Hallo zusammen,
die Überschrift sagts schon: reicht ein Kontoauszug mit Unterhaltsangabe des Nochehemanns als Einkommensnachweis bei der Wohnungssuche aus?
Ich bin in der Situation mich scheiden zu lassen, über 60 Jahre alt und nicht arbeitend. Wie bewegt man sich da auf dem Wohnungsmarkt?
Oder benötige ich ein anwaltliches Schreiben für den zukünftigen Vermieter?
Danke schon mal.
Artep