Trennungsunterhalt

  • Hallo alle zusammen, ich bin neu hier und habe direkt viele Fragen zum Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.

    Ich habe meine Anwältin damit beauftragt es auszurechnen.

    Bei der 1 Rechnung hatte mein Ex auf auf einmal 3600€ Einkommen Netto. Jetzt bei der 2 Rechnung hat er ein Einkommen von 3323€ obwohl sein tatsächlichen Einkommen zwischen 3000& 3100€ variieret. Er bekommt Weihnachtsgeld,was wohl mit eingerechnet wird.

    Da unser Sohn im März 12 wird und sie davon ausgeht,das ich ab März wieder arbeiten kann ,ich bin Minijobber habe dann also nur 450€( durch Schulschliessung bin ich derzeit zuHause).


    So nun mal zu meinem Problem.


    Einkommen laut ihr: 3323€ obwohl nie soviel verdient.

    3323

    -150€

    - 715€ für einen gemeinsamen Kredit

    ________

    2458€

    - 364€ Kindesunterhalt

    _______

    2094€


    Bis dahin alles gut.

    Jetzt geht sie aber hin und rechnet von den 2094€ meinen Lohn von 400€ runter.


    Macht dann 1694€ und erst davon rechnet sie jetzt den Trennungsunterhalt ab.

    Also 691€.

    Meinem Ex blieben dann aber nur 1003€.

    Kann das richtig sein?

    Warum zieht sie meine 400€ von seinem Gehalt ab?


    Ich hoffe ihr versteht was ich da von mir geben und könnt mir helfen. Ich dachte immer ihm bleibt ein Selbstbehalt von 1280€.


    Danke im voraus und wenn Fragen sind bitte immer her damit. Ich möchte das Thema endlich abschließen und nach vorne gucken können.


    LG Bibi

  • Hallo Bibi,


    EK alle Einnahmen = Gehalt + Weihnachtsgeld+ evtl. Steuerrückerstattung usw.


    Das Netto-EK muss erst bereinigt werden, d.h . es können bestimmte Aufwendungen (Kosten für Weg zur Arbeit usw. abgezogen/bereinigt werden).


    Der KU wird vom bereinigten Netto berechnet lt. Düsseldorfer Tabelle.


    Trennungsunterhalt:


    vom bereinigten Netto wird der KU abgezogen.


    dann werden beide EK zusammen sein/deins addiert, und davon sollte etwa jedem die Hälfte zustehen.


    Jeder hat jedoch einen SB von 1280€ dem Partner gegenüber.


    2094+400€= 2494€ /2= 1247€ (sollte jeder haben).


    Aber sein SB = 1280€ also dir sollten = 1214€ bleiben (inklusiv deiner 400€).




    edy

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  • Soweit verstehe ich das auch aber .

    Die Anwältin ist hingegangen und hat

    2094- 400 gerechnet und erst dann von 1694 € den Unterhalt abgezogen.

    Also bleibt ihm dann nämlich nicht der SB.

    Und das ist das was ich nicht verstehe.


    Und dann kommt ja noch hinzu das sie ja mit einem viel höheren Gehalt rechnet. Als das was er monatlich eigentlich verdient.

  • Na super, 1x find ich ok aber 2x geht in meinen Augen garnicht. Das heißt jetzt muss man sich das noch ein 3. Mal ausrechnen lassen,damit auch alle das bekommen ,das Ihnen auch zusteht.ich will keinesfalls etwas bekommen,was ihm zustehen würde.

    Kann man so etwas nicht auch online natürlich kostenpflichtig machen lassen?

    Termine zubekommen ist ja zu der Zeit eher schlecht.

  • Hallo Bibi,


    Eigentlich könnt ihr euch doch einfach einigen?


    Du brauchst eine gerichtsfeste Berechnung? für ein Amt usw. ?


    edy

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  • Da ich ja leider zu wenig Einkommen habe,muss ich zusätzlich zum Amt.

    Ansonsten würden wir uns da einigen.

    Also gibt es keinen anderen Weg, als einen anderen Anwalt aufzusuchen.X/

  • Hallo Bibi,


    Das JC denkt vielleicht ihr wolltet "Geschäfte" machen. Bietet dem JC die Offenlegung eurer EK an,


    die sollen erst mal selbst rechnen.


    edy

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  • Hi,


    ich teile edys Ansicht. Nirgendwo wird so viel betrogen wie bei der Unterhaltsvorschusskasse und ALG II. Normalerweise sind die Sachbearbeiter da schon dankbar und auch hilfsbereit, wenn man es einfach mal mit der Wahrheit versucht und diese dann auch in der vorgesehenen Weise dokumentiert.


    Herzlichst


    TK

  • Ja da habt ihr sicherlich recht aber wir bzw ich will nur das was mir derzeit zusteht,bis ich alles neu geregelt habe und mein Leben wieder in den Griff bekomme.

    Mir wurde von jetzt auf gleich der Boden unter den Füßen gerissen,ohne Vorahnung.

    Und muß dazu auch die Kinder auffangen.

    Aber eine neue Arbeit scheint schon in Sicht und auch die Wohnungssuche habe ich begonnen.

    Ich denke man sollte davon ausgehen, daß eine Anwältin ihre Arbeit richtig macht, denn dann wäre ich schon ein ganzes Stück weiter.

    Aber in diesem Sinne eine gute Nacht