Betreuungsunterhalt

  • Folgende Frage: Welcher Unterhalt ist ab 1.1.2021 zu zahlen nach folgendem geschlossenem Vergleich vor dem Gericht:

    1. Der Antragsgegner verpflichtet sich an die Antragstellerin ab 1.6.2020 einen über den in der Urkunde ... der Notarin ... vom 30.04.2020 titulierten Trennungsunterhalt hinausgehend zusätzlichen Trennungsunterhalt monatlich in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen.

    2. Diese Vereinbarung ist unabänderlich bis 31.12.2020. Für die Zeit ab 1.1.2021 sind die Beteiligten an die in diesem Verfahren vorgenommene Berechnung des Unterhaltsanspruchs nicht gebunden.

  • Hi,


    ab dem 1.1.2021 gilt der gerichtlich geschlossene Vergleich nicht mehr. Da greift nur noch die notarielle Urkunde, deren Inhalt wir hier nicht kennen. Wenn man sich über zusätzliche Zahlungen nicht einigen kann, muss gegebenenfalls neu geklagt werden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Dummy,


    bis zum 31.12.2020 war du verpflichtet, den Betrag laut Notarin, plus 1000€ zu zahlen.


    Ab 1.1.2021 musst du nur noch den Betrag zahlen, der bei der Notarin festgelegt wurde.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Mein erster Anwalt, der mich bei dem Vergleich vertreten hatte sowie meine aktuelle Anwältin haben mir das auch so bestätigt, dass ich ab 1.1.2021 nur den Betrag schulde, der von der Notarin als Schuldanerkenntnis notariell worden ist. Nunmehr meinte meine aktuelle Anwältin zu mir, es tut ihr sehr leid, aber sie habe sich getäuscht. Ