Scheidung Familienname Kind

  • Hallo

    Jetzt hat es mich leider auch erwischt nach 12 Jahren Beziehung.

    Und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Würde mal meinen Sachverhalt kurz erläutern.


    Bevor wir geheiratet haben, haben wir ein Kind bekommen. Dieses hatte zur Geburt den Familiennamen der Mutter bzw meiner Frau angenommen.


    2 Jahre später haben wir geheiratet sowohl mein Kind als auch meine Frau haben meinen Nachnamen angenommen.


    Jetzt wäre meine Frage bei der Scheidung. Wenn ich möchte dass meine noch Frau ihren alten Familiennamen wieder annimmt, würde meine Tochter da trotzdem noch meinen Namen behalten?


    Wenn ja, wenn meine Frau dann wieder mal heiraten sollte kann sie da verlangen dass meine Tochter dann ihren neuen Namen annimmt, oder kann ich das verweigern, damit meine Tochter weiterhin meinem Familiennamen trägt?


    Hoffe es ist verständlich waren zwei Fragen in einem.


    Danke schon mal falls mir jemand eine klare Antwort geben kann


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hi,


    es ist einerlei, ob du möchtest, dass die Ex wieder ihren alten Namen annimmt. Das ist alleine ihre Entscheidung. Das Kind behält den jetzigen Namen. Ob später eine Namensänderung (sog. Einbenennung) in Betracht kommt, das kann man jetzt nicht abschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Naja naja sie hatte gesagt dass sie eigentlich gerne meinen Namen behalten wollen würde ( vielleicht auch weil es einfacher ist, man muss ich ja nicht überall ummelden )


    Aber wenn ich das nicht möchte dass sie meinen Namen behält...

    Also würde meine Kind trotzdem meinen Namen behalten auch wenn ich möchte dass meine Ex Frau ihren alten Namen wieder bekommt.


    Aber weil du sagtest es ist ihre Entscheidung welchen Namen sie ( meine Frau ) trägt.


    Da habe ich wohl gar kein mitspracherecht oder wie?8|

  • Und was ist wenn sie meinen Namen behalten will und ich möchte das aber nicht.

    Das ist ja blöd warum kann die Frau immer alles entscheidenX/

  • Hi,


    wenn du umgekehrt ihren Namen angenommen hättest, könntest du ihn auch behalten, auch gegen ihren Willen. Also bitte nicht die Geschlechterkeule rausholen, bringt nichts. Ihr habt euch irgendwann mal für ein "Namenskonzept" entschieden. Und das kann man nun mal nicht einfach ausradieren.


    Herzlichst


    TK

  • Noch ergänzend: konzentrier dich auf wesentliche Sachen. Ich bin z.B. in der Regel gegen eine Namensänderung eines Kindes. Das sollte deinen Namen behalten. Selbst wenn sie wieder heiratet, konzentrier dich darauf, dass das Kind nicht den Namen verliert. Das ist wichtig. Denn das sind die Wurzeln. Ich würde deshalb einer Einbenennung nie zustimmen.


    Herzlichst


    TK

  • Das das habe ich auch vor dass mein Kind meinen Namen weiter behält egal ob meine Ex Frau noch mal heiratet oder nicht.


    da wir das gemeinsame sorgerecht haben hätte ich auch mitspracherecht wenn es soweit kommen würde.


    da gibt es aber auch wieder ein "aber" habe ich gelesen dass dann das Familiengericht entscheiden kann.


    Weil wenn sie dann heiratet und den Namen des neuen Partners annimmt würden sie ja dann bestimmen für sie entscheiden zwecks zusammengehörigkeitsgefühl


    wenn das Kind dann fünf ist kann es ja selbst entscheiden welchen Namen es weiterführen möchte

  • Hi,


    nee, das Kind kann nicht ab 5 selbst entscheiden, welchen Namen es trägt. Ich staune immer wieder, was da so an Blödsinn im www verbreitet wird. Und, ich predige es immer, immer wieder: Familie wird man nicht durch einen gemeinsamen Namen. Familie ist oder wird man durch Zusammengehörigkeitsgefühl, durch gemeinsames leben. Der Name hat was mit den Wurzeln zu tun. Und man sollte nach Möglichkeit einem Kind nicht die Wurzeln kappen. Wir haben viele Fälle, in welchen eine Einbenennung erfolgte, weil man sich ja so lieb hat und das ein Zeichen von glücklicher Familie sei. Und wenn dann die Beziehung auseinander geht, dann haben wir ein Kind ohne Wurzeln, welches mit dem Namen des neuen Papas so ganz und gar nichts anfangen kann und auch nicht will. Und der alte Name ist weg.


    Natürlich kann man durch das Familiengericht eine Namensänderung herbei führen. Aber, die Voraussetzungen sind doch sehr speziell, ehe das passiert. Insbesondere nicht bei einem engagierten biologischen Vater.


    Ich würde mir da im Augenblick keine Gedanken machen. Sieh zu, dass die Scheidung sauber über die Bühne geht, dass das Kind den Vater nicht verliert. Und der spätere Name der Frau, der kann dir doch völlig egal sein.


    Herzlichst


    TK