Einseitiges Trennungsdatum + Zugewinn

  • Hallo. Habe mich im April 2020 von meinem Mann nach fast 25 Jahren getrennt und habe mich auch beim Finanzamt als getrenntlebend gemeldet.

    Keiner hatte jedoch vorher die Trennung ausgesprochen. Ich wollte einfach nur aus diesem psysischen Druck aus der ehelichen Wohnung raus ohne auch Trennungsunterhalt zu fordern.

    Im Juli 2020 wurde von meinem Noch Mann die Scheidung eingereicht mit dem Trennungsdatum Oktober 2018. Das ist ja defenitiv gelogen und habe dafür viele Beweise. In dieser Schockphase, habe ich das Trennungsdatum widersprochen. Mein Anwalt sagt, die Scheidung geht trotzdem durch. Ich verstehe das ganze Rechtssystem nicht mehr. Es heisst ja , erst ein Trennungsjahr und dann kann man die Scheidung einreichen. Scheidungstermin wurde noch nicht mitgeteilt, weil der Versorgungsausgleich noch nicht ganz abgeschlossen wurde.


    Eine spezielle Frage habe ich noch wegen dem Zugewinn.

    Mein Noch Mann hatte einen schweren Autounfall in 2009 und wurde unbefristet verrentet. In 2016 gab es ein richterlichen Beschluss, dass die gegnerische Versicherung die Schadensforderungen begleichen muss. Wie es so ist , sträuben sich die Versicherungen und gehen weiter in den Kampf. Wie ist die Rechtslage hierbei bei dem Zugewinn, sollte es zu einer abschliessenden Auszahlung kommen?


    Viele Grüsse

  • Hi,


    erst einmal zum System. Man muss zum Zeitpunkt der Scheidung ein Jahr getrennt leben und man muss letztlich alle bei Gericht anhängigen Sachen geklärt haben. Man kann auch innerhalb eines Haushalts getrennt leben. Es muss also nicht das Auszugsdatum sein, durch welches das Trennungsdatum festgelegt wird. Insbesondere ist keine förmliche Erklärung erforderlich. Wann bei euch nun tatsächlich die Trennung im juristischen Sinne erfolgte, das können wir hier nicht abschätzen. Es ist jedenfalls durchaus üblich, die Scheidung einige Jahre vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht einzureichen. Deshalb verstehe ich deine Einstellung insoweit nicht so ganz.


    Nun zum Zugewinnausgleich. Wenn es ein Schmerzensgeld geben sollte, so geht dieses grundsätzlich in den Zugewinn mit ein. Allerdings gibt es da zahlreiche Ausschlussgründe, da schauen die Gerichte sehr genau auf den Einzelfall. Ein Beispiel wäre, wenn die Gelder, die fließen, auch dem Abpuffern von erhöhten Aufwendungen dienen. Und eine weitere Frage ist dann, wann die Ansprüche dem Grund nach entstanden sind. Ob während der gemeinsamen Zeit oder aber erst hinterher. Man muss sich da also sehr genau den Einzelfall anschauen.


    Herzlichst


    TK

  • Es ist jedenfalls durchaus üblich, die Scheidung einige Jahre vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht einzureichen.

    Fehlerteufel? Jahre=Monate?


    edy

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  • Guten Morgen. Vielen Dank für die Antworten.


    Mir ist es bewusst, dass man innerhalb eines Haushaltes getrennt leben kann. Komplett wirtschaftlich erst ab 07. 2021. In 2019 noch viele gemeinsame Feierlichkeiten unternommen, sowie im Dezember 2019, gemeisame Familienweihnachtsfeier.

    Ich verstehe es nicht, wie ein Gericht , wenn das Trennungsdatum strittig ist, die Scheidung trotzdem durchwinken kann, laut meinem Anwalt.

    zu Antwort 2. Die Ansprüche lagen in der Ehezeit.


    Viele Grüße

  • Hi,


    wieso sollte das Gericht einen Fall nicht durchwinken, wenn alles klar ist und man mindestens ein Jahr getrennt lebt? Es kann dann einfach dahingestellt bleiben, wann die Trennung erfolgte. Lediglich bei weniger als einem Jahr wird es interessant. Welchen Zweck verfolgst du denn mit deinem Widerspruch?


    Es kommt nicht darauf an, ob "Ansprüche in der Ehezeit liegen." Es kommt darauf an, wann sie rechtsrelevant entstanden sind. Und da gibt es gerade bei Behandlungskosten nach Unfällen doch erhebliche Differenzen. Aber auch das sollte dir dein Anwalt erklären können. Und selbst wenn ein solcher Anspruch besteht, dann kann er ja aus den verschiedensten Gründen wieder ausgeschlossen werden. Ist eine Einzelfallbetrachtung. Darauf hatte ich schon hingewiesen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Manni,


    Zitat von aus dem Netz


    Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 195 BGB). Das bedeutet, dass derjenige Ehegatte, der meint, vom anderen etwas zu bekommen, nicht ewig mit seinen Forderungen warten kann.

    Der Zugewinnausgleich muss nicht im Scheidungsverfahren abgewickelt werden, er kann "abgetrennt" werden.


