Streit über Wert des Hauses

  • Hallo in die Runde,


    die Scheidung und Hausübernahme stehen bald an... Ich würde meinem Noch-Ehemann vor der Scheidung gerne seinen Hausanteil (50 %) abkaufen und die Restschuld alleine übernehmen um mit den beiden gemeinsamen Kindern im Haus wohnen zu bleiben. Das Problem ist, das wir uns über den Wert des Hauses nicht einig werden, bzw. das er viel mehr möchte, als ursprünglich vereinbart.

    Er ist der Meinung, das der Wert des Hauses davon abhängt, was ein Käufer bereit ist zu zahlen. Mal angenommen er findet einen Käufer, der 600.000 € zahlen würde, kann er dann diesen Wert zugrunde legen? Damit ist die Finanzierung für mich alleine nicht machbar. Er hat nun einen Immobilien-Makler mit einem Gutachten beauftragt. Ich denke nicht das ein Makler einen realistischen Wert ermittelt? Ggf. muss ich wiederum einen Gutachter beauftragen? Entscheidet das Gericht, wenn wir uns nicht einig werden?


    Kann mir jemand helfen oder Tips geben wie ich weiter vorgehen soll?


    Würde mich über eure Meinung freuen! Danke

  • Hallo Anne,


    natürlich kann ein Makler ein Gutachten erstellen, für den Streitwert würde es aber nur sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner das Gutachten gemeinsam beauftragt haben und das Ergebnis auch anerkennen.

    Teile das deinem Ex mit und sucht gemeinsam einen unabhängigen, möglichst DEKRA zertifizierten Sachverständigen, der ein gerichtsfestes Gutachten erstellt, teilt ich die Kosten und dann sieht man weiter.


    Gruß frase

  • Das Problem ist, dass diese Sachverständigen meist einen niedrigeren Wert zertifizieren, eher den unterstmöglichen Wert, den z.B. eine Bank immer sicher bekommen kann.

    Des weiteren könnte es sein, dass zusätzlich der Wohnwertvorteil angerechnet wird. So alleine ein Haus zu halten wird sehr schwer. Sicherheitshalber würde ich mich schon mal nach einer Wohnung umsehen.


    Was heißt denn "als ursprünglich vereinbart"? Hast du da etwas Schriftliches?

  • Das Problem ist, dass diese Sachverständigen meist einen niedrigeren Wert zertifizieren,

    Genau, ein "Gefälligkeitsgutachten" geht in die Gegenrichtung.


    Es verfolgt ja jeder seine Interessen und bei Uneinigkeit entscheidet eben ein Gericht.

    Damit steigen die Kosten für alle Parteien. Man sollte sich also möglichst einigen.


    Gruß frase

  • Ein niedriger Wert würde mir ja zugute kommen. ;-) Ich möchte halt einen fairen Preis, und keinen übertriebenen, den evtl. die Maklerin ermittelt.

    Wir hatten uns vor Monaten auf einen Wert geeinigt, der etwas mehr als dem damaligen Kaufpreis + das Geld für die Renovierung entsprach, also das Geld, was wir vor ca. 5 Jahren reingesteckt haben. Jetzt ist er der Meinung, das das Haus auf dem Markt mal eben 100.000 € mehr einbringen würde.

    Ich werde das Gutachten mal abwarten, hängt halt davon ab was dabei raus kommt.


    Danke euch!

  • Hallo,


    Mal angenommen er findet einen Käufer, der 600.000 € zahlen würde, kann er dann diesen Wert zugrunde legen?


    Wenn er für das Haus 600 000€ bekommt, dann wären immer noch die Restschulden offen.


    Der Wert des Hauses beträgt jetzt 600 000€ minus Restschuld usw.


    Das Haus kann von der Scheidung abgetrennt werden.


    edy

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