Umgang Auskunftspflicht

  • Hallo,


    ich bin neu hier. Mein Sohn ist knapp 1 Jahr alt, ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat regelmäßigen Umgang, zurzeit wöchentlich (drinnen und draußen).


    Ich informiere ihn regelmäßig über die Entwicklung des Kindes (kurzer Bericht 1x pro Monat) und informiere selbstverständlich auch nach den U-Untersuchungen. Fotos sende ich gelegentlich auch, biete dem Kindsvater diesbezüglich aber immer wieder an, selbst Fotos während der Umgänge zu machen.


    Ich hätte gerne euren Rat, ob ich mit meinen derzeitigen Auskünften rechtlich auf der sicheren Seite bin.


    Der Vater schreibt mir ständig E-Mails mit der Frage wie es dem Kind gehe und fragt nach Fotos, obwohl er das Kind ja regelmäßig sieht. Er sagt, dass ich ihm zur Auskunft verpflichtet sei.


    Muss ich auf diese Fragen immer wieder eingehen, obwohl ich meiner Auskunftspflicht bereits im genannten Umfang nachkomme?

  • Hi,


    m.E. bist du auf der rechtlich sicheren Seite. Die Auskunftspflicht ist kein Mutter-Beschäftigungsprogramm. Bei älteren Kindern hat die Rechtsprechung vor etlichen Jahren mal festgelegt, dass eine halbjährige kurze Auskunft mit Foto und Ablichtung des Schulzeugnisses ausreichend sei, wenn keine besonderen Vorkommnisse da seien, dann sei eine Zwischeninfo erforderlich. In diesem Fall hatte der Vater allerdings keinen Kontakt zum Kind.


    Hier kommt ja noch dazu, dass der Vater das Kind regelmäßig sieht. Er sich also selbst ein Bild über die Entwicklung des Kindes machen kann.


    Praktischer Vorschlag, damit Ordnung in die Angelegenheit kommt: lege den monatlichen Termin fest, an welchem du ihn schriftlich informierst. Bei besonderen Vorfällen eben auch zwischendurch. Das ist m.E. in Kombination mit dem regelmäßigen Umgang völlig ausreichend. Vielleicht, wenn es keine zu große Belastung für dich ist, könntest du ihm ja noch zusätzlich anbieten, zu den Arztbesuchen mitzukommen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    Er sagt, dass ich ihm zur Auskunft verpflichtet sei.

    Das ist zwar korrekt, aber du musst nur Auskünfte darüber erteilen, die sich der Vater nicht selber beschaffen kann.

    TK hat es schon klar geschrieben, was du bisher getan hast, ist vollkommen ausreichend.


    Oft nutzen die Ex-Partner aber den Auskunftsanspruch, um die Lebenssituation des anderen Elternteils indirekt weiter überprüfen zu können.


    Gruß


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