Hallo zusammen,
es geht um folgendes, ich habe gestern erfahren dass ich nicht nur 2 Kinder habe, sondern 3!
Also sprich ich habe erfahren dass ich noch eine 14 jährige Tochter habe!
Nun zu meiner Frage:
Selbstverständlich will ich dazu stehen, und natürlich auch Unterhalt zahlen! Allerdings würde mich interessieren, wieviel ich
an das Jugendamt dann zurückzahlen muss für die letzten 14 Jahre in denen die Mutter angegeben hatte "Vater unbekannt"
Vielen Dank
Ernst
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Hallo Urmel.
Unterhalt musst du erst ab dem Zeitpunkt zahlen, wenn er von dir eingefordert wird.
Du hast die Vaterschaft doch noch gar nicht offiziell anerkannt ?
Ein Vaterschaftstest wäre sinnvoll.
Du wirst m.E. für die Vergangenheit keinen Unterhalt zahlen müssen.
edy
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Hallo Edy,
vielen dank schon mal für dein Feedback
Ich denke das mit Test usw. werde ich sicher in den nächsten Monaten dann angehen!
Ich weiß halt nur von anderen dass sich das Jugendamt normalerweise sich das Geld sicher wieder
zurückholen möchte wenn sie eine Chance sehen es zu bekommen!
Ich möchte ja auch nicht dass die Mutter zu große Probleme bekommt weil sie ja eigentlich gelogen hat.
Vielen Dank -
Hallo,
Wenn die Mutter Probleme mit dem JA bekommt, dann könnten ihr Schulden entstehen.
Aber wo nichts ist, kann man nichts holen.
edy
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Ich weiß halt nur von anderen dass sich das Jugendamt normalerweise sich das Geld sicher wieder
zurückholen möchte wenn sie eine Chance sehen es zu bekommen!Ich möchte ja auch nicht dass die Mutter zu große Probleme bekommt weil sie ja eigentlich gelogen hat.
Natürlich wird der Staat versuchen seine Leistungen einzufordern.
Die Mutter hat aber eine Mitwirkungspflicht, bei der Feststellung des Vaters.
Sie hat das nicht getan und das Amt hat den Vorschuss trotzdem gezahlt.
In §7 des UVG ist auch geregelt, wie und wann der Vorschuss zurück gezahlt werden muss.
Ich geh auch wie edy davon aus, das du für die Vergangenheit nicht zahlen musst.
Gruß
frase
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Hi,
Voraussetzung für Unterhaltsforderungen ist zunächst einmal, dass die Vaterschaft feststeht, und wenn ja, dass der Vater in Verzug gesetzt worden ist. Erst dann läuft der Unterhaltsanspruch und können sich Unterhaltsschulden ansammeln.
Herzlichst
TK
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dass der Vater in Verzug gesetzt worden ist
genau so sehe ich es auch, ohne Verzug bzw. Kenntnis der Unterhaltspflichet auch keine berechtigte Forderung, gescheige denn Rückforderung von Unterhaltsvorschuss.
Gruß
frase
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vielen lieben Dank für eure Antworten
haben mir auf jeden Fall erst mal weitergeholfen
Ich muss meine neue Tochter ja jetzt eh erst mal kennenlernen
Danke -
Hey, ich finde es toll, wie du das angehst.
Wünsche dir und deiner weiteren Tochter alles Gute für die Zukunft.
Gruß
frase