Elternteil aus Pflegeheim einige Wochen nehmen / Zahlt die KK weiter das Pflegegeld?

  • Hallo,


    das Thema passt hier nicht ins Forum, aber vll. kann mir jmd. von euch weiterhelfen - aus eigenen Erfahrungen:


    Wenn man einen Elternteil (meinen Vater) aus Schutz vor Corona-Fällen im Heim für einige Wochen heraus

    bzw. zu sich nach Hause genommen hat / nimmt: Zahlt die KK dann nach 42 Tagen weiter das Pflegegeld?

    Mein Vater ist Selbstzahler, d.h. das Pflegegeld ist wichtig, da dies ja die monatl. Heimkosten schmälert.


    42 Tage muss der Heimplatz pro Jahr ja freigehalten werden.

    Kann man das verlängern, wenn man die Heimkosten (abzüglich dem Pflegegeld) weiterhin zu 100 % selbst trägt?

    Ich denke schon, dem Heim wird das ja egal sein, Hauptsache die Kosten werden dann ab Tag 43 voll von uns getragen.

    Also nach den 42 Tagen keine Abzüge mehr (ab Tag 4 gibt es ja diesen Abzug für die Tage, die nicht im Heim verbracht werden.)


    ABER: was ist mit dem Pflegegeld? Wenn das wegfallen würde, dann sehe das schlecht aus für die volle Weiterzahlung (da der Pflegegeld-Abzug ja wegfällt).


    Wie (und erfährt die KK das überhaupt?) erfährt die Krankenkasse, dass der Heimbewohner nicht im Heim diese Wochen ist. Wenn man ja den Heim-Betrag (Rechnung Heim abzüglich Pflegegeld) voll ab Tag 43 weiterzahlt.

    Wie erfolgt die Meldung? Von der Abre. Stelle im Heim? Und auch nur dann, wenn Abzüge stattfinden?


    Wenn die Re. aber VOLL bezahlt wird, erfolgt dann auch die Meldung?


    Es ist wg. Corona eine Ausnahmesituation. Sonst haben meinem Vater die 42 Tage im Jahr für die Zeit, die wir ihn aus dem Heim genommen haben, immer ausgereicht.

    Aber durch diese Wochen, die er bei uns war und die aus Schutz-Gründen (Corona) enorm wichtig waren/sind, hat er nun dann ja kein Kontingent mehr, d.h. wir könnten ihn zum Beispiel nicht mehr für z.B. 1 Woche im Sommer zu uns holen und müssten warten bis das Jahr um ist, damit 2022 dann erneut 42 Tage zur Verfügung stehen.


    bzw. wie sähe das bei einem Krankenhaus-Aufenthalt aus? Sind die 42 Tage unabhängig davon?


    Wobei wir mal gerechnet haben. Mein Vater war in den letzten Jahren oft an den WE zur Übernachtung bei uns. Das waren sicher mehr als 42 Tage zusammengerechnet mit Sommer/Weihnachts-"Urlaub" im Jahr.

    Für die WE-Übernachtungen gab es ja nie Abzüge auf die Heim-Rechnung, da ja nie der 4. Tag erreicht wurde.

    Rechnet die KK evtl. erst die Zeiten zusammen, ab der der Abzug (also ab dem 4. Tag) gilt?


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    Kann man mit der Kasse reden, wg. Corona-Sonderfall?


    Vielen Dank und Grüße

    Marie

  • Hallo Rosemarie

    Mein Vater ist Selbstzahler, d.h. das Pflegegeld ist wichtig, da dies ja die monatl. Heimkosten schmälert.

    Wenn dein Vater für die Betreuung bei euch keine Leistungen beansprucht, warum sollte das Heim da was melden.

    Ist doch eine Entlastung des Heimes, wenn ein Bewohner zwar zahlt aber nicht gepflegt werden muss.

    Ich würde mal im Heim vorsprechen, denn es könnte ja auch Bewohner/Angehörige geben, die es nicht richtig finden, das ein Heimplatz länger ungenutzt bleibt, es gibt ja lange Wartelisten.


    Problematisch wird es erst, wenn er längere Zeit in ein Krankenhaus oder einer Reha geht, da schauen die Kassen schon genau hin, denn der eine Topf ist die KK und der ander die PK.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,


    danke dir - wie immer - für deine ausführliche Antwort und die Zeit, die du dir genommen hast.:)


    Nein, Pflegegeld wird nur für die vollstationäre Pflege gezahlt.


    Um gleich evtl. eine Diskussion hier im Forum, die in die falsche Richtung gehen könnte, auszuhebeln:

    Ich gebe dir Recht, auch ich sehe das so, dass jemand, der den Pflegeplatz im Heim benötigt, diesen auch beanspruchen sollte.

    Mein Vater benötigt den Heimplatz auch. Nur zur Corona-Zeit habe ich Vati aus dem Heim genommen, als dort die Zahlen gestiegen sind und weil das mit meinem Home Office DERZEIT vereinbar ist (das wird aber wieder anders sein, d.h. ich kann keine häusliche Pflege für immer leisten). Es ist also eine Ausnahmesituation zum Schutz (Corona) meines Vaters (gewesen).


    Und eigentlich haben wir auch zur Entlastung des Pflegepersonals (wenn auch nur im Kleinen) beigetragen, da mein Vater eben nicht dort war und gepflegt werden musste. Glaube, die sind derzeit über jeden froh, um den man sich nicht kümmern muss.


    An die KK geht wohl (soweit ich das nachvollziehen kann) die Meldung, wenn (ab Tag 4) ein Abzug in der Heimrechnung erfolgt.


    Wenn wir aber zu 100 % weiterzahlen (also ohne Abzug) ergeht wohl keine Meldung und sehe ich das auch so wie du, dass es dem Heim ja egal sein kann.


