Tilgung Restschuld auf Nettoeinkommen anrechnen?

  • Darf eine beliebig hohe Rate zur Tilgung einer Restschuld aus einer Firmeninsolvenz vom verfügbaren Nettoeinkommen abgezogen werden?

    Die Höhe der Rate würde elbst festgelegt und entspricht der Hälfte seines durchschnittlichem Nettoeinkommens Insofern ist das Nettoeinkommen erheblich geschmälert und dementsprechend auch der zu zahlende Kindesunterhalt.

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von UrsulaW () aus folgendem Grund: Klarer formuliert

  • UrsulaW

    Hat den Titel des Themas von „Tilgung Restschuld auf Nettoeinkommen anrechenbar“ zu „Tilgung Restschuld auf Nettoeinkommen anrechnen?“ geändert.
  • Hallo UrsulaW,


    Zunächst muss der Mindestunterhalt gezahlt werden.


    Natürlich ist eine beliebige Summe nicht anrechenbar.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    irgendwie komme ich hier ins grübeln. Grundsätzlich sind Kinder nicht dazu da, die Schulden ihrer Eltern abzuzahlen. Eine Berücksichtigung der Schulden ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wenn die Schulden z.B. schon den ganzen Lebensstil während des Zusammenlebens geprägt haben. So sieht mir das hier nicht aus. Und ich hab auch Bedenken, dass das alles Folgen der Insolvenz sind. Denn normalerweise ist nach einer Insolvenz nichts mehr zu zahlen.


    Aber mal zum Ausgangspunkt zurück. Existiert ein Titel von Gericht oder Jugendamt?


    Herzlichst


    TK