Guten Abend,
ich pflege seit längerem eine Brieffreundschaft mit dem SHT. Ob eine Leistungsfähigkeit meinerseits besteht, hängt aktuell noch an dem anzurechnenden Kinderselbstbehalt. Dieser wird ja nach der Düsseldofer Tabelle angesetzt.
Aber mit welchem Betrag gehe ich da rein? Nettoeinkommen, also Bruttolohn minus Steuern, Versicherungen, Werbungskosten und möglicherweise Schuldzinsen, aber was wird noch abgezogen?
Und wird das Nettoeinkommen zum Einstieg in die DT möglicherweise anders berechnet als das Nettoeinkommen im Elternunterhalt, da Kinder ja vorrangig zu unterstützen sind und für die Berechnung des Kindesunterhalt teilweise andere Regeln gelten?
Je nachdem ergibt sich halt eine höhere Stufe in der DT und somit würde meine Leistungsfähigkeit möglicherweise entfallen.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Sachs