Hallo,
das Thema passt hier nicht ins Forum, aber vll. kann mir jmd. von euch weiterhelfen - aus eigenen Erfahrungen:
Wenn man einen Elternteil (meinen Vater) aus Schutz vor Corona-Fällen im Heim für einige Wochen heraus
bzw. zu sich nach Hause genommen hat / nimmt: Zahlt die KK dann nach 42 Tagen weiter das Pflegegeld?
Mein Vater ist Selbstzahler, d.h. das Pflegegeld ist wichtig, da dies ja die monatl. Heimkosten schmälert.
42 Tage muss der Heimplatz pro Jahr ja freigehalten werden.
Kann man das verlängern, wenn man die Heimkosten (abzüglich dem Pflegegeld) weiterhin zu 100 % selbst trägt?
Ich denke schon, dem Heim wird das ja egal sein, Hauptsache die Kosten werden dann ab Tag 43 voll von uns getragen.
Also nach den 42 Tagen keine Abzüge mehr (ab Tag 4 gibt es ja diesen Abzug für die Tage, die nicht im Heim verbracht werden.)
ABER: was ist mit dem Pflegegeld? Wenn das wegfallen würde, dann sehe das schlecht aus für die volle Weiterzahlung (da der Pflegegeld-Abzug ja wegfällt).
Wie (und erfährt die KK das überhaupt?) erfährt die Krankenkasse, dass der Heimbewohner nicht im Heim diese Wochen ist. Wenn man ja den Heim-Betrag (Rechnung Heim abzüglich Pflegegeld) voll ab Tag 43 weiterzahlt.
Wie erfolgt die Meldung? Von der Abre. Stelle im Heim? Und auch nur dann, wenn Abzüge stattfinden?
Wenn die Re. aber VOLL bezahlt wird, erfolgt dann auch die Meldung?
Es ist wg. Corona eine Ausnahmesituation. Sonst haben meinem Vater die 42 Tage im Jahr für die Zeit, die wir ihn aus dem Heim genommen haben, immer ausgereicht.
Aber durch diese Wochen, die er bei uns war und die aus Schutz-Gründen (Corona) enorm wichtig waren/sind, hat er nun dann ja kein Kontingent mehr, d.h. wir könnten ihn zum Beispiel nicht mehr für z.B. 1 Woche im Sommer zu uns holen und müssten warten bis das Jahr um ist, damit 2022 dann erneut 42 Tage zur Verfügung stehen.
bzw. wie sähe das bei einem Krankenhaus-Aufenthalt aus? Sind die 42 Tage unabhängig davon?
Wobei wir mal gerechnet haben. Mein Vater war in den letzten Jahren oft an den WE zur Übernachtung bei uns. Das waren sicher mehr als 42 Tage zusammengerechnet mit Sommer/Weihnachts-"Urlaub" im Jahr.
Für die WE-Übernachtungen gab es ja nie Abzüge auf die Heim-Rechnung, da ja nie der 4. Tag erreicht wurde.
Rechnet die KK evtl. erst die Zeiten zusammen, ab der der Abzug (also ab dem 4. Tag) gilt?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Kann man mit der Kasse reden, wg. Corona-Sonderfall?
Vielen Dank und Grüße
Marie