Meine Frau und Ich sind seit November 2019 häuslich getrennt. Aktuell steht das Thema "Scheidung" an und soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Vorher wurde zwischen uns abgesprochen, das wir uns einen Anwalt teilen, um Kosten zu sparen. Jetzt möchte sie sich doch einen eigenen Anwalt arrangieren. Der Grund ist natürlich wie immer Geld. Wir haben gemeinsam eine Tochter. Wir haben direkt nach der Trennung vereinbart, das ich meine Tochter öfter sehen darf. Zu den alle 14 Tage Wochenenden habe ich Sie jeweils jeden Mittwoch und Donnerstag bei mir. Aus diesem Grund haben wir vereinbart, das ich Ihr nicht die volle Summe Unterhalt zahle. Am Anfang waren es 200 Euro, aktuell 150,- da sich meine Tochter im letzten Kindergartenjahr befindet. Im August geht sie dann in die Schule. Meine Ex ist voll berufstätig und stattet mich mit Klamotten für die kleine aus.
Ich hoffe ich habe den Hintergrund ausführlich und verständlich beschrieben.
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn es in Zukunft zur Scheidung kommt, wie stehen die Chancen für mich als Vater, das 1. die Regel so beibehalten werden kann und 2. zum Unterhalt des Kindes: Kann das Gericht ein sogenanntes Wechselmodell anerkennen, indem beide Elternteile zu gleichen Teile für sein Kind "aufkommt"? Besteht auch die Möglichkeit, das das Gericht entscheidet, das ICH als Vater den vollen Unterhalt für das Kind leisten muss, obwohl ich mein Kind öfters sehe und ich dadurch dementprechend auch höre Kosten für z.B Lebensmittel habe.
Hat vielleicht jemand aus diesem Forum ähnliche Erfahrungen durchlebt?
Über aufschlussreiche und ehrliche Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG