Bruder ist Betreuer von dementen Vater und verweigert Einblick in Vermögen

  • Hallo,


    die Frau meines Vaters ist vor 1/2 Jahr verstorben. Danach musste mein Vater leider in ein betreutes Pflegeheim, da er stark dement ist. Mein Bruder kümmert sich seitdem um Alles was den Vater betrifft. Die verstorbene Ehefrau meines Vaters hatte ein Kind, dass Recht auf seinen Pflichtanteil fordert, was auch aus meiner Sicht alles ok ist. Mein Bruder lässt diese Angelegenheit von seinem Anwalt regeln.

    Seit einiger Zeit werde ich misstrauisch, weil mein Bruder sagt, dass der Vater ihm Sachen geschenkt habe (im Wert von mehreren Td. €). Ich telefoniere mit meinem Vater regelmäßig und weiß, dass er eine starke Demenz hat (er ist auch nicht mehr rechtsfähig).

    Bisher traute ich meinem Bruder, wollte mich nicht einmischen, selbst die angeblichen Schenkungen fand ich noch ok, weil ich weit weg wohne und mich gar nicht um meinen Vater kümmern kann. Nun mache ich mir aber Sorgen, dass mein Bruder bis zu dem Tod meines Vaters, dessen Vermögen in die eigene Tasche steckt. Das Verhältnis zwischen einander und auch zwischen Vater und Sohn, Vater und mir, war viele Jahre sehr schlecht; das Erbe spiegelt das leider auch wieder. Mein Verdacht meinem Bruder gegenüber ist berechtigt, seitdem er sich in seinen Äußerungen mehrmals wiedersprochen hat. Mein Mann unterstützt mich, damit es nicht eskaliert, ich möchte keinen Streit. Aber ich habe eine kleine Familie und möchte mir nicht später Vorwürfe machen, nicht früher gehandelt zu haben.

    Mein Frage:

    1. Ich möchte gerne Einblick in die Konten meines Vaters bekommen, wissen was seine mtl. Ausgaben und Einnahmen sind, und auch den Schriftverkehrt zwischen den Anwälten (Vater :/: Kind der Verstorbenen)

    Hab ich ein Recht darauf, diese Einblicke zu bekommen, auch wenn mein Bruder der eingetragene Betreuer (Vormund?) ist?

    2. Was ratet Ihr mir in diesem Fall. Was kann/soll ich tun?


    Herzlichen Dank im Voraus,

    Claudi

  • Hi,


    dein Vater lebt noch. Er steht nicht unter amtlicher Betreuung. Er kann mit seinem Geld machen, was er will. Erben kommt nach sterben. Wenn du meinst, dass der Vater nicht mehr alles hinbekommt, dann kannst du beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK,


    danke für die schnelle Antwort.

    Mein Bruder hat mir damals mitgeteilt, dass er der gestzliche Betreuer (Vormund?) meines Vaters geworden ist.

    Nur so hat er damals Zugriff auf die Konten bekommen.

    Meine Frage geht weniger um das Erbe meines Vaters, sondern darum, ob mein Bruder zum Beispiel, Geld vom Konto des Vaters auf sein Konto überweisen kann, also, ob er das rechtlich darf.

    Um es auf die Spitze zu treiben:

    Nehmen wir mal an, mein Bruder sagt, das Haus muss ganz schnell verkauft werden, weil das Geld für das Pflegeheim gebraucht wird (was meiner Meinung nach nicht sein kann (hohe Pflegeversicherung, Lebensversicherung, Tantiemen aus geerbtem Haus etc.). Der Bruder geht hin und überweist sich das Geld aus dem Verkauft und sagt nach dem Tod des Vaters, das Pflegeheim hätte alles aufgebraucht, es wäre nichts mehr da.

    Um das zu verhindern hätte ich gerne jetzt einen Einblick über o.g. Infos. Habe ich ein Recht darauf, als Tochter, oder nicht, weil mein Bruder der Vormund ist?


    Liebe Grüße,

    Claudi

  • Hi,


    wenn er amtlich bestellter Betreuer ist, dann hat er einen entsprechenden Ausweis, den kann man sich vorlegen lassen oder bei Gericht anfragen. Wenn er diese Funktion hat, dann muss er einmal im Jahr dem Gericht nachweisen, was er mit dem Geld gemacht hat, wie das ganze läuft. Für Immobiliengeschäfte benötigte er außerdem eine zusätzliche Genehmigung des Betreuungsgerichts.


    Aber, mal ganz ehrlich, was spricht denn dagegen, ein Haus zu verkaufen, um den Unterhalt des Vaters zu sichern? Du hast jedenfalls kein Recht auf Einsicht. Wieso auch?


    Herzlichst


    TK

  • Man wollte zunächst einen amtlichen Betreuer festsetzen, aber sowohl Bruder als auch ich, wollten, dass mein Bruder lieber als Betreuer eingetragen wird, da er in der Nähe wohnt.

