Hallöchen,
ich habe eine Frage. Mein Mann ist 2013 verstorben. Mein Sohn (12) bekommt also Weisenrente (momentan 117 Eu)
Aufstockend habe ich den Unterhaltsvorschuss beantragt. Dieser wurde auch bis zum 09.2020 gezahlt.
Danach hat mich das Jugendamt aufgefordert den Bescheid von der Rentenkasse erneut einzureichen. Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt diesen noch nicht bekommen. Ich weiss nicht was da schief gelaufen ist. Wahrscheinlich wegen Corona wenig Personal, kann ich nicht sagen.
Also habe ich dem Jugendamt das auch so mitgeteilt. Trotzdem folgte ein Aufhebungsbescheid. Dem habe ich widersprochen. Nach dem ich den Widerspruch geschrieben habe kam auch der Bescheid von der Rentenkasse und das habe ich auch nachgereicht.
Für die Bearbeitung brauchten sie fast 2 Monate. Aber jetzt kommt der Hammer. Anstatt dem Widerspruch Recht zu geben, hat der Herr Sachbearbeiter das an irgendein Verwaltungsgericht weiter geleitet und bot mir an ich solle doch den Antrag neu stellen, Das habe ich heute auch gemacht. Aber kann das wirklich rechtens sein? Ist das normal eigentlich?
Ich muss jetzt ehrlich dazu sagen, dass ich im November bereits eine Anwältin kontaktiert habe. Und Sie sagte das Jugendamt müsste dem Widerspruch zustimmen. Ich kann sie jetzt nochmal kontaktieren, aber erstens muss ich das wieder bezahlen und zweitens würde ich erst mal abwarten was dieses Verwaltungsgericht entscheidet.
Ich habe langsam das Gefühl, da passt was vorne und hinten nicht.
Um ganz ehrlich zu sein, bin ich so auf 180, dass sollte dieses Verwaltungsgericht zu meinen Gunsten entscheiden, ich diesen Herren zu Verantwortung ziehen werde. Ich weiss zwar noch nicht wie und wo, aber so lasse ich das nicht. Das kann doch nicht sein, dass man so einen Mehraufwand betreibt. Als ob man sonst nichts zu tun hat in diesen Zeiten. Mich fragt auch keiner wovon mein Kind leben soll, wenn ich jeden Monat ein Drittel meines Einkommens abdrücken muss.