Scheidung / Unterhaltskosten für Kind

  • Meine Frau und Ich sind seit November 2019 häuslich getrennt. Aktuell steht das Thema "Scheidung" an und soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Vorher wurde zwischen uns abgesprochen, das wir uns einen Anwalt teilen, um Kosten zu sparen. Jetzt möchte sie sich doch einen eigenen Anwalt arrangieren. Der Grund ist natürlich wie immer Geld. Wir haben gemeinsam eine Tochter. Wir haben direkt nach der Trennung vereinbart, das ich meine Tochter öfter sehen darf. Zu den alle 14 Tage Wochenenden habe ich Sie jeweils jeden Mittwoch und Donnerstag bei mir. Aus diesem Grund haben wir vereinbart, das ich Ihr nicht die volle Summe Unterhalt zahle. Am Anfang waren es 200 Euro, aktuell 150,- da sich meine Tochter im letzten Kindergartenjahr befindet. Im August geht sie dann in die Schule. Meine Ex ist voll berufstätig und stattet mich mit Klamotten für die kleine aus.


    Ich hoffe ich habe den Hintergrund ausführlich und verständlich beschrieben.


    Jetzt zu meiner Frage:

    Wenn es in Zukunft zur Scheidung kommt, wie stehen die Chancen für mich als Vater, das 1. die Regel so beibehalten werden kann und 2. zum Unterhalt des Kindes: Kann das Gericht ein sogenanntes Wechselmodell anerkennen, indem beide Elternteile zu gleichen Teile für sein Kind "aufkommt"? Besteht auch die Möglichkeit, das das Gericht entscheidet, das ICH als Vater den vollen Unterhalt für das Kind leisten muss, obwohl ich mein Kind öfters sehe und ich dadurch dementprechend auch höre Kosten für z.B Lebensmittel habe.


    Hat vielleicht jemand aus diesem Forum ähnliche Erfahrungen durchlebt?

    Über aufschlussreiche und ehrliche Antworten würde ich mich sehr freuen.


    LG

  • Hallo ABCG2099,


    Eigentlich könnt ihr an Unterhalt dass zahlen auf was ihr euch einigt.


    Erst wenn ihr euch nicht einig seid, wird das Gericht entscheiden.


    Ein WM wird z.Zt. anerkannt, wenn die Betreuung 50:50 beträgt.


    Wohn das Kind bei der Mutter, wirst du um den Mindestunterhalt (den vollen) nicht herum kommen.


    Einen gemeinsame Anwalt gibt es nicht. (Ihr braucht aber nur einen Anwalt).


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Das Kind wohnt offiziell bei der Mutter. Aber wie gesagt, das Verhältnis liegt bei ca. 50/50.

    Selbst wenn das Gericht kein Wechselmodell anerkennt, aus welchen Gründen auch immer, müsste ich die volle Höhe des Unterhalts bezahlen?

    Wenn ich jetzt ein schlechter Vater wäre, könnte ich ja dann sagen, das ich mein Kind dann nur noch jedes 2. Wochenende sehen möchte, wegen den Kosten halt....


    Gruß

  • Hallo,


    Wenn ich jetzt ein schlechter Vater wäre, könnte ich ja dann sagen, das ich mein Kind dann nur noch jedes 2. Wochenende sehen möchte, wegen den Kosten halt....

    das steht dir frei.


    Ein WM ist in D meist eine freiwillige Sache. ( es gibt ein paar Urteile in denen es gerichtlich angeordnet wurde).


    Die Frage ist auch, wie die jeweiligen Verdienst-Chancen von Vater+Mutter sind ?


    edy

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