Angehörigen-Entlastungsgesetz; was ist mit Immobilien?

  • Hallo,

    ich bin neu hätte mal eine Frage.

    Meine Frau und ich liegen beide unterhalb der 100 000€ Jahresgehaltsgrenze und werden laut Angehörigen-Entlastungsgesetz bei Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim nicht herangezogen.

    Wir haben aber noch 2 Eigentumswohnungen als Altersvorsorge, wie verhält es sich mit denen?

    Vielen Dank für Eure Antworten schon einmal.

  • Wir haben aber noch 2 Eigentumswohnungen als Altersvorsorge, wie verhält es sich mit denen?

    wenn sie vermietet weden, werden die Mieteinnahmen bei einer eventuellen Prüfung der 100.000 Grenze berücksichtigt

    bei der Prüfung selbst bleibt jede Art von Vermögen draußen vor

  • Also wenn meine Einnahmen zusammen mit den Mieteinkünften unter 100 000 Euro liegen, dann bin ich raus und auch die Eigentumswohnungen bleiben mir erhalten?

  • Hallo Dirkcomp,


    wenn die "Summer der Einkünfte im Sinne des Steuerrechtes" desjenigen wessen Elternteil im Heim ist unter 100.000€ liegen, dann kannst du 10 Wohnungen und 5 Porsches haben.


    Gruss

    Alaaf.

  • wenn die "Summer der Einkünfte im Sinne des Steuerrechtes" desjenigen wessen Elternteil im Heim ist unter 100.000€ liegen

    Ein wichtiger Hinweis, denn es wird immer auf das Einkommen des UHP geschaut.

    Manchmal macht daher auch eine Vermögensumverteilung/Eigentumsübertragung in der Familie Sinn.

    Besonders wenn aus dem Vermögenswerten Einnahmen generiert werden, Firmenanteile, Immos und Werpapiere sind hier ein Thema.


    Gruß


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