Liebe Leser
seit der Trennung betreue ich unsere 2,5-jährige Tochter von Sonntag 17 Uhr bis Mittwoch 17 Uhr, den Rest der Woche übernimmt die Kindesmutter die Betreuung. Bisher weigert sich die Mutter ein paritätisches Wechselmodell umzusetzen, worauf wir uns mündlich bei Familientherapeuten vor einem halben Jahr einigten. Die Ferien werden hälftig geteilt. Die Kindesmutter und ich sind beide Lehrer in Teilzeit. Rechnet man die derzeitige Regelung hoch, so ist auf das Jahr gerechnet unsere Tochter zu 46% bei mir und zu 54% bei der Mutter. Anzumerken ist, dass ich immer wieder eine paritätische Lösung einfordere, die Mutter sich jedoch nicht auf eine solche einlässt. Vermutet wird, dass sie damit zu einem gegebenen Zeitpunkt die Meldeadresse einklagen möchte, da das Kind mehr bei ihr wohnt.
Nachdem die Mutter nach der Trennung in eine 30km entfernte Stadt verzog, blieb ich mit unserer Tochter in der ehemals gemeinsam erworbenen Immobilie wohnen. Der Hauptwohnsitz unserer Tochter wurde von der Mutter kurzzeitig in ihren Wohnort verlegt, was jedoch nach meiner Beschwerde wieder geändert wurde, da zur Ummeldung meine Unterschrift fehlte.
Die Mutter versuchte im Anschluss vergebens das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich auf sich übertragen zu lassen.
Nun habe ich eine KiTa Platz-Zusage in meinem Wohnort erhalten, dem die Mutter jedoch nicht zustimmt. Das gerichtliche Verfahren zur Alleinbestimmung wurde bereits von mir beantragt.
Nach intensiver Recherche, habe ich leider keine Ähnlichen Fälle wie unseren gefunden.
Könntet ihr mir mitteilen, wie Gerichte in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen entschieden haben oder wie sie unseren Fall einschätzen?
Freunliche Grüße
Ein besorgter Vater