Vaterschaftsfeststellung /-anerkennung von neuem Partner während laufendem Scheidungsverfahren

  • Hallo,


    ich schildere erst mal den Fall:

    - ich, noch verheiratet, Scheidung aber schon eingereicht

    - Noch-Ehemann ignoriert aber alles und will mit allem nichts zu tun haben, er lebt in den USA

    - schwanger geworden von einem anderen, Kind kommt in einigen Wochen zur Welt -> lebe mit leiblichen Vater zusammen und dieser will die Vaterschaft anerkennen

    - Noch-Ehemann lebt seit 2 Jahren in den USA, habe auch einen behördlichen Brief (wg. Ausreisepflicht, die damals bestand), der das bestätigt; letztes Mal persönliches Zusammentreffen im August 2019, seitdem nicht mehr gesehen


    Nun ist das Problem, dass der Noch-Ehemann die Vaterschaft nicht aberkennen lassen will, weil ihm alles egal ist. Man braucht nicht davon ausgehen, dass da irgendeine Art von Kommunikation und Kooperation stattfinden wird.

    Wir werden die Vaterschaftsanerkennung sicherheitshalber trotzdem durchführen beim Standesamt.

    Hat hier jemand einen Ratschlag, was der beste Weg wäre, um die rechtliche Vaterschaft auch dem leiblichen Vater zu übertragen? Ich meine, wir können allein schon zeitlich und räumlich belegen, dass der derzeit rechtliche Vater (Ex) nicht mal im Traum der Vater sein KANN.

    Ich weiß, dass es verschiedene Wege gibt: Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung etc. Aber um extrem hohe Kosten zu umgehen versuchen wir den schlausten und einfachsten Weg zu gehen in dieser komplizierten Situation.

    Wäre dankbar für Tipps.

  • Hallo,


    der rechtliche Vater ist dem Kind zu Kindesunterhalt verpflichtet, und der Mutter zu Betreuungsuntehalt.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    der rechtliche Vater ist dem Kind zu Kindesunterhalt verpflichtet, und der Mutter zu Betreuungsuntehalt.


    edy

    Ja, das weiß ich. Interessiert den rechtlichen bisherigen Vater aber nicht, da er im Ausland lebt und unerreichbar ist. Auf Unterhalt will ich den nicht verklagen - ich will ihn nur loswerden, aus dem Leben weg haben.
    Mir gehts ja eher darum, dass die rechtliche Vaterschaft auf den biologischen Vater übertragen wird, obwohl mein Ex bei der Sache nicht mitmacht und was man dafür tun muss..

  • Auf Unterhalt will ich den nicht verklagen - ich will ihn nur loswerden, aus dem Leben weg haben.

    Wäre aber eine Möglichkeit ihn aus der Deckung zu holen, wenn es ums Geld geht, da reagieren manche doch schon.

    Klagen musst du ja eh, such dir einen fitten Rechtsbeistand.


    Gruß


    frase

  • Ja so an sich stimmt das.. aber er hat schon ein Kind in Deutschland und er weiß leider sehr genau, dass das Ignorieren von solchen Briefen erfolgreich funktioniert. Besonders in den USA. Er hat hier beim Jugendamt schon n großen Schuldenberg, aber die kriegen den nicht dran, weil sich keiner die Mühe macht ihn dort zu vollstrecken. Daher wird auch eine Unterhaltspflicht für ein zweites Kind keinerlei Wirkung auf ihn haben.

  • Das Vaterschaftsanerkennungsverfahren ist aber wesentlich preiswerter als ein Unterhaltsverfahren. Und wenn die Fragestellerin ein Verfahren anstrengt, obwohl sie weiß, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dann hängt sie nicht nur auf den Gerichtskosten, sondern auch auf den Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. Das wird dann richtig teuer. Warum soll dieser Weg gewählt werden, bitte erklärt es mir.


    Der biologische Vater oder aber die Fragestellerin können die Vaterschaft anfechten. Ist keine große Sache, wenn die Scheidung bereits anhängig ist.


    Noch ein Hinweis auf die Vollstreckung in den USA. Funktioniert dort auch, nur man muss halt wissen, wie es geht. Jugendamtsurkunden sind im internationalen Rechtsverkehr nicht anerkannt. Da muss eine solches Schuldanerkenntnis in ein Gerichtsurteil umgewandelt werden. Und dann gibt es zwei anerkannte Institutionen in Deutschland, die das auch durchziehen. Die Jugendämter mandatieren in der Regel das Institut für internationales Familienrecht in Heidelberg. Und dann gibt es auch noch ein entsprechendes Amt in Bonn, eine Bundesbehörde, extra für diese Zwecke eingerichtet.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    es geht doch in der Sache darum, das der "Nochehemann" nicht reagiert auf die bisherigen Versuche.

    Der biologische Vater oder aber die Fragestellerin können die Vaterschaft anfechten. Ist keine große Sache, wenn die Scheidung bereits anhängig ist.