    Wir wollten nur mal wissen, ob es Probleme mit der Kasse (die das Pflegegeld zahlt) geben könnte.

    Lieber vorher informiert sein. Wobei eine Option ihn zurückzubringen ist es im Moment angesichts der Zahlen auch nicht.


    Und ein paar Tage Kontingent für 2021 für WE Besuche wären halt schon gut. Das tut meinem Vater auch psychisch gut, mal kurzfristig rauszukommen. Solange es noch geht, er mobil ist.


    Das mit den Abwesenheits-Zeiten (vom Heim) pro Jahr war die letzten Jahre nie Thema. Aber durch die längere Zeit, die ich ihn - wie oben erwähnt - zum Schutz vor einer Ansteckung - herausgenommen habe, kam das Thema nun auf.


    Ob da irgendwer "zicken" könnte, habe ich mich gefragt. Ob die KK evtl. die Pflegezahlung kürzen könnte usw.

    Denke, für so eine Situation wird es bisher keine Regelungen geben?


    Ich habe auch keine Ahnung, ob andere Kinder ihre Eltern auch aus dem Heim nehmen. Generell mal (zum "Urlaub") oder jetzt in dieser Ausnahmesituation. Wobei ich in der Presse schon auch lesen konnte, dass das empfohlen wurde: Wer kann, sollte zum Schutz seine/n Mutter/Vater aus dem Heim eine Zeit nehmen.

    Problematisch wird es erst, wenn er längere Zeit in ein Krankenhaus oder einer Reha geht, da schauen die Kassen schon genau hin, denn der eine Topf ist die KK und der ander die PK.

    ... Meinst du, wenn er zusätzlich zu den jetzigen (Corona-Schutz)-Wochen, die er aus dem Heim ist, dann 2021 noch ins KH od. Reha müsste, dann hätte er hierfür kein Kontingent mehr, da zu viel schon verbraucht für die Zeit jetzt (wo ich ihn wg. Corona-Schutz aus dem Heim genommen habe)?

    Das checke ich grade nicht. Kannst mir das noch mal erklären bitte. Vielen Dank!



    Viele Grüße

    R. Marie

  • Hallo Rosemarie,


    ich finde es echt bemerkenswert, was du für deinen Vater leistest.:thumbup:


    Die Sache mit dem Krankenhaus läuft ja anders.

    Da bekommt die KK eine Meldung/Rechnung und merkt sofort, ob ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus vorlag.

    Dann könnte ab einem bestimmeten Zeitraum, die Pflegekasse natürlich das Pflegegeld für das Heim kürzen, da dein Vater ja nicht dort war.


    Daher noch ein Gedanke von mir.

    Beachte wohin die Transporte gehen.

    Wenn dein Vater bei dir ist, dann sollte das Heim über den Krankenhausaufenthalt informiert werden.

    Der Rücktransport sollte aber dann erst ins Heim erfolgen, sonst könnte die KK/PK blöde Fragen stellen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    ich zeige noch eine Alternative auf. Man könnte überlegen, ob dann vorübergehend gewisse Zahlungen eben an die jetzige Pflegestelle gehen und die dann von dort aus an das Heim überweisen. Für das Heim ist das ja eine blöde Situation. Kann ja kaum die Arbeitszeit der Pflegekräfte reduzieren, nur weil jemand derzeit den Service nicht in Anspruch nimmt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    dann müsste man es offiziell machen. Da spielt keine Pflegekasse mit, denn die Sätze für stationäre Pflege liegen deutlich über den der Ambulanten.

    Ich bin auch davon ausgegangen, das Rosemarie die Pflege allein wuppt, ohne Pflegedienst.

    Da würden ja zusätzliche Kosten auflaufen.


    Gruß


    frase

  • Ist die Aussage übrigens richtig, dass der SHT mit dem Heim die krankheitsbedingten Abwesenheiten (Krankenhausaufenthalt) erst nach Abschluss des Kalenderjahres abrechnet?
    Ich habe nämlich eine Anpassung gefordert und mir wurde mitgeteilt, dass das so in der Praxis wäre.

  • Hallo Rainer,

    Ist die Aussage übrigens richtig, dass der SHT mit dem Heim die krankheitsbedingten Abwesenheiten (Krankenhausaufenthalt) erst nach Abschluss des Kalenderjahres abrechnet?

    Das Heim ist verpflichtet, die Tage, die ein Heimbewohner im Krankenhaus ist, dem SHT zu melden. Dabei wird dann der erste und oft auch der letzte Tag nicht angerechnet.

    Das Heim bekommt dann natürlich weniger Leistung gezahlt. Da es hier aber oft zu einer Mischung von Eigenbeteiligung, Pflegegeld und Hilfe zur Pflege kommt, machen die SHT sich es einfach und kürzen zeitnah für das Heim.

    Das diese Abrechnung erst am Ende eines Kalenderjahres erfolgen soll, müsste in den Bearbeitungsrichtlinien der SHT verankert sein.

    Wer hat dir diese Auskunft erteilt?


    Gruß


    frase

  • Ich hatte mich bei meiner Berechnung beschwert, dass die Krankheitstage nicht abgezogen wurden. Zumal ja auch für die Folgemonate Krankenhausaufenthalte zu erwarten waren.
    Und da wurde mir gesagt, dass aus Verwaltungsvereinfachung die Abrechnung erst nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommen wird.

  • Ok, warum hast du dann die Berechnung angegriffen?

    Es gleichen sich doch die Kosten dann fließend an.

    Nur beim Taschengeld könnte es Probleme geben, wenn länger als 4 Wochen Krankenhaus.


    Gruß


    frase