Unterhalt für "neues" Kind

  • Hallo zusammen,

    es geht um folgendes, ich habe gestern erfahren dass ich nicht nur 2 Kinder habe, sondern 3!

    Also sprich ich habe erfahren dass ich noch eine 14 jährige Tochter habe! :love:

    Nun zu meiner Frage:
    Selbstverständlich will ich dazu stehen, und natürlich auch Unterhalt zahlen! Allerdings würde mich interessieren, wieviel ich
    an das Jugendamt dann zurückzahlen muss für die letzten 14 Jahre in denen die Mutter angegeben hatte "Vater unbekannt"

    Vielen Dank
    Ernst

  • Hallo Urmel.


    Unterhalt musst du erst ab dem Zeitpunkt zahlen, wenn er von dir eingefordert wird.


    Du hast die Vaterschaft doch noch gar nicht offiziell anerkannt ?


    Ein Vaterschaftstest wäre sinnvoll.


    Du wirst m.E. für die Vergangenheit keinen Unterhalt zahlen müssen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,

    vielen dank schon mal für dein Feedback :thumbup:

    Ich denke das mit Test usw. werde ich sicher in den nächsten Monaten dann angehen!

    Ich weiß halt nur von anderen dass sich das Jugendamt normalerweise sich das Geld sicher wieder
    zurückholen möchte wenn sie eine Chance sehen es zu bekommen!

    Ich möchte ja auch nicht dass die Mutter zu große Probleme bekommt weil sie ja eigentlich gelogen hat.

    Vielen Dank

  • Hallo,


    Wenn die Mutter Probleme mit dem JA bekommt, dann könnten ihr Schulden entstehen.


    Aber wo nichts ist, kann man nichts holen.


    edy

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  • Ich weiß halt nur von anderen dass sich das Jugendamt normalerweise sich das Geld sicher wieder
    zurückholen möchte wenn sie eine Chance sehen es zu bekommen!

    Ich möchte ja auch nicht dass die Mutter zu große Probleme bekommt weil sie ja eigentlich gelogen hat.

    Natürlich wird der Staat versuchen seine Leistungen einzufordern.

    Die Mutter hat aber eine Mitwirkungspflicht, bei der Feststellung des Vaters.

    Sie hat das nicht getan und das Amt hat den Vorschuss trotzdem gezahlt.


    In §7 des UVG ist auch geregelt, wie und wann der Vorschuss zurück gezahlt werden muss.

    Ich geh auch wie edy davon aus, das du für die Vergangenheit nicht zahlen musst.


    Gruß


    frase

  • vielen lieben Dank für eure Antworten :thumbup:
    haben mir auf jeden Fall erst mal weitergeholfen 8)

    Ich muss meine neue Tochter ja jetzt eh erst mal kennenlernen :thumbsup:

    Danke