Vater Umgangsrecht Tochter 2 Jahre

  • Hallo zusammen,


    ich stelle heute nicht nur eine Frage sondern beschreibe auch mein Leben der letzten 3 Jahre. Ich habe viele offene Punkte evtl. kann mit jmd. der mehr Erfahrung hat Ratschläge / Tipps geben wie ich erstmal weitermachen kann.


    Die Situation hat sich extrem durch die Schwangerschaft verändert. Die Kindesmutter und ich waren zum Zeitpunkt der Entbindung getrennt was natürlich sehr schade war. Fakt ist, dass am Tag der Entbindung mir niemand bescheid gegeben hatte das meine Tochter zur Welt kam. Als ich selber ins Grübeln kam das es jetzt eigentlich soweit sein sollte habe ich die Mutter kontaktiert und erfahren, dass meine Tochter bereits seit 3 Tagen auf der Welt ist. Seit dem Tag ist eine Welt für mich zusammengebrochen das ich nicht da war. Ich habe dann auch leider emotional reagiert statt logisch und 4 Monate keinen Kontakt gesucht weil ich selber damit nicht klargekommen bin und mich natürlich ausgeschlossen gefühlt habe.

    4 Monate später als ich mich aufgerafft hatte und bereit war erste Schritte zu gehen meldete sich die Mutter bei mir und hat gefragt ob ich Sie abholen könne, denn ihr selbst gehe es nicht gut. Ich bin natürlich direkt zu ihr gefahren und sie erzähle mir dann das Sie mich noch liebt und Ihr es weh tut das ich nicht da bin weil ein Kind braucht Mutter und Vater. Ich konnte Ihr nur voll zustimmen und hab Ihr auch beschrieben wie ich mich in der Zeit gefühlt habe.

    Wie dem auch sei um das Ganze abzukürzen. Ich wollte natürlich voll und ganz für meine Tochter da sein. Ich habe meine Gefühle gegenüber der Kindesmutter wieder aufblühen lassen und bin mit der Kindesmutter wieder zusammen gekommen. Ab dann ging es eigentlich erst richtig los, es wurde leider eine On-Off-Beziehung mit wir wurde ständig schlussgemacht und zu Beginn des Jahres 2021will die Kindesmutter nun lieber mit dem Jugendamt arbeiten als mit mir. Begründung war auch das ich zu viel möchte wie zusammenziehen, mehr Zeit füreinander usw.. nach zwei Jahren wollte ich natürlich bereits viel weiter sein als sie geben wollte das ist mir klar geworden.


    Wie angesprochen möchte Sie nun alles lieber über das Jugendamt regeln, sie hat bereits seit 2,5 Jahren ihre Betreuerin und Bezugspersonen im Amt die nun alle auf mich zukommen und mich zu dieser Thematik ausfragen. Ich habe erläutert das ich sehr oft das Gespräch suche um gemeinsam eine Lösung zu finden aber oft stoße ich auf eine stille Wand und bekomme keinerlei Rückmeldung der Mutter zu privaten Problemen.

    Der Kindesmutter wurde vorgeschlagen wenn diese Treffen Sie so unter Druck setzen, kann für die Zukunft das Treffen über dritte laufen z.B über den Kinderschutzbund. Meine Treffen mit meiner Tochter werden dann beobachtet und in Abwesenheit der Mutter stattfinden. Grundlegend habe ich damit kein Problem den Weg zu gehen so lange das Ziel der Kontaktaufrechterhaltung und Bindung dient.

    Ich kann mit den verboten davor auch wirklich nicht mehr Leben, wenn die Mutter mich nicht bei sich haben wollte dürfte ich meinen besten Freund nicht mehr sehen. Ich dürfte mich nicht vor meiner Tochter Papa nennen. Ich dürfte ihr nie die Windel wechseln. Ich dürfte keine Bilder von ihr machen und vor allem dürfte ich die kleine nie mitnehmen. Meine Tochter ist sehr stark an die Mutter gebunden aber so richtig probiert mit mir alleine zu sein hat die Kindesmutter auch nicht gewollt. Wenn ich mit meiner Tochter und Kindesmutter auf dem Spielplatz war und die Mutter in den Laden nebenan gegangen ist hat es meine Tochter auch nicht groß interessiert und ist bei mir geblieben ohne das sie nach Mama gefragt hat (Kam genau 1x vor sonst wurde ich nie alleine mit meiner Tochter gelassen).

    Meine Frage nun an der Stelle, wie kann ich vorgehen ich habe KEIN geteiltes Sorgerecht (Ziel war es für mich, dass die Kindesmutter und ich eine harmonische und feste Beziehung führen und dann das geteilte Sorgerecht zusammen für mich fordern um nicht Unruhe in die Beziehung zu bringen).

    - Ist es mir verboten meine Tochter alleine mit mir zu führen?
    - Oma und Opa meinerseits (meine Eltern) hätten gerne viel mehr kontakt zu meiner Tochter was aber von der Kindesmutter stark gedrosselt wird. (Mein Vater(Opa) konnte meine Tochter 2020 somit auch nur 3x sehen) was steht meinen Eltern an der Stelle zu?

    - Darf ich wirklich keine Bilder von mir und meiner Tochter machen?

    - Darf ich mich vor meiner Tochter "Papa" nennen auch wenn es die Kindesmutter untersagt?

    - Sollte ich mit dem Jugendamt und somit mit ihren Betreuern auseinandersetzen oder lieber über das Gericht gehen?


