Hallo zusammen,
ich möchte mir von meiner Mutter, sagen wir einfach mal 20.000€ leihen. Das wird inkl. einem privaten Darlehensvertrag schriftlich festgehalten.
Muss ich meine Frau darüber informieren?
Ein Notar teilte mir mal auf diese Frage folgende Antwort mit:
"Ihre Frau müssen Sie dann nicht informieren, wenn Sie nicht über ihr Vermögen im Ganzen verfügen.
Das wäre etwa der Fall, wenn die entstehende Belastung mehr als 80 % ihres gesamten Vermögens ausmacht (vgl. insoweit § 1365 BGB)."
Ich bin ehrlich, ich verstehe diesen Satz einfach nicht.
Folgende Konstellation ist aktuell:
Sowohl meine Frau als auch ich haben Ihre eigenen Girokonten wo auch die Gehälter eingehen.
Des weiteren gibt es noch ein Gemeinschaftskonto wo (nur ich) halt jeden Monat Summe X einzahle. (Miete, Nahrung etc.)
Und wer kann mir jetzt diesen Satz erklären, quasi für Doofe.