Hallo zusammen,
bzgl. der Ermittlung des Einkommens eines UHP gegenüber seiner jetzt im Pflegeheim wohnenden Mutter, stellt sich mir eine Frage, die ich seltsamerweise nicht über die Suchfunktion thematisiert finde:
Ich bin zwar kein Frugalist, habe aber immer recht sparsam gelebt mit dem Ziel, mir die Option offenzuhalten, ein paar Jahre früher aus dem Berufsleben auszuscheiden.
So bespare ich seit vielen Jahren Aktien- und Mischfonds, welche im steuerlichen Sinne Jahr für Jahr sehr unterschiedliche Kapitalerträge abwerfen.
Diese Erträge werden auch stets wieder auf Fondsebene angelegt.
Auch in guten Jahren werde ich wohl in absehbarer Zeit summa summarum unter 100K liegen, doch wer weiß, was da noch für Überraschungen auf mich warten (so war mir zunächst der sog. Wohnvorteil bei einer selbst genutzten Immobilie als Einkommensart unbekannt).
Prüft der SHT dann jährlich mein Einkommen, da diese Einkünfte stark schwanken?
Zählen solche Kapitalerträge überhaupt zum Einkommen (ich befürche schon) und was ist gar mit nicht realisierten Kursgewinnen etwa am Jahresende?
Der SHT sagt dann noch nicht:
„HÄTTEN Sie diese Fondsanteile zum Zeitpunkt X verkauft, dann HÄTTEN Sie ein schönes Sümmchen gemacht. Haben Sie nicht, aber wir tun jetzt mal so!“
Letzteres erscheint mir absurd, aber so zufrieden und froh ich bin, dass wir in einem Rechtsstaat leben, so gibt es doch manche Bestimmungen, die einen (Laien wie mich) nur den Kopf schütteln lassen.
Ich hoffe, ich war nicht allzu weitschweifig und sage jetzt schon danke für Kommentare und Antworten!