    Backgroundinfos falls wichtig:

    Ich habe wirklich nie etwas verbrochen(auch nicht gegenüber meiner Tochter), ich hatte nie negativen Kontakt mit der Polizei, kein Alkoholproblem o.ä. Ich werde Mitte dieses Jahres meine Lehre als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung absolviert haben und stehe dann gefestigter im Leben als jetzt. Kindesmutter hatte 6 Jahre nichts gemacht und bezieht aktuell ALG2 und fängt evtl September 2021 mit einer Lehre an


    Vielen Dank schon mal im voraus für hilfreiche Tipps

  • Hallo Micha,


    vielleicht könnt ihr euch zu einer Beratung/Gesprächen bei z.B. Caritas oder Diakonie entschließen?



    Auf jeden Fall steht dir ein Umgangsrecht mit der Tochter zu. Nicht zu viel Zeit verlieren, sonst


    wird deine Tochter dir gegenüber entfremdet. Den Umgang notfalls einklagen.


    Wenn es nur übers Jugendamt geht, überwinde jeglichen "Trotz", nimm jede Umgangangs-Regelung vorerst an.






    edy

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  • Servus edy,


    ist natürlich schon eingeleitet ich suche aktiv den Kontakt zum Jugendamt damit der Kontakt zu meiner Tochter erhalten wird. Bis ein Platz beim

    Kinderschutzbund frei ist (Wartezeit 3 Monate). Bis dahin soll überbrückt werden durch Treffen mit Anwesenheit der Kindesmutter + ihre Betreuerin.


    Aber welche Alternativen Wege bieten sich mir noch?

  • Hallo Micha,


    Mein Vorschlag mit Caritas/Diakonie , die Mutter muss verstehen dass die Tochter Mutter + Vater braucht.

    Sie muss einsehen das du der Vater bist, und du dich auch so nennen darfst bzw. , die Tochter dich mit Vater (Papa usw.) anreden soll.


    Du solltest das gemeinsame Sorgerecht beantragen.


    Begleiteter Umgang übers JA ist ok, aber nötig? Vielleicht kannst du den Umgang selbst in Räumen des JA


    zusätzlich wahrnehmen?


    Lass dich nicht auf zukünftige Termine vertrösten, das mach alles noch viel schwieriger.


    edy

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  • Hi,


    ich denke mal, ihr geht das zu kompliziert an. Die beaufsichtigten Kontakte sind doch in der Regel nicht geeignet, eine normale Mutter/Kind Beziehung aufzubauen. Was spricht denn gegen "normalen" Kontakt? Am Anfang kurz, dann länger, und so langsam ausweiten? Muss denn da jemand dabei sein? Wenn ein Kind in dem Alter mit der Kita anfängt, ist doch auch niemand dabei.


    Vielleicht hab ich oben was überlesen. Aber gegebenenfalls hilft ja auch ein Anwalt, der der Gegenseiten einen klaren Brief mit deutlichen Ansagen schreibt. Mein Gott, diese ganzen Gutmenschen, die dann noch um das Kind herumtanzen sollen, die es auch nicht kennt, das ist doch nicht hilfreich.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    ersteinmal möchte ich dir sagen, dass ich deine Sorgen und wahrscheinlich auch Ängste sehr gut nachempfinden kann. Ich habe ähnliches erlebt und bin bis zum heutigen Tag stark geblieben. Ich hoffe du schaffst das auch. Ein kleiner Trost könnte sein, dass eine Kinedererziehung sehr lange dauert und du sicherlich in der Zukunft mehr von eurer Tochter haben wirst.


    Ich kann mich nur edy anschließen. Du solltest unbedingt das Sorgerecht beantragen. Habt ihr kein gemeinsames Sorgerecht, hast du am Kind leider nur ein Umgangsrecht, jedoch kann die Mutter stehts alleine entscheiden, in allen Belangen. Du als Vater solltest das gleiche Recht am Kind haben, wie die Kindesmutter. Dafür brauchst du das Sorgerecht.


    Ich habe mit meinen Erfahrungen bisher in allen rechtlichen Belangen gegenüber Gerichten recht bekommen und so konnte mir meine Tochter bisher nicht weggenommen werden.


    Für das Sorgerecht könntest folgendermaßen Vorehen:


    Deine Bitten für ein gemeinsames Sorgerecht würde ich bei der Mutter immer schriftlich (z.B. via Email) stellen.

    -> Anschließend über die Caritas oder andere Familientherpeuten das Gespräch suchen.

    -> Die Gespräche beim Jugendamt suchen.

    -> Das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht einklagen.



    Nach deinen Schilderungen, sehe ich keinen Grund, warum du dein Kind nicht alleine sehen darfst. Ich würde dies auch immer fordern. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es nichts schöneres gibt, als alleine, ohne Beobachtung, mit deiner Tochter zu albern.

    Darüber hinaus, sollte deine Tochter auch bei dir übernachten können, natürlich mit Vorsicht, da sie es nicht gewöhnt ist. Für das Übernachten, wäre mein Tipp, dies erst bei der Kindesmutter deine Tochter schlafen zu legen. Nach ein paar Wochen kannst du es dann bei dir versuchen. Falls das Schafenlegen dann nicht klappen sollen, haben die Gefühle des Kindes natürlich vorrang und du solltest deine Tochter dann zum heimischen Bett der Mutter bringen.


    Ich hoffe du hast genug Kraft diesen Schwierigen Weg zu gehen.


    Gruß Papili