Hallöchen zusammen
Ich habe eine Nachfrage bezüglich meines zu Zahlenden Unterhalt:
Ich habe einen noch minderjährigen Sohn der im Dezember 2021 18 Jahre alt wird. Ich zahle an die Hansestadt Lübeck einen Kostenbeitrag für die Vollstationäre Unterkunft meines Sohnes und wurde zu den Kosten herangezogen. Dieser wird auch stehts pünktlich per Dauerauftrag gezahlt
Vom Jugendamt bekam ich nun letzte Woche ein Schriftstück mit einen BAB Antrag der BA Kiel. Dieser Bewilligungszeitraum der im BAB Antrag angegeben ist ist vom 1.11.2020..
Meine erste Frage hierzu ist:
Bin ich noch dazu Verpflichtet diesen Antrag zu Unterzeichnen wenn mir dieser sehr Verspätet zugesandt wird vom Jugendamt?
DIe Zweite Frage wäre:
Wie wirkt sich solch ein BAB Antrag für meinen Sohn auf meinen zahlenden Unterhalt aus?
Ich danke euch für eine kurze hilfestellung bzw erklärung
Gruß
TMK