Hallo liebes Forum,
Das Unterhaltsrecht ist ja bekanntlich am 1.1.2008 reformiert worden. Was gilt nun nach dem Inkrafttreten der Reform? Wie hat sich das Unterhaltsrecht verändert? Wie sind insbesondere Ehegatten betroffen?
Ich habe gelesen, dass die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Ehegatten vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellt worden ist. Also Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten bestehen nach wie vor. Aber es besteht auch die Möglichkeit, diese in der Höhe zu begrenzen und auch zeitlich zu begrenzen. Die Ehe solle keine Garantie mehr für eine lebensalnge Versorgung bieten.
Gruss
Alexandra