kind aus der pflegefamilie holen?

  • Hallo,
    und zwar hat mein freund eine tochter. diese lebt jedoch in einer pflegefamilie. er hat damals nicht den antrag auf geteiltes sorgerecht unterschreiben können weil seine damalige freundin (sie waren nciht verheiratet) ihm diese unterlagen vorenthalten hat! nun hat das jugendamt der mutter das kind entzogen, weil sie das kind vernachlässigt hat!
    hat der vater in so einem fall eine chance das kind zu sich zurück zu holen?? oder hat er anspruch auf ein umgangsrecht? weil das jugendamt verwehrt ihm alles!?
    eine anwältin hatten wir auch schon eingeschaltet, doch diese sagt seit 3 monaten das sie auf antwort vom Jugendamt warten würde!
    wir sind verzweifelt und hoffen das jeand rat weiß
    danke im vorraus

  • Erst einmal ein paar Fragen vorab:


    Wie alt ist das Kind?


    Wie lange lebt das Kind schon in der Pflegefamilie?


    Wann hat der Vater das letzte mal seine Tochter gesehen?


    Hatte der Vater schon mal den Umgang über längere Zeit regelmäßig ausgeübt?

  • das kind wird jetzt 6 und kommt in die schule


    es lebt bei den pflegeeltern seit ca 9 monaten


    das letzte mal gesehen hat er seine tochter kurz vor weihnachten


    nein seitdem das jugendamt der mutter das kind weggenommen hat nicht mehr, weil der sachbearbeiter sich immer neue ausreden einvallen ließ um das treffen ab zu sagen.

  • Kann es sein, dass der Rechtsanwalt dem Vater nicht richtig erklären kann was gerade läuft? Worauf soll denn genau das Jugendamt antworten? Was ist die Frage an das Jugendamt? Hat der Vater sich nicht direkt an das Jugendamt gewand? Normalerweise wendet man sich direkt an das Jugendamt ... Sorry wenn ich erst mal soviel nachfrage bevor ich antworte.

  • die rechtsanwältin wollte das besuchsrecht einklagen, weil das jugendamt den kontakt aus unerklärlichen gründen nicht zu lässt! an das jugendamt direkt haben wir uns gewand doch der sachbearbeiter dort verwehrt jeden kontakt zwischen kind und vater aus gründen die niemand nennen kann.
    kann ich gut verstehen ich würde auch vorher so viel fragen!

  • Ok ... Das Jugendamt muss normalerweise dem Kindesvater ganz klar begründen warum er kein Besuchs bzw. Umgangsrecht ausüben kann zumal es ja schon ausgeübt wurde.


    Der Rechtsanwalt müsste eigentlich einen Antrag ans zuständige Amtsgericht stellen mit dem Ziel das Umgangsrecht/Besuchsrecht wieder dem Vater zuzusprechen.
    Die Vormundschaft für die Tochter liegt beim Jugendamt auch dann wenn das Kind in einer Pflegefamilie lebt ... Der Vater ist somit Antragssteller und das auch der Jugendamt der Antragsgegener.


    Liegt dem Gericht ein Antrag vor?

  • so wie es immoment aussieht, liegt ein solcher antrag nicht vor. diese anwältin die sich um den fall gekümmert hat, hat nur gesagt sie wartet seid 3 monaten auf antwort des jugendamtes. mehr sagte sie nicht und daher werden wir den anwalt jetzt auch nochmal wechseln nur besteht überhaupt eine chance das kind i.wann zurück zum vater zu führen??


    ja er durfte seine tochter nur ein mal besuchen und dann fand der sachearbeiter immer wieder tolle ausreden warum dies nichct geht wie die krankheit des kindes oder die pflegeeltern hätten keine zeit irgend etwas war immer

  • OK ... Dann sollte der Vater schnell den Antrag stellen ... Das kann er übrigens auch ohne Anwalt direkt beim Rechtspfleger im Amtsgericht. Das Amtsgericht muss dann ermitteln was da los ist. Bittet aber erst den Rechtsanwalt dies für den Vater zu machen.


    Wenn der Vater sich nie etwas gravierendes während der Umgänge zu schulden kommen lassen hatte gibt es eigentlich kein Grund das Besuchsrecht/den Umgang zu verwehren.


    Wie sind die Begründungen des Jugendamtes dafür, dass der Vater das Kind nicht sehen soll?

  • der vater ist dem jugendamtssachbearbeiter unsympatisch weil er ihn einfach immer abwimmelt und total unfreundlich ist und am telefon auch teilweise ausfallend wird, weil er genervt ist!
    er hat sich nichts zu schulden kommen lassen daher ist es für mich auch so volkommen unverständlich

  • OK ... Wenn mir auch das Vorgehen des JA-Sachbearbeiters schleierhaft ist sollte der Vater einen Antrag bei Gericht stellen. Da der Vater schon so lange seine Tochter nicht gesehen hat sollte sogar ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden mit dem Ziel dem Vater sofort ein Besuchsrecht einzuräumen, da das Kind durch den Bindungsabbruch zum Vater Schaden nehmen kann. Das Gericht wird das dann schnell prüfen müssen ... Nach September 2009 (das FamFG tritt in Kraft) sollte der Vater in weniger als 1 Monat eine Anhörung vor Gericht erhalten ... Da wird das JA auch Stellung nehmen müssen und dem Kindesvater eine weiteren Umgangsausschluss gut begründen müssen. Beiniedrigen Einkommen bekomt der Vater Prozesskostenhilfe und brauch für das Verfahren nichts zu zahlen. ... Bitte gleich im Antrag an das Gericht mitbeantragen ;-)


    Also ... Den Rechtsanwalt mal motivieren umgehend den Antrag zu verfassen oder selbst einen zu stellen ...



    Haltet mich in der Sache bitte auf dem Laufenden ... Gerne gebe ich Euch noch Tipps wenn Ihr Fragen habt.

  • danke das werden wir dann jetzt auf jeden fall in angriff nehmen und dann melde ich mich wieder und halte euch auch auf dem laufenden auf jeden fall und danke

  • ... Hast Du gelesen ... Es heist übrigens Antrag auf Einstweilige Anordnung ... nicht Verfügung ... Hatte mich verschrieben ... Hab ich im Text oben schon korrigiert.


    Wenn der Kindesvater sicher ist, dass das Kind auch den Vater sehen will, sollte der Vater dem Kind einen sogenannten Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG besonders Abs. 3 und 4) vom Gericht bestellen lassen. Der führt mit dem Kind Gespräche und bringt die Wünsche des Kindes mit in das Verfahren ein ... Das ist eigentlich sehr wichtig.


    Will die Tochter den Vater sehen oder sperrte sie sich beim letzten Umgang?

  • sie war halt etwas verfremdet jedoch sagte sie auch wann ihr papa wieder kommt und er sollte ihr versprechen das er auch wirklich wieder kommt wo ich halt immoment dieses problem sehe das das kind entäuscht ist, weil der vater sein versprechen nciht hällt?


    ansonsten besteht ja gar kein kontakt zum kind! er darf ihr keine bilder zukommen lassen (sie hat kein bild) und er darf mit ihr nciht telefonieren und nichts!!