Einkommen gesunken

  • auch wenn es nicht dein Problem löst, diese beiden Aussagen passen so nicht.

    Ich vermute daher, das dein Vater vollstationär (im Pflegeheim) untergebracht ist, er bekommt Hilfe zur Pflege und durch seine kleine Rente auch noch einen Anteil GS.

    Hast du einen aktuellen Bescheid von deinem Vater, über die gezahlten Leistungen des Amtes?

    Mein Vater bekommt Leistungen der Grundsicherung im Alter. Der wohnt ganz normal in einer Wohnung. Die Miete ist in München sehr hoch, darum ist die Summe entsprechend hoch.

  • Im Schreiben steht: "Soweit Sie in der Lage sind, Unterhalt zu leisten, geht Unterhaltsanspruch Ihrer Angehörigen gemäß §94 Abs. 1 SGB XII kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfeaufwendungen auf die Landeshauptstadt München als Trägerin der Sozialhilfe über und zwar rückwirkend ab Zugang dieser Rechtswahrungsanzeige. Der Zugang war am 25.02.2021. Ich gehe davon aus, dass es sich um Zeitraum ab Zugang dieser Rechtwahrungsanzeige geht? Ich kann das Schreiben von dem Jahr 2019 nicht mehr finden, aber ich glaube es war keine RWA, sondern eine allgemeine Auskunft oder Ähnliches.

    Das sieht gut für dich aus. Du wirst im Jahr 2021 keinen Elternunterhalt zahlen, weil du weniger als 100T verdienst.

    Wenn der SHT nun der Meinung ist, dass du ab dem 25.02.2021 Elternunterhalt theoretisch zahlen könntest, wenn du über 100T verdienen würdest, dann teilst du dem SHT mit dass

    a) Du im Jahr 2021 voraussichtlich weniger als 100T verdienen wirst. Du legst auch deinen Arbeitsvertrag bei.

    b) der SHT soll dir mitteilen welche hinreichende Anhaltspunkte i.S.v. § 94 Abs. 1a SGB XII dem SHT gegen dich vorliegen, die eine Auskunft rechtfertigen



    Mein Vater hat damals ein Formular ausgefüllt und alle Kinder angegeben. Nun schreiben die, dass nach Angabe sind Sie Kaufmann tätig. Im vorherigen Schreiben stand die gleiche Formulierung.

    Wenn du ein Kaufmann bist, rechtfertigt es keine Auskunft. Auch im Jahr 2019 nicht. Leider hast du damals die Auskunft über 92 Tausend Brutto erteilt, was jetzt gegen dich verwendet wird, es war ein Fehler von dir. Dem entgegnest du jetzt mit dem neuen Arbeitsvertrag, der nachweist, dass du aktuell unter 100T liegst.


    Grüße,

    m

  • Mein Vater bekommt Leistungen der Grundsicherung im Alter. Der wohnt ganz normal in einer Wohnung. Die Miete ist in München sehr hoch, darum ist die Summe entsprechend hoch.

    Wau, wider was gelernt.

    Nur mal so für mich zur Info, wie hoch ist denn seine Rente?


    Gruß


    frase

  • Wau, wider was gelernt.


    Ich erinnere mich an deine Beiträge, die in die Richtung ginge, dass Elternunterhalt bei der GruSi ja nicht so schlimm wäre, wie bei der Pflege, weil man bei der GruSi ja nicht so viel als UHP zahlen müsste.. Weißt du, ich verstehe dich, in deiner Welt ist es so. Aber es gibt auch andere Welten


    Grüße,

    m

  • Wie der Fragesteller schon richtig zitierte, geht es um die letzten 12 Monate, nicht um das letzte Kalenderjahr


    Nein, es geht nicht um die letzten 12 Monate, weil es bei dem hier diskutierten Fall (noch) nicht um die Berechnung des Leistungsfähigkeit geht, sondern um die Frage ob der Fragesteller mehr als 100T i.S.v § 94 SGB XII i.V.m § 16 SGB IV verdient oder nicht und da geht es um ein Kalenderjahr, nicht um die letzten 12 Monate. Ob es um das letzte Kalenderjahr geht oder um das laufende Jahr 2021 ist mir aus der Diskussion auch nicht ganz ersichtlich, aber wenn die RWA erst 2021 kam, dann kann es eigentlich nur um das Jahr 2021 und die Zukunft gehen

  • das war mal so ein best-off Beitrag

    Erhöhung des Selbstbehalts

    :)


    "...bei GS ist ja fast von einer Begrenzung der Zahlungen auszugehen..."

    "...GS am Existenzminimum orientiert, sind die Sozialleistungen nach oben gedeckelt.."


    Hat sich schon nach eine Verharmlosung des Problems angehört.

    Grüße,

    m

  • Hallo Meg,

    ja, ich staunte auch damals nicht schlecht über deine Beiträge

    unter meinen Beträgen steht ja, das es meine Meinung ist.

    Diese beruhen auf meinen gemachten Erfahrungen aus ca. 20 Jahren Konversation und Anderes mit den unterschiedlichsten Ämtern in Berlin und Brandenburg.


    Gruß


    frase


  • Hallo.

    Richtig, und das meine ich mit deiner Welt. Du hast deine Erfahrungen dort gemacht und wunderst dich offensichtlich, dass zwölf hundert Euro oder mehr an Elternunterhalt verlangt werden können, wenn ein UHB Grundsicherung bekommt.

    Es gibt andere Erfahrungen (in den anderen "Welten"), wenn man die hat, dann wundert man sich eben nicht.


    Grüße,

    m

  • Es muss schon gute Gründe geben, das ein Amt solch hohe Zahlungen übernimmt.


    Es sind Sozialleistungen, die immer einer Angemessenheitsüberprüfung bedürfen.

    Sicher ist in München ein anderer Maßstab als in Berlin anzulegen, aber diese Summe (alleine GS) schockiert mich immer noch.


    Gruß frase