Kindersunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine erneute Frage.


    Ich plane gerade ein StartUp zu gründen. Hierfür habe ich bereits Geld investiert und arbeite mit Hochdruck an meiner Geschäftsidee.

    Nun befinden wir ich mich in der letzten Phase.


    Ich werde mich dadurch Selbstständig machen müssen.


    Meine Frage wenn ich mein Vorhaben als Kleinunternehmer anmelde. wird sich die Unterhaltszahlung für meine Tochter an meine liebe EX Frau erhöhen!

    Da diese Einnahmen meiner Nebentätigkeit dirket auf mich angerechet wird.


    Ist dies dann auch so wenn ich eine GmbH (Mini GmBH) gründe und mich selbst anstelle?

    Diesen Mehrverdienst würde ich natürlich auf die zu zahlenden Unterhalt anrechnen.



    Viele Grüße Manfred

  • Manfred, man kann nur ein Gewerbe anmelden, kein Kleingewerbe, das gibt es so nicht. Wichtig ist, dass du es schaffst, weiterhin den bisherigen Unterhalt zu zahlen. Ich halte die Idee, das alles über eine GmbH laufen zu lassen, für eine törichte Idee. Es müssen viel mehr teure Kriterien erfüllt sein, um so eine GmbH zu führen.


    Wie lange musst du denn noch Unterhalt für die Ex zahlen? Das wäre für mich der naheliegendste Ansatupunkt.


    Herzlichst


    TK

  • nicht für meine ex sondern für meine Tochter.

    Meine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt.


    Die Geschäftsidee habe ich schon lange.


    Aber gibt es keine Unterschiede zwischen Kleinunternehmer Regelung und Gründung einer GmbH

    Ich dachte bei einer GmBh bleibt das alles quasi in der Firma.

  • Hi,


    nö, vielleicht mal als Einstieg einen Gründerkurs bei der IHK oder der Handwerkskammer mitmachen. Die Haftungsfrage ist eine andere. Aber auch die der Betriebsführung. Fang erst einmal an, dann sieht man weiter. Fakt ist, dass die Tochter so oder so von Deinem Einkommen profitiert. Wie viel und ob überhaupt, schau doch mal in die Düsseldorfer Tabelle. Die Sprünge sind doch relativ gering. Wenn überhaupt einer in Betracht kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Hatte heute einen Termin bei der IHK es war sehr aufschlussreich-

    Für die die es auch intressiert.


    Alles was als Einzelunternehmer quasi alles was ich im Geldbeutel habe gehört mir und somit profitiert auch meine EX davon


    Gründe ich eine GmbH, geht hier das erwirtschaftete Geld in die GmbH und ich erhalte mein Gehalt als Geschäftsführer oder Angestellter.