Alles anzeigenHallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen?
ich habe als Sohn (Versicherungsnehmer und gleichzeitig Beitragszahler) 2011 eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen mit meiner Mutter als versicherte Person.
Nun ist leider der Pflegefall eingetreten (Pflegestufe 3). Auf Anraten des Arztes soll sie in ein Pflegeheim.
Ihre Einkünfte, das Geld der gesetzlichen Pflegekasse und ihr "Vermögen" reichen bei Weitem nicht zur Finanzierung aus.
Wer bekommt gegebenenfalls das Pflegetagegeld, sie oder ich?
Falls ich es erhalte: Würde es zu meinem Einkommen angerechnet, wenn das Sozialamt für meine Mutter Hilfe zur Pflege gewährt, wobei ich selbst damit noch deutlich unter einem Jahreseinkommen von 100.000€ läge?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße
JRoger
Hi zusammen,
die Frage von Roger ist interessant.
Denn es kann schon einmal passieren das ein potentiell UHP für seine Eltern eine Pflegeversicherung abschließt. Sei es Pflege Bahr bei Vorerkrankungen oder eine normale Pflegetagegeldversicherung.
Aber nun meine Frage dazu; falls dein UHP > 100 TEUR an Einkommen hat, zählt eine solche Versicherungsleistung zum relevanten Einkommen des UHP?
ME nicht, da es eine Versicherungsleistung ist, aber genaueres weiß ich auch (noch) nicht.
Wie seht Ihr dies?
VG Scrat ?