    Damit kein Missverständnis entsteht: ich möchte unbedingt, dass es meinem Vater gut geht. Sollte für seine Versorgung alles Vermögen gebraucht werden dafür, wäre das völlig in Ordnung und richtig, schließlich ist es SEIN Vermögen, nicht meins. Es spricht überhaupt nichts dagegen, ein Haus zu verkaufen, um den Unterhalt des Vaters zu sichern, um Dein Zitat aufzugreifen, das habe ich auch nicht gesagt. Wenn das notwendig würde, was soll ich denn dagegen haben, er ist mein Vater, natürlich muss für ihn bestmöglich gesorgt werden. Es spricht aber etwas dagegen, sollte mein Bruder sich Geld überweisen, das meinem Vater gehört. Und das würde ich gar nicht bemerken. Wenn er dann sagt, das Vermögen wäre weg und wir müssten für die Versorgung nun aufkommen, und das geld wäre teilweise auf das Konto meines Bruders geschwappt, würde mich das schon anders betreffen. Es geht um die Möglichkeit, dass er sich unberechtigt am Vermögen bereichert, außerhalb der Versorgung meines Vaters.

    Zu erzählen, woher mein Misstrauen meinem Bruder gegenüber kommt, würden den Rahmen hier sprengen, und tut auch nichts zur Sache. Ich wollte einfach etwas Transparenz, die bekomme ich aber nicht, sonst wäre es ja gut. Wenn ich dazu kein recht habe, dann ist das so. Wenn es aber auch so ist, wie Du sagst, dass er "einmal im Jahr dem Gericht nachweisen, was er mit dem Geld gemacht hat, wie das ganze läuft." beruhigt mich das. In dem Fall brauche ich keine Einsicht. Es geht mir nur darum, dass das Vermögen meines Vaters bei meinem Vater bleibt. Verstehst Du?

  • Hallo claudjo,


    aus deinem Text geht hervor, das dein Vater im Pflegeheim ist.

    Wer trägt die Kosten, er oder auch anteilig das Sozialamt?


    Gruß


    frase

  • Hi,


    anfechten kann normalerweise nur ein direkt Betroffener. Den haben wir hier bei der Tochter aber nicht. Denn Erben kommt nach sterben. Man kann bei Gericht einen Wechsel des Betreuers anregen. Wenn man denn Gründe hat. Aber auch ein Dementer kann noch eingeschränkt über sein Vermögen verfügen und darf auch das Kind, was sich um ihn kümmert, etwas zuwenden. Warum auch nicht? Allerdings wird auch das jährlich vom Betreuungsgericht überprüft. was mit dem Geld so geschieht, was da ist.


    Und, meinst du nicht, dass die Fragestellerin das Problem wie auch immer nach zwei Jahren gelöst hat?


    TK

  • Diese Probleme sind sehr kompliziert zu lösen. Und jede Familie ist anders... Es ist klar, dass es oft Probleme gibt, wenn du ein neues Brüderchen hast, weil dein Vater wieder geheiratet hat ..... Oft gibt es Konflikte zwischen den echten Geschwistern und den Geschwistern des neuen Elternteils. Das ist mir passiert, als mein Vater in einem Parkinson Zentrum war (Link entfernt, TK). Es ist wirklich das Beste, nicht nervös zu werden und die Anwälte arbeiten zu lassen. Es ist wichtig, gute Anwälte zu haben, die in der Lage sind, alle Parteien an einen Tisch zu bringen. Für mich ist klar, dass dies sehr wichtig ist.

  • Hi,


    es ist verständlich, dass es für Angehörige eine schwierige Situation ist. Vielleicht auch etwas unübersichtlich. Ich bemühe mich mal, das Ganze etwas verständlich darzustellen.


    1. Erben kommt nach sterben. Der Erblasser ist nicht verpflichtet, sein Vermögen planvoll einzusetzen, für die Erben zu vermehren. Wenn ihm danach ist, kann er es auch sinnlos verprassen, im Spielkasino oder auf der Rennbahn lassen.

    2. Wenn bei einem Menschen (er muss nicht alt sein) der begründete Verdacht besteht, dass er seine Belange nicht (mehr) alleine regeln kann, kann jeder (Kind, Nachbar, Kumpel) beim Betreuungsgericht die Einrichtung einer Betreuung anregen. Das Gericht wird bei substantiiertem Vortrag den Sachverhalt überprüfen. Allerdings wird der "Anreger" keine umfassende Auskunft erhalten, etwa über die Bereiche, die dem Datenschutz unterliegen.

    3. Die Betreuung kann allumfassend sein, oder aber auch nur Teilbereiche betreffen.

    4. Das Gericht wird einen Betreuer bestellen; nach Möglichkeit einen, mit welchem der Betreute auch einverstanden ist. Gerne einen Verwandten, Freund, wen auch immer. Die Auswahl geht die Verwandtschaft nichts an. Der Betreuer schuldet dem Gericht eine Bestandsaufnahme über den Bereich, welcher ihm zugewiesen worden ist; außerdem jährlich einen Bericht; sofern es auch über finanzielle Angelegenheiten geht, auch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen.


    Also, alles nicht so kompliziert. Und, wenn man Bedenken über die Art der Betreuung hat, dann kann man natürlich auch substantiiert während der Betreuung dem Gericht vortragen.


    So, ich hoffe, jetzt ist alles etwas klarer.


    TK