Scheidung einer Internationalen Hochzeit (Japan)

  • Hallo liebes Forum,


    kurz und trocken zusammengefasst ..

    Wir haben Japan geheiratet (Sie Japanerin) und unsere Ehe in D anerkennen lassen.


    Wir haben keine Kinder, sie Hausfrau, ich komme für alle Kosten auf.

    Im Falle einer Scheidung, wäre diese auch nach japanischem Recht möglich (welches soweit ich weiß weitaus unkomolizierter ist) oder wie wäre in diesem Fall vorzugehen..?


    Lg.. ;(

  • Hi,


    wenn ihr in Deutschland lebt, wird nach deutschem Recht geschieden. Ob ihr auch in Japan geschieden werden könnt, keine Ahnung. Meine Kenntnisse im japanischen Scheidungsrecht sind nicht so furchtbar berauschend ..... Du müsstest diese Scheidung dann allerdings in Deutschland anerkennen lassen, nicht ganz preiswert.


    Was ist denn in Deutschland so furchtbar kompliziert?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,

    erstmal danke für deine Antwort.


    Kompliziert deswegen, weil ich generell mit der Materie wenig vertraut bin.

    Die Hochzeit selbst fand ja in Jpn statt, also wäre es nicht möglich, dass sie dott die Scheidung einreicht- alle daraus resultierenden Dokumente für D beglaubigen lässt und wie die Ehe selbst auch die Scheidung hier anerkennen lassen?


    Das ist zumindest das, was ich mir auf den Verweis zusammenreimen konnte..


    https://japan.diplo.de/ja-de/service/scheidung/1032030


    Weitere Frage..

    Sie hatte eig nichts an Finanzmittel mit in die Ehe gebracht, wirklich alles wird von mir getragen.

    Wie wird da in so ein Fall verfahren?

    (ich gehe mal davon aus dass wir uns beide darauf einigen auf alles zu verzichten- aber würde es da eine 'Pflicht' geben? )


    Liebe Grüße!

  • Hi,


    ich dachte eigentlich, ich hätte verständlich formuliert. Ob es möglich ist, sich in Japan scheiden zu lassen, das ist nach japanischem Recht zu überprüfen. Und da bin ich nicht so furchtbar fit. Und das Implementieren hier ist teuer. Abgesehen davon verhindert eine japanische Scheidung nicht, dass du hinterher noch in Deutschland in Anspruch genommen wirst.


    Beispiel aus einem anderen Bereich: in Texas gibt es keinen nachehelichen Unterhalt. Deshalb versuchen viele, die nach deutschem Recht unterhaltspflichtig wären, irgendwie eine Zuständigkeit eines texanischen Scheidungsgerichts zu konstruieren. Okay, wenn dann in Texas geschieden wird, kann die deutsche Exfrau von Jimmy aus Texas trotzdem in Deutschland klageweise Unterhalt nach deutschem Recht geltend machen und dieser Unterhaltstitel ist dann auch in Texas vollstreckbar.


    Wo lebt ihr denn? Beide in Deutschland? Wie lange seid ihr verheiratet?


    Herzlichst


    TK

  • Danke Tk,

    hab mich wegen dem Trennungsgeld mal etwas eingelesen.

    Bin zurzeit noch/wieder Azubi, ich denke im worst case würde ja dennoch im Falle dessen entsprechend angepasst werden.


    Frage zum Schluss..

    Wäre ein Trennungsgeld auch zu zahlen, wenn nach der Scheidung sofort die Rückreise ins Heimatland anstehen würde?


    Danke und Lg

  • Hi,


    nach der kurzen Ehe würde das Trennungsgeld nur bis zur Scheidung gezahlt werden müssen. Und du hast einen Selbstbehalt, der dir immer bleibt. Abgesehen davon gibt es bei Menschen mit geringem Einkommen Verfahrenskostenhilfe, d.h., für Gerichtskosten und eigenem Anwalt kommt der Steuerzahler auf. Also alles sehr einfach und unkompliziert. Wichtig ist, dass die Trennung erst einmal vollzogen wird. Geht notfalls auch in der gemeinsam genutzten Wohnung.


    Herzlichst


    TK

  • Ok...abschließend nochmals vielen Dank für deine Hilfe!

    Hoffe ja dass die Infos ungenutzt bleiben aber das wird die Zeit zeigen..


    Dir alles beste und viel Gesundheit!!

    Liebe Grüße