Wenn man sich aus wirtschaftlichen Gründen nur für eine Trennung ohne Scheidung entschließt, in wiefern ist man dann dem anderen noch verpflichtet? Zum Beispiel im Pflegefall o.ä.?
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Hi,
man ist eben genauso verpflichtet, wie man es bei Zusammenleben ist. Z.B., was Unterhalt angeht. Die direkte Pflege, da sind doch auch zusammen lebende Eheleute oft überfordert. Das ist ja doch häufig eine enorme psychische und auch physische Belastung. Der ist man nicht unbedingt gewachsen. Dafür haben wir ja die Pflegedienste.
Wenn man finanziell abgesichert ist, dann macht eine Scheidung, bei der alle Rentenanwartschaften, die gemeinsam erwirtschaftet wurden, geteilt werden, im Alter häufig keinen Sinn. Da muss man halt mal rechnen. In jungen Jahren macht eine Scheidung Sinn. Ist eben eine Einzelfallentscheidung.
Herzlichst
TK
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Hallo,
selbst wenn man geschieden ist und der Ex in Not gerät, also zum Pflegefall wird und diesen nicht selber finanzieren kann, wird geprüft, ob es Forderungsansprüche gibt.
Vorher muss natürlich das vorhandene verwertbare Vermögen eingesetzt werden.
Gruß frase
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Hallo,
selbst wenn man geschieden ist und der Ex in Not gerät, also zum Pflegefall wird und diesen nicht selber finanzieren kann, wird geprüft, ob es Forderungsansprüche gibt.
Vorher muss natürlich das vorhandene verwertbare Vermögen eingesetzt werden.
Gruß frase
Sagen wir mal, ich wäre 10 Jahre getrennt und dieser Fall tritt ein. Er hat keine Pflegeversicherung, keine Rente, keine Berufsunfähigkeitsversicherung, ...einfach keine Absicherung. Kann dann trotzdem von mir etwas eingefordert werden?
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Es kommt darauf an, ob du nach dem Gesetz noch zum Unterhalt verpflichtet wärst.
Sollte dein dann Ex-Mann auf Sozialhilfe angewiesen sein, könnte ein Anspruch entstehen, wenn du über dem SB liegst.
Der Fall wird so vermutlich nicht eintreten, denn bei einer Scheidung wird ja auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Gruß
frase
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Es kommt darauf an, ob du nach dem Gesetz noch zum Unterhalt verpflichtet wärst.
Sollte dein dann Ex-Mann auf Sozialhilfe angewiesen sein, könnte ein Anspruch entstehen, wenn du über dem SB liegst.
Der Fall wird so vermutlich nicht eintreten, denn bei einer Scheidung wird ja auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Gruß
frase
Ich meinte das Ganze nur mit Trennung, also ohne Scheidung. Aber man bleibt verpflichtet, habe ich jetzt so verstanden jedenfalls.
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Hi,
ja, natürlich bleiben die Verpflichtungen bestehen. Man hat ja auch die Vorteile aus der Ehe weiterhin, z.B. im steuerlichen Bereich. Man muss im Einzelnen durchrechnen, was günstiger ist. Bei Ehen von langer bis sehr langer Dauer ist es bei vernünftiger Altersvorsorge häufig sinnvoller, sich auf Unterhaltszahlungen zu einigen (die ja auch bei einer Scheidung anfallen würden) und die Rente nicht aufzuteilen, so dass im Todesfall des Verdienenden der sozial Schwächere auch noch gut abgesichert ist. Ganz anders sieht die Sache bei jüngeren Betroffenen aus. Also, man muss durchrechnen.
Klar, ehe der Staat mit Sozialleistungen eintritt, schaut der natürlich, ob nicht jemand anderes zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Bei Verheirateten wird das immer der Ehepartner sein, klar. Man ist ja unabhängig davon, ob man zusammen lebt, auf Gegenseitigkeit zur finanziellen Fürsorge verpflichtet. Bei auch offiziell getrennt Lebenden, also quasi als Vorbereitung zur Scheidung, haben wir keinen Unterschied zwischen Zivil- (Familien)Recht und Sozialrecht. Und nach Ablauf des Trennungsjahres oder auch der Scheidung sind die sozialrechtlichen und zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche im Prinzip identisch.
Eine Ausnahme gibt es: der sozial Schwächere, der durch Ehevertrag auf den ihm zustehenden Unterhalt verzichtet, sich also selbst künstlich bedürftig macht, der muss trotzdem Unterhalt gegenüber dem Ex geltend machen. Oder aber die Sozialbehörde tut das für ihn aus übergeleitetem Anspruch. Da sind dann Unterschiede im Zivil- und Sozialrecht.
Deshalb nutzen die Masse der notariell abgeschlossenen Trennungs/Eheverträge nur einem: dem Konto des Notars. Im Fall der Not nämlich wertlos.
Herzlichst
TK
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Deshalb nutzen die Masse der notariell abgeschlossenen Trennungs/Eheverträge nur einem: dem Konto des Notars. Im Fall der Not nämlich wertlos.
Guter Hinweis, den der Notar bei seiner Beratung gerne mal vergisst.
Gruß
frase
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frase, der Notar hat eine andere Aufgabe. Das bitte nicht vergessen. Er ist kein Interessenvertreter, er berät nicht, er erklärt. Er ist neutral. Das wird immer vergessen.
Um zu den Verträgen zu kommen. Ich empfehle immer, vorher eine Beratung bei einem Anwalt wahrzunehmen, und zwar jeder Ehepartner bei seinem eigenen! Natürlich gibt es Konstellationen, in denen ein Vertrag sinnvoll ist. Etwa wenn eine Partei selbständig ist. Oder wenn es um die Versorgung eines behinderten gemeinsamen Kindes geht. Oder zur Regulierung gemeinsamer Schulden. Aufteilung des wertvollen Hausrats, des Vermögens. Aber in der Masse der Fälle ist ein solcher Vertrag überflüssig.
Herzlichst
TK
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Klaro, mit Beratung hatte ich den falschen Begriff erwischt.
Natürlich meinte, ich das er eine neutrale Aufklärungspflicht hat, wenn es um solche Vertäge geht.
Gruß
frase
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Man hat ja auch die Vorteile aus der Ehe weiterhin, z.B. im steuerlichen Bereich.
Hallo,
insbesondere bei der Steuer muss man meines Wissens nach jedoch bereits ab dem Folgejahr der Trennung aufpassen, denn ab diesem Zeitpunkt ist eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr rechtens. Sollte die trennung also später bekannt werden, so kann das Finanzamt eine Neuberechnung vornehmen und man muss ggfs. mit Nachzahlungen rechnen.
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Pumuckel, du hast recht. Nun kann man aber durchaus legale steuerliche Modelle entwickeln, die die Vorteile behalten lassen.
frase, das Problem ist doch, das Aufklärung allein in der Regel nicht genügt. Man benötigt Beratung, und zwar individuelle Beratung. Und die gibt es beim Notar nicht.
Herzlichst
TK
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Pumuckel, du hast recht. Nun kann man aber durchaus legale steuerliche Modelle entwickeln, die die Vorteile behalten lassen.
Ach, das war mir gar nicht so bewusst, da werde ich mich mal informieren.