Darf eine beliebig hohe Rate zur Tilgung einer Restschuld aus einer Firmeninsolvenz vom verfügbaren Nettoeinkommen abgezogen werden?
Die Höhe der Rate würde elbst festgelegt und entspricht der Hälfte seines durchschnittlichem Nettoeinkommens Insofern ist das Nettoeinkommen erheblich geschmälert und dementsprechend auch der zu zahlende Kindesunterhalt.
Vielen Dank