Hallo an alle,
ich bin hier neu im Forum und weiß mittlerweile nicht mehr was ich machen soll!
Bitte wer kann helfen damit ich keine Fehler mache?
mit Schreiben vom 15.02.2009 habe ich meine Tochter aufgefordert Auskunft über Ihren weiteren Bildungsweg zu geben. Meine Tochter wurde am 01.06.2009 Volljährig. Des weiteren habe ich in diesem Schreiben aufgefordert, dass die Mutter Ihre Einkommensverhältnisse offen legt.
Mir wurden bisher nur Schulbescheinigungen vorgelegt die über den Besuch des Gymnasiums Auskunft geben. Nach Berechnung der Schulausbildungszeiten hätte meine Tochter bereits 2009 das Abitur ablegen müssen. Somit habe ich eine weitere Anfrage gestellt und bekam wiederum nur eine Bescheinigung der Schule.
Die Kindesmutter weigert sich weiterhin über ihre Einkünfte Auskunft zu erteilen. Da ich weiß, dass die Mutter im selbstgenutzten Wohneigentum ( Belastungsfrei) wohnt und im Besitz von Spareinlagen ist habe ich einen Steuerbescheid erbeten. Auch diese Anfrage blieb ohne Resonanz.
Bis heute wurde mir keine Zeugnisse und andere Auskünfte vorgelegt, des weiteren wird mir die Auskunft üben den weiteren Bildungsweg ab dem 01.08.2010 vorenthalten.
Somit habe ich im Schriftverkehr darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ich keine Auskünfte erhalte die Unterhaltszahlungen ab 01.08.2010 einstellen werde.
Meine Fragen:
Was kann in Bezug der Auskunftspflichten unternehmen?
Darf ich unter diesen Umständen die Unterhaltszahlungen ab August 2010 einstellen?
Habe ich die Möglichkeit Strafanzeige gegen die Kindesmutter wegen Verweigerung der Auskunftspflicht zu stellen?
Wer kann mir Helfen???