Geld leihen inkl. Vertrag. was hat es mit §1365 auf sich?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte mir von meiner Mutter, sagen wir einfach mal 20.000€ leihen. Das wird inkl. einem privaten Darlehensvertrag schriftlich festgehalten.


    Muss ich meine Frau darüber informieren?




    Ein Notar teilte mir mal auf diese Frage folgende Antwort mit:


    "Ihre Frau müssen Sie dann nicht informieren, wenn Sie nicht über ihr Vermögen im Ganzen verfügen.

    Das wäre etwa der Fall, wenn die entstehende Belastung mehr als 80 % ihres gesamten Vermögens ausmacht (vgl. insoweit § 1365 BGB)."



    Ich bin ehrlich, ich verstehe diesen Satz einfach nicht.


    Folgende Konstellation ist aktuell:


    Sowohl meine Frau als auch ich haben Ihre eigenen Girokonten wo auch die Gehälter eingehen.


    Des weiteren gibt es noch ein Gemeinschaftskonto wo (nur ich) halt jeden Monat Summe X einzahle. (Miete, Nahrung etc.)




    Und wer kann mir jetzt diesen Satz erklären, quasi für Doofe. :S

  • Hi,


    also das mit den Doofen möchte ich so nicht unbedingt stehen lassen. Ich selbst bin, so glaube ich, nicht doof, aber alles was in Mathematik rechentechnisch über ein gewisses Volumen hinaus geht, es funktioniert nur unter Zuhilfenahme der Finger oder eines Taschenrechners. Ist eben ein fremdes Gebiet.


    Ich versuche mal, den Hintergrund dieser Regelung zu erklären, dann verstehst du es auch, ganz bestimmt. Und, nur Mut, sonst nachfragen.


    Grundsätzlich ist so sog. Zugewinngemeinschaft, die ja normalerweise nach einer Eheschließung entsteht, zunächst einmal kein Zusammenlegen von irgendwelchen Werten. Insoweit ist der Begriff doch etwas irreführend. Jeder behält sein Geld, wirtschaftet zunächst einmal weiter, wie es ihm gefällt. Dieses "unser," von dem so viele ausgehen, gibt es im Ansatz also gar nicht. Daraus folgt dann auch logischerweise, dass jeder mit seinem Geld tun kann, was er will.


    Das ist die Regel. So, wo ist jetzt die Ausnahme, und wie wird sie begründet? Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Der Staat fühlt sich also dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass diese Einheit funktioniert. Eine Ableitung daraus ist die gegenseitige Fürsorgepflicht. Mit Heirat ist man also zur Fürsorge verpflichtet, dafür bekommt man dann u.a. die steuerlichen Vergünstigungen. Aus dieser Fürsorgepflicht folgt dann auch, dass man nicht unverantwortlich mit seinem Geld umgehen darf. Man darf sich selbst zwar in den Ruin treiben, und frei entscheiden, ob man unter einer Brücke schlafen möchte, in Zukunft. Man darf als Ausfluss aus dieser Fürsorgepflicht aber nicht seinen Ehepartner da mit reinziehen. Daraus erfolgt die Begrenzung, die der Notar genannt hat.


    Du darfst so weit über dein Vermögen alleine verfügen, wie euch die 20.000, die du ja zurück zahlen musst, nicht an die Substanz gehen, für den Notfall muss also was da sein. Um den sozialen Absturz des Ehepartners im Krisenfall zu verhindern.


    Ich hoffe, dass jetzt alles etwas klarer ist.


    Herzlichst


    TK

  • Vorab vielen lieben Dank für Deine Antwort.


    Also, so wie ich das sehe, muss ich sie NICHT darüber informieren. (Oder?)


    Wir sind zwar verheiratet, aber jeder verwaltet sein "Vermögen" selbst. Sprich eigenes Girokonto, Sparbuch, etc.


    Ich gebe lediglich noch jeden Monat etwas ab. Und diese 80% verstehe ich (immer noch) nicht... :/

  • Hi, ist doch ganz einfach. Du hast eine Fürsorgepflicht gegenüber deinem Ehepartner. Und der kannst du im Notfall nicht nachkommen, wenn du dich künstlich bedürftig machst. Und das tust du, wenn du mehr als 80% deines Vermögens ausgibst ohne Genehmigung/Abstimmung mit dem Ehepartner.


    Herzlichst


    TK