Betreuung fälchlicherweise beantragt - Kosten?

  • Hallo,

    mein Vater kam nach einem Unfall ins Krankenhaus. Ich war dann mit meiner Vorsorgevollmacht am nächsten Tag im Krankenhaus und habe die Einwilligung zur OP unterschrieben. Die Vollmacht wurde angeblich "eingepflegt" und ich bekam anschliessend mein Original wieder. Ohne Vollmacht hätte ich ja auch gar nicht unterschreiben dürfen.

    Nach einigen Tagen bekam meine Mutter ein Schreiben vom Amtsgericht, sie wäre als Betreuerin eingesetzt worden. Kurz darauf wieder ein Schreiben, die Betreuung durch sie wäre aufgehoben, da eine gültige Vollmacht (also meine) vorliegt.

    Offensichtlich ist also die Betreuung "versehentlich" durch das Krankenhaus beantragt worden und dann auch wieder beendet.

    Nun flattert aber eine Vermögensanfrage zur Erstellung eines Kostenbescheides ins Haus. Da mein Vater über die 25000€ Grenze kommt, wären dann Kosten zu tragen.

    Ich habe nichts falsch gemacht und auch meine Vollmacht am ersten Tag im Krankenhaus abgegeben.

    Da sehe ich nicht ein, dass mein Vater dann dafür bezahlen soll.

    Was kann ich tun?


    Vielen Dank

    Vatissohn

  • Hi,


    wie so häufig, das Problem ist nicht der Rechner, das Problem sitzt vor dem Rechner. Die Vollmacht ist offensichtlich nicht richtig eingepflegt worden.


    Wenn jemand eine Betreuung anregt, ohne dass ein Grund dafür da ist, dann kann das Gericht dieser Person die Kosten auferlegen. Nur eines macht mich stutzig: die Mutter soll ohne Anhörung zur Betreuerin bestellt worden sein? Das kann nicht sein. Da ist also noch mehr gelaufen, wovon du nichts weißt. Das wäre erst einmal zu eruieren.


    Herzlichst


    TK

  • Noch etwas - falls es von Bedeutung ist.

    Auf dem Schreiben vom Amtsgericht zur Betreuung steht genau

    "1 eine vorläufige Betreuung wird angeordnet

    2 Zur vorläufigen Betreuerin wird ernannt..."


    Hat dieses vorläufig noch eine Bedeutung bzw. ändert das irgendwie den Sachverhalt?