    Dann gibt es wohl auch schon rechtliche Unterstützung, das war mein zweiter Hinweis.

    wenn die Fragestellerin ein Verfahren anstrengt, obwohl sie weiß, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dann hängt sie nicht nur auf den Gerichtskosten, sondern auch auf den Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. Das wird dann richtig teuer. Warum soll dieser Weg gewählt werden, bitte erklärt es mir.

    Du hast vollkommen Recht, das hatte ich nicht bedacht.


    Gruß


    frase

  • Frase, der Nochehemann muss ja auch nicht reagieren. Warum sollte er? Kann er immer noch machen, wenn ein Regelungsbedürfnis da ist. Ist erst da, wenn gegen ihn Ansprüche erhoben werden. Und das dann mit schlimmen finanziellen Folgen hier für die Fragestellerin.


    Es ist also an ihr oder dem biologischen Vater, die Sache zu regeln.


    Herzlichst


    TK

  • Es ist also an ihr oder dem biologischen Vater, die Sache zu regeln.

    In diesem Sachverhalt wird es dann auch wieder so ablaufen, dass der Noch-Ehemann auch wieder erst kontaktiert werden muss? Denn er reagiert ja allgemein auf nichts. Wie würde es dieses Verfahren dann behindern? Oder besteht die Möglichkeit aufgrund der offensichtlichen Lage, dass er in keinster Weise der Vater sein kann, eine Ausnahme und es könnte leichter geregelt werden?

  • Hi,


    es geht nicht darum, ob er in keinster Weise der Vater sein kann oder nicht. Das wissen wir nicht, darauf kommt es auch nicht an. Denn wenn er nicht der Vater ist, dann kommen noch wie viele Männer in Betracht, die sich im Umfeld der Mutter aufgehalten haben? Auch könnte die Mutter den Noch-Ehemann in den Staaten besucht haben.


    Ist nun mal so, dass man ein "Nichts" im Prinzip nicht beweisen kann. Sie müsste ja beweisen, dass A,B,C,D,E,F ..... u.s.w. nicht die Väter sind.


    Wir haben es hier mit einer widerlegbaren Vermutung zu tun. Weil sie noch verheiratet ist, wird eben vermutet, dass er der Vater ist. Die Voraussetzungen für die Aberkennung ist letztlich eine gerichtliche Entscheidung, die Vermutung muss also widerlegt werden.


    Wird wohl auf einen Test hinauslaufen. Geht zwar auch ohne, aber ist ja kein Akt, heutzutage. Vielleicht auch ohne Test, aber um die gerichtliche Entscheidung kommt man nicht herum.


    Herzlichst


    TK

  • Wenn während einer bereits anhängigen Scheidung beim Gericht der Anwalt gewechselt wird und der Antrag auf PKH noch nicht bewilligt, aber schon gestellt wurde, was können dann für Kosten auf einen zukommen?

    Und kann die Vaterschaftsanfechtung dann auch über diesen PKH Antrag laufen?

  • Hi,


    wenn im Scheidungsverfahren noch keine VKH bewilligt wurde, dann kann man natürlich den Anwalt wechseln, man muss den bisherigen Anwalt dann halt privat bezahlen.


    Ob für die Vaterschaftsanfechtung dann VKH bewilligt wird, das kommt auf den Fall und die Vermögensverhältnisse des Anfechtenden an. Sind doch zwei verschiedene Verfahren.


    Herzlichst


    Tk

  • Hallo Timekeeper,


    Danke für die Antwort.

    Wenn die Scheidung noch so weit am Anfang steht, werden da die Kosten hoch? Weil er den Scheidungsantrag ja schon eingereicht hat. Aber bis auf das ist nicht viel gelaufen.


    LG

    Mummel

  • .... noch ein Hinweis: vielleicht wäre es sinnvoll, das jetzt anhängige Gerichtsverfahren bei dem Anwalt zu belassen. Denn wenn wir die Anhängigkeit bei Gericht haben, dann kann ja der Anwalt in den seltensten Fällen noch was ändern. Und das ersparte Geld lieber in die Vaterschaftsanfechtung stecken? Das würde ich zumindest tun.


    Herzlichst


    TK

  • .... noch ein Hinweis: vielleicht wäre es sinnvoll, das jetzt anhängige Gerichtsverfahren bei dem Anwalt zu belassen. Denn wenn wir die Anhängigkeit bei Gericht haben, dann kann ja der Anwalt in den seltensten Fällen noch was ändern. Und das ersparte Geld lieber in die Vaterschaftsanfechtung stecken? Das würde ich zumindest tun.


    Herzlichst


    TK

    Ja, sinnvoll wäre es durchaus, aber mit dem Anwalt ist was gewaltig schief gelaufen, wodurch der Fall mit der Scheidung sehr kompliziert gemacht wurde und seitdem merke ich auch seinerseits ein gewisses Desinteresse an meinem Fall. Mein Freund war schon ganze Zeit dafür, dass ich wechsel, aber ich war mir so unsicher. Und nachdem sich das irgendwie nicht bessert, habe ich das Mandat mit ihm jetzt beendet.


    Muss dann ein neuer Anwalt vom Gericht gestellt werden? Oder soll ich selbst einen suchen?


    LG Mummel