    Die "abschließende Zahlung" könnte also weiterhin berücksichtigt werden.


    edy

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  • Keinen. Ich wusste überhaupt gar nicht was hinten und vorne war und war in dieser Schockstarre, weil wir ja in 2018 noch nicht getrennt waren. Erst Auszug, sich sammeln und sparen für die Scheidung. Verfahrenskostenhilfe wurde abgelehnt. Im nachhinein möchte ich heute schon geschieden werde. Ich verlange keinen Unterhalt, keine Nutzungsentschädigung 50/50 Eigenheim, Zugewinn noch nicht angefordert. Bin mir nicht sicher ob ich es tun soll.

    Mir ging es auch nur darum, weshalb die Gerichte oft die Scheidung durchwinken wenn es doch ein Gesetzt gibt, interessenhalber.


    Dann noch was. Gemeinsame Veranlagung der Steuer in 2019 durch den Steuerberater geführt. Wäre aber, wenn die Trennung in 2018 gewesen wäre, ab 2019 als Einzelveranlagung. und beide in Steuerklasse 1.


    Viele Grüsse

  • Hallo. Mit Zusendung des Scheidungsantrages endet der Zugewinn, sowie der Versorgungsausgleich. Erhalte nur wenig Rentenpunkte von der Gegenseite, da ich schon immer gearbeitet habe. Wenn aber das Trennungsdatum gelogen wurde, dürfte ja erst im April das Ende der Zugewinngemeinschaft und Versorgungsausgleich mit Zustellung des Scheidungsantrages errfolgen .Meines Achtens, für machne die finanziell so schlechter gestellt sind, als nicht gerecht.


    Viele Grüsse

  • Gauss, Manni, beides nicht richtig.


    Es geht um den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung. Da der Ehemann ja offensichtlich schon lange verrentet ist, erwirbt er keine Rentenpunkte mehr. Da ist es für Manni sogar nützlich, wenn die Scheidung möglichst zeitig Rechtshängig wird. Aber, es geht hier um ein paar Monate. Die sind doch unerheblich. Rein rechnerisch in der Praxis. Wenn man dann noch überlegt, ob Zeugenvernehmungen überhaupt was bringen (gemeinsame Feiern reichen nicht aus) außer zusätzlichen Kosten, was soll das dann?


    Herzlichst


    TK

  • Dann noch was. Gemeinsame Veranlagung der Steuer in 2019 durch den Steuerberater geführt. Wäre aber, wenn die Trennung in 2018 gewesen wäre, ab 2019 als Einzelveranlagung. und beide in Steuerklasse 1.

    Was sagt den der Steuerberater dazu?

    Hast du dem mal das Problem geschildert?

    Du hast ja die Erklärung unterschrieben und dem Finanzamt später etwas anderes mitgeteilt, weil du von einem anderen Trennungsdatum ausgegangen bist.


    Gruß


    frase

  • Der hat nur den Kopf geschüttelt, weil er weiss , dass wir nicht in 2019 getrennt waren. Die Steuer wurde vor der Scheidungszustellung gemacht, da ich es ja nicht wusste, dass ein Scheidungsantrag kommt.

  • Ich erwirtschafte seid 01.01.2019 kene Rentenpunkte mehr. Leider auch verrentet und bin Blind. Ab wann gilt eine Trennung? Ich habe Urteile gelsen, mit dem Thema Familienfeier. Wenn der Noch Ehemann bei diesen Feierlichkeiten anwesend ist, dann ist es keine Trennung. Habe gekocht, gewaschen, seine e-mails bearbeitet, alles im ganzem Jahr 2019 und Anfang 2020. Er übernahm die gemeinsamen Hausnebenkosten bis ich Auszog. Ich hatte dafür andere Kosten die ich übernahm. Mittlerweile möchte ich ja die Scheidung und werde bestimmt nicht widersprechen. Sollte der Richter denoch fragen, dann sage ich eben die Wahrheit.

  • Hallo Manni,


    natürlich könnte es Probleme geben, es ist aber eher selten, das Finanzamt und Familiengericht, direkt kommunizieren.

    Was jetzt echt ungünstig ist, du hast eine anderen Trennungszeitpunkt dem Finanzamt mitgeteilt.

    Du musst ja dem Trennungszeitpunkt, der im Scheidungsantrag steht nicht einfach zustimmen, sprich mal mit deinem Anwalt.

    Dein Ex hat durch die getrennte Veranlagung in 2019 keine Vorteile, daher verstehe ich sein Vorgehen nicht.


    Gruß


    frase

  • Ne, eher Nachteile, zumal wir ein Haus mit 6 Vermietungen haben

  • Manni,


    ihr seid beide in Rente. Also rententechnisch alles einerlei. Bleibt der Zugewinn. Der ist wohl noch nicht anhängig, ebenso wenig wie die andere Auseinandersetzung. Die kann man nach der Scheidung in Ruhe abarbeiten. Also, zusehen, dass man in ein paar Monaten geschieden ist, dann davon unabhängig den Rest abarbeiten.


    Herzlichst


    TK