Nachträglicher Ehegattenunterhalt in Zeiten von Corona

  • Hallo zusammen,


    bin seit einem Jahr geschieden. Bisher habe ich von meinem Exmann nur einen minimalen Betrag nachehelichen Unterhalt bekommen für mich. Seine Idee ist, ich könnte mindestens 30 Stunden mit 2 Kindern (5 und 10) arbeiten gehen. Im Prinzip würde es ja auch gehen unter den normalen Umständen. Bin mit den Kindern seit Oktober im Homeoffice, seit Ende Dezember dazu Homeschooling. Arbeite 20 Stunden. Zum Glück bin ich noch nicht von der Kurzarbeit betroffen. Meinen Job kann ich erst wieder richtig ausüben, wenn Termine mit Kunden wieder uneingeschränkt möglich sind bzw. wieder Veranstaltungen stattfinden, an denen ich teilnehmen kann.

    Wie seht ihr das? Muss ich mir einen neuen Job suchen? Sind 20 Stunden in der derzeitigen Situation "ausreichend"?

    Danke :-)

  • Hi,


    ich sehe im Augenblick da wenig Ansatzpunkte für eine Erhöhung des Unterhalts. Es hat sich ja für dich finanziell durch Corona nichts geändert. Was ist denn die Basis der Unterhaltszahlungen an dich? Existiert ein Titel (gerichtliche Entscheidung, notarielle Vereinbarung)?


    Herzlichst


    TK

  • Huhu, nein, es gibt noch gar nichts.... unsere Anwälte diskutieren seit Monaten und es wurde noch nichts festgelegt als nachehelicher Unterhalt. Hätte es nur mal langsam geklärt......

  • Hallo Beate,


    wenn du nachweisen kannst, das du für die Kinder keine entsprechende Betreuung hast, wirst du auch nur eingeschränkt Arbeiten müssen.

    Es sollte aber dein Ziel sein, nicht mehr von deinem Ex abhängig zu sein.


    Gruß frase

  • Hi,


    mir ist das alles viel zu schwammig. Ich hab so das Gefühl, der eigene Anwalt weiß schon, warum er nicht klagt. Du lebst jetzt schon recht lange getrennt. Hättest dir also was aufbauen können, denn ab einem gewissen Zeitpunkt (der individuell natürlich verschieden ist) sollte man auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen können. Dagegen spricht auch das Alter der Kinder nicht. Unterhalt ist nicht dafür da, die grundlos eingeschränkte Berufstätigkeit zu finanzieren. Wir erwarten ja umgekehrt von dem Unterhaltszahler auch, dass er alles, wirklich alles tut, um zumindest den Kindesunterhalt zu realisieren. Da ist diese Haltung selbstverständlich.


    Ich würde wahrscheinlich keine Klage wagen.


    Herzlichst


    TK