Hallo liebe Forenbesucher,
ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt!
Sie möchte sich von Ihm trennen. Sie hat aber selbst kein Einkommen, daher möchte sie die Trennung innerhalb der Wohnung!
Nun die Frage:
Sie ist 58 Jahre alt und erwerbslos, trotz angestrengter Suche bekommst sie keine Arbeit!
Er ist 42 Jahre alt und erwerbstätig! Sie sind seit 13 Jahre verheiratet.
Wie berechnet sich der Unterhalt für die Ehefrau:
Sein Einkommen beläuft sich auf 1750,-€ monatlich, davon wird der Kredit getilgt, die Rate beträgt 225,-€ monatl. somit verbleiben 1525,-€ monatl. die Miete inkl. Nebenkosten und Telefon beläuft sich auf 735,-€! Er hat einen Handypartnervertrag, so dass zusammen noch 60,-€ Handykosten für beide Ehepartner bezahlt werden müssen.
Es bleiben dann noch 730,-€ für beide zum Leben übrig!
Kann die Ehefrau Hartz4 beantragen? Da der Ehemann ja nicht wie bisher für die Frau aufkommt!
Muß Sie sich an die Kosten für die Wohnung beteiligen? Wie wenn Sie kein Einkommen hat.
Sie würde am liebsten auf den Trennungsunterhalt verzichten, da es ja eine zusätzliche Belastung für Ihn wird! Aber mir wurde gesagt, das die Agentur für Arbeit (bei HARTZ4 Antrag) auf den Unterhalt bestehen kann!
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben!
Grüße Chris