Pflegetagegeldversicherung: Leistungen an Versicherungsnehmer oder an versicherte Person?

  • Hallo,

    vielleicht kann mir ja jemand helfen?


    ich habe als Sohn (Versicherungsnehmer und gleichzeitig Beitragszahler) 2011 eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen mit meiner Mutter als versicherte Person.

    Nun ist leider der Pflegefall eingetreten (Pflegestufe 3). Auf Anraten des Arztes soll sie in ein Pflegeheim.

    Ihre Einkünfte, das Geld der gesetzlichen Pflegekasse und ihr "Vermögen" reichen bei Weitem nicht zur Finanzierung aus.

    Wer bekommt gegebenenfalls das Pflegetagegeld, sie oder ich?

    Falls ich es erhalte: Würde es zu meinem Einkommen angerechnet, wenn das Sozialamt für meine Mutter Hilfe zur Pflege gewährt, wobei ich selbst damit noch deutlich unter einem Jahreseinkommen von 100.000€ läge?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Liebe Grüße

    JRoger

  • In der Regel wird doch in dem Vertrag auch eine Bezugsberechtigte-Person benannt.


    Also Versicherungsnehmer bist du. Versicherte Person deine Mutter. Der Versicherungsfall tritt nun ein. Nun kommt es dir ja darauf an, wer bezugsberechtigt ist. Wenn es der Vertrag nicht offensichtlich aufzeigt, würde ich direkt und unverbindlich beim Versicherer nachfragen?

  • Der Anruf beim Versicherer ist natürlich naheliegend, weswegen ich da auch direkt heute Nachmittag angerufen habe; die zuständigen Sachbearbeiter waren aber beschäftigt und ein "zeitnah" versprochener Rückruf ist bis jetzt nicht erfolgt.


    Sowohl im Versicherungsschein als auch im Versicherungsantrag gibt es den Punkt "Bezugsberechtigter" nicht.

    Dort und in den anderen Schreiben werde ich immer nur als Versicherungsnehmer und meine Mutter als zu versichernde Person bezeichnet.

    Außerdem bin ich Versicherungsantrag als Antragsteller aufgeführt.

  • Neuigkeiten!!


    Ich habe in den letzten Stunden sämtliche Vertragsunterlagen einschließlich des "Kleingedruckten" durchforstet und bin eben endlich auf folgenden Satz gestoßen, der doch wohl eindeutig für mich spricht, oder?


    "§6 Auszahlung der Versicherungsleistungen

    (1) Der Versicherungsnehmer erhält die Leistungen auf Antrag."

  • Hallo,


    worum geht es dir denn?

    Die Versicherung hast du doch für deine Mutter abgeschlossen.

    Warum sollte Sie das Pflegetagegeld nun nicht bekommen/einsetzen.

    Dachtest du, weil du unter der Grenze liegst, bekommst du das Pflegetagegeld auf dein Konto und die ungedeckten Kosten bei deiner Mutter trägt die Sozialhilfe?


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    nein, frase, ganz so ist es nicht.

    Mit dem Pflegetagegeld könnte durchaus je nach Kosten des Pflegeheimes noch etwas davon übrig bleiben.

    Nun soll für meine Mutter, die zur Zeit seit gut zwei Wochen im Krankenhaus liegt, ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden.

    Wenn dem so ist und wenn meine Mutter der rechtmäßige Bezugsberechtigte des Pflegetagegeldes ist, dann verbliebe ein möglicher Rest in seiner Verfügungsgewalt. Sollte ich der rechtmäßig Bevollmächtigte sein, dann verbliebe ein möglicher Rest doch in meiner Verfügungsgewalt, oder?

    Außerdem habe ich die Versicherung ja freiwillig abgeschlossen und nicht geringe Beiträge gezahlt, da bei Vertragsabschluss meine Mutter nicht mehr die jüngste war und Vorerkrankungen aufwies.

    Andere Menschen, die es sich vielleicht noch eher hätten leisten können, haben dies nicht getan und profitieren jetzt bei Bedarf ja auch von der Sozialhilfe, wenn sie unter 100K liegen.


    Gruß

    JRoger

  • Hallo,


    da du bisher ja schon vieles für deine Mutter getan hast, würde ich auch die Betreung anraten.

    Damit hast du dann zwar eine gewaltige Aufgabe, aber auch alle Fäden in der Hand.

    Ich hatte eine Vorsorgevollmacht von meiner Mutter und das war vollkommen ausreichend.

    Natürlich muss die betreute Person auch noch "geschäftsfähig" sein, um diese Vorsorgevollmacht zu unterzeichnen.


    Wenn Einkünfte (Rente), Pflegegeld und das Pflegetagegeld reichen um die Heimkosten zu decken, dann braucht es keine Sozialhilfe.

    Es gilt jetzt aber aufzupassen, was du mit den nichtverbrauchten Pflegetagegeld machst.

    Es für deine Mutter als Rücklage zu sparen, kann im Fall, das Sie später in die Sozialhilfe fällt ungünstig sein.


    Aus Erfahrung weiß ich, das man im Pflegeheim gut etwas Geld für Friseur, Fußpflege, Massage, Kosmetik, besonder Essenswünsche, wöchentlich frische Blumen, kleine Ausflüge usw. benötigen kann. Das soll bei Hilfe zur Pflege über das Taschengeld abgedeckt (liegt z.Z. bei 116 € irgendwas) werden.


    Eigentlich sollte das Pflegetagegeld ja zur freien Verfügung sein, hängt von Vertrag ab.


    Das durch das AEG diese Versicherungen nun noch für Besserverdienende von relevanz zu sein scheint ist nur teilweise richtig.

    Wenn ein Pflegebedürftiger über ein kleineres Vermögen oder Eigenheim verfügt, brauch er dieses nicht einzusetzten, es bleibt den Erben.

    Das ist auch ein Aspekt, den man bedenken sollte. Der ganze Krampf mit dem SHT entfällt also.


    Gruß


    frase