Hallo zusammen,
ich habe für meine Mutter 2011 eine private Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, um die bei eventueller Pflegebedürftigkeit entstehende Finanzierungslücke abzufedern.
Erstmal eine Versicherung zu finden, war nicht einfach, da meine Mutter da schon 70 alt war und seit Jahren schon an Altersdiabetes litt.
Entsprechend hoch waren denn auch die Beiträge.
Nun ist sie seit Januar 2021 pflegebedürftig mit dem Grad 3 (bis dahin gab es keine Einstufung).
Telefonisch teilte die Versicherung mit, dass ich folgende Unterlagen einreichen müsse:
1) Pflegegutachten vom MDK
2) Anerkennungsschreiben der Pflegekasse mit Angabe des Pflegegrades
Dieser Aufforderung bin ich natürlich nachgekommen, erhielt dann aber nach fast 2 Wochen einen Brief mit der Bitte folgendes nachzureichen:
3) Anerkennungsschreiben der Pflegepflichtversicherung über die Pflegeleistungen
und jetzt kommt es (!):
4) Angabe der Ärzte der letzten 5 Jahre vor Versicherungsbeginn (einschließlich Angabe der Krankheiten) und Entbindung dieser Ärzte von der Schweigepflicht
Ist dies, besonders Punkt 4, ein übliches Vorgehen? Die Versicherung möchte damit bestimmt prüfen, ob die damals beim Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden, oder?
Ihr damaliger Hausarzt von 2006 bis 2011 praktiziert nicht mehr; ob die nachfolgende Ärztin (gleiche Praxis) diese Unterlagen noch hat, muss ich in Erfahrung bringen.
Wenn diese Unterlagen nicht mehr existieren, was dann?
Das Gleiche gilt für ihren Zahnarzt.
Wir können uns auch nicht mehr an alle Ärzte von damals erinnern. Was nun? Was soll ich da schreiben?
Und was wäre hypothetisch, wenn damals von uns tatsächlich aus Unwissenheit eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet worden wäre, diese Krankheit dann aber tatsächlich nichts mit der nun bestehenden Pflegebedürftigkeit nichts zu tun hat?
Danke im voraus für mögliche Kommentare!
Roger