Hallo, also zunächst einmal ein paar Informationen bevor ich die Frage stelle. Ich bin seit mehreren Jahren von der Kindsmutter geschieden. Ich habe zwei Kinder (10 und 14), die beide bei der Mutter leben. Ein Kind ist auf meiner Steuerkarte und ein Kind ist bei ihr auf der Steuerkarte. Ich selbst habe einen Vollzeitjob und sie ist aktuell noch Hartz 4 Bezieherin. Ich zahle monatlich einen Betrag von 430 Euro an die Kindsmutter per Überweisung. Und damit gab es bisher nie Probleme. Jetzt auf einmal bekommt sie ein Schreiben, dass ich angeblich nicht ausreichend Unterhalt zahlen würde. Wenn ich aber so einen pauschalen Rechner aus dem Netz verwende liege ich mit meinem Betrag über dem Betrag wenn auch niedriger wie in der Düsseldorfer Tabelle. Diese Beträge könnte ich aber nicht leisten, weil mein Netto entsprechend niedrig ist. Sie soll nun umgehend einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen und diesen Antrag dem Jobcenter zukommen lassen. Wir sind beide überrascht, dass dies nun gefordert wird. Angeblich - und ich glaube ihr das weil wir uns grundsätzlich gut verstehen - hat sie nichts beantragt, so dass dieser Antrag nachgereicht werden müsste. Könnte dies von meiner aktuellen Frau kommen (Achtung, auch mit der lebe ich mittlerweile im Trennungsjahr) als kleine "Rache"? Danke für Eure Ratschläge bzgl. dem was ich tun kann aber auch was die Kindsmutter tun kann. Möchte nicht, dass sie Ärger bekommt (Drohen ihr mit einer kompletten Sperre) aber auch ich keine Nachzahlung. LG
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Hi,
nö, da sehe ich keine Rache. Es ist ganz einfach so, dass das JC sozusagen der letzte ist, der für Personen aufkommen muss. Eben nur, wenn niemand anderes da ist. Da sind zunächst der Verpflichteten (also Elternteile), dann die Unterhaltsvorschußkasse (das ist ja letztlich nur ein Darlehen von der Anlage her) und erst dann kommt das JC dran. Um dann das aufzufüllen, wenn es nicht reicht. Um da rechnen zu können, braucht es halt die Unterlagen. Wie soll es sonst gehen?
Herzlichst
TK
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Es geht aber seit Jahren so, dass die Kindsmutter ihre Leistungen beantragt und meine Zahlungen dabei aufführt. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wenn ich Unterhalt zahle und die Kindsmutter einverstanden ist, kein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden muss, da ja Zahlungen fließen. Bin davon ausgegangen, dass nur dann der Antrag gestellt werden dann, wenn keine Zahlungen eingehen. Anmerkung der Unterhalt wird jeden Monat zum gleichen Tag per Überweisung auf das Konto der Kindsmutter überwiesen. Sie kann also problemlos nachweisen, dass ich Unterhalt zahle.
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Hi,
da bist du von was Falschem ausgegangen. Es geht nicht um irgendwelche Zahlungen, sondern es geht darum, ob diese Zahlungen den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Erst wenn das der Fall ist, springt der Staat ein und hilft, damit der Bedürftige über die Runden kommt.
Mal ein ganz plattes Beispiel: Mutter und Vater einigen sich, dass der Vater pro Kind 100 € zahlt. Das ist völlig in Ordnung, solange nicht der Steuerzahler aufstockend in Anspruch genommen wird. Man darf sich nun mal auf Kosten der Allgemeinheit nicht bedürftig machen. Es wird in diesem Fall genau wie in deinem überprüft werden, ob der Vater mehr zahlen muss, wenn nein, dann stockt der Staat auf. Wenn ja, dann muss er in Zukunft mehr zahlen.
Herzlichst
TK
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Und warum wird das auf einmal jetzt sprich nach Jahren gefordert? Die Kindsmutter befindet sich seit Jahren im Hartz 4 Bezug. Das ist, was uns BEIDE irritiert. Wäre es die erste Antragstellung würde ich dir absolut Recht geben. Da ja geprüft werden muss, ob das alles so stimmig ist. Aber die Kindsmutter muss ja regelmäßig ihren Bewilligungsantrag einreichen und bisher reichten offensichtlich alle Unterlagen aus, die sie dazu eingereicht hat. Und die letzte Weiterbewilligung ist eine Zeitlang her, so dass es damit nicht in Zusammenhang stehen könnte. Unabhängig davon habe ich sie natürlich auch gebeten, bei ihrem JC nachzufragen, warum diese Auflage auf einmal von ihr gefordert wird.
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Hi,
wir haben seit dem 1. Januar eine neue Düsseldorfer Tabelle. Es muss also neu gerechnet werden. Das ist ein normaler Vorgang. Ob man vorher schon mal hätte neu rechnen müssen, das können wir hier nicht abschätzen.
Noch ein Hinweis: grundsätzlich besteht unterhaltsrechtlich ein Anspruch auf Überprüfung zumindest alle zwei Jahre, aber auch bei Erreichen einer neuen Altersgruppe beim Kind oder einen Hinweis darauf, dass sich die Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben. Warum sollte diese Regelung in deinem Fall nicht gelten?
Herzlichst
TK
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ich habe nicht gesagt, dass sie nicht für mich gelten sollte ich habe nur hinterfragt, warum es auf einmal gefordert. aber du hast einen guten Hinweis gegeben. Vielleicht wollen sie es deshalb, weil sich meine Steuerklasse geändert hat. nun, es bleibt abzuwarten, was nun auf mich zukommt. Vielleicht stimmt ja alles wie gehabt und vielleicht hat sie auch endlich den gewünschten Teilzeitjob. Ab morgen hat sie dafür mal das Praktikum. Hoffen wir das Beste und erwarten das Schlimmste
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Na ja, wenn ich Praktikum höre, dann schrillen bei mir schon wieder alle Alarmglocken. Praktika sind seit einigen Jahren abgeschafft, gibt es nur noch, wenn es in einer Ausbildung/einem Studium vorgesehen ist und in ganz wenigen anderen Fällen. Okay, hier nicht unser Problem.
Die Überprüfung von Unterhaltszahlungen ist jedenfalls ein normaler Vorgang. Mindestens alle zwei Jahre besteht ohnehin ein Anspruch drauf, ob öfter, das kommt drauf an. Und auch die Ämter müssen das tun. Es sind ja Steuergelder, mit denen da eingesprungen wird, und da ist Sorgfalt angesagt.
Herzlichst
TK