Was meint Ihr, wie es zukünftig mit der Auskunftspflicht an den SHT in der Praxis aussehen wird?
Es heißt ja, dass nur bei einem begründeten Verdacht und Vorliegen von hinreichenden Anhaltspunkten eine Auskunft eingeholt werden soll.
Nur was bedeutet das in der Praxis? Kann der SHT von mir, weil eine RWA vorliegt und ich ihm mein Einkommen für 2019 offengelegt habe, ich sage mal im Fünfjahresrhythmus (damit es nicht zu einer Verjährung kommt) eine Auskunft verlangen?
Rechnet der SHT evtl. anhand meines Einkommens und damit verbundenen Einkommenssteigerungen aus, wann die Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € bei mir vorliegen könnte?
Wie muss der SHT das begründen? Reicht es aus, dass wenn er schreibt er hätte einen Verdachtsmoment?
Vorausgesetzt ich würde als Beispiel in 10 Jahren über der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € liegen, muss ich mich dann selbst bei SHT melden oder soll ich einfach die Füße stillhalten?
Sicherlich sollte man bei Überschreitung dann darüber nachdenken, dass vorsorglich Rückstellungen gebildet werden.