Vater Aufenthalt bekannt, dennoch keine Vollstreckung möglich

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Anliegen und weißnicht mehr weiter!

    Meine Frau hat einen Sohn mit ihrem Expartner, der Kontakt ist abgebrochen, er kümmert sich nicht um das Kind.

    Sie hat einen Antrag auf Mindestunterhalt gestellt, eine Kopie des Antrags hat er auch erhalten.

    Dann kam paar Monate später der Beschluss... Wir waren froh, aber auf diesen hat er 4 Wochen zeit zu reagieren. Nachdem keine Reaktion kam, wollte das Gericht vollstrecken und den endgültigen Beschluss ausstellen! Dieser kann aber nicht ausgestellt werden. Der Vater ist verzogen, wohnt mittlerweile bei seiner Mutter wieder, Arbeitet ect, sieht man alles in Instagram. Auch umgemeldet hat er sich auf die Adresse seiner Mutter, eine Abfrage des Melderegister haben wir uns eingeholt...

    Nur hat die Mutter einen anderen Nachnamen und da er das Gerichtsschreiben erwartet,hat er seinen Nachnamen nicht auf dem Briefkasten...

    Also kann der endgültige Beschluss nicht ausgestellt werden und die Richterin tut nichts.

    Was kann man tun? Wenn mehr Infos gebraucht werden, bitte fragen

  • Hi und danke für die Antwort.

    Kann ich dir die Schriftsätze per Mail schicken? Ich Blicke da langsam auch nicht mehr durch ?. Wäre sehr nett, wenn du da mal drüber hauen könntest...

  • timekeeper es gibt "Entscheidung aufgrund eines Versäumnisses". Auf diesen Beschluss gibt es keine Rechtskraft, da der Antraggegner 4 Wochen Zeit hat, dagegen Beschwerde einzureichen.

    Das Schreiben ist noch vom November letzten Jahres und die Frist ist verstrichen... Das Urteil mit Rechtskraft kann jetzt nicht mehr zugestellt werden, da er verzogen ist zu seiner Mutter. Das wissen wir, da es wie in den sozialen Medien sichtbar ihre Wohnung ist, indem er sich aufhält und seine ganzen Sachen dort in einem Zimmer hat. Auch hat er sich korrekterweise auf die Adresse umgemeldet. Nur hat er schlauer weiße seinen Nachnamen nicht auf den Briefkasten geklebt, sodass alles zurückgeht.

    Das letzte Schreiben vom Gericht möchte ich gerne zitieren :

    " Die Zustellungsurkunde der Zustellung an den Antraggegner geriet bisher nicht in den Rücklauf. Mit heutiger Verfügung Erfolgt ein neuer Zustellungversuch. Vorsorglich wird um Überprüfung der Anschrift der Antraggegner gebeten."


    Anschrift haben wir mittels Abfrage des Melderegister überprüft, die Adresse stimmt, nur hat er wie oben geschrieben seinen Namen nicht auf dem Briefkasten und nur den Namen der Mutter...

  • Hallo,


    Ist der Arbeitgeber bekannt?


    edy

    Nein leider nicht...

    Sehe gerade, dass die Mutter als c.o angegeben war. Also haben sie wahrscheinlich garkeine Namen mehr...

    Noch jemand eine Idee?

    Hatte schon überlegt hinzufahren, aber was bringt mir das? Zumal es fast 400km sind

  • Hi,


    ich versuche es mal.


    Zunächst geht es noch nicht um die Vollstreckung, sondern um die einer Vollstreckung zugrunde liegende Entscheidung, die im Augenblick nicht zugestellt werden kann. Normalerweise passiert das durch Einschreiben. Früher kannte der Postbote "seinen" Bezirk. Er wusste, wer wo wohnte, da war es einerlei, ob ein Namensschild am Briefkasten stand oder nicht. Leider ist dem ja nicht mehr so, so dass zunehmend Probleme entstehen.


    Ich würde zunächst einmal um eine Ablichtung der Zustellungsurkunde bitten. Die meisten dieser Urkunden sind inzwischen falsch bzw. unvollständig ausgefüllt. Daraus kann man dann zumindest ersehen, ob was passiert ist und gegebenenfalls einen weiteren üblichen Zustellungsversuch starten.


    Dann sollte entschieden werden, wie weiter vorzugehen ist. Da wäre einmal die Möglichkeit, eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher zu erwirken, der klingelt dann normalerweise an der Tür oder aber steckt das Teil auch in den Briefkasten, wenn ihm jemand versichert, dass er dort lebt. Eine weitere Möglichkeit wäre, die öffentliche Zustellung zu beantragen. Oder auch eine Strafanzeige zu erstatten. Aber, erst einmal die Zustellungsurkunde genau studieren.


    Und dann hier wieder melden.


    Herzlichst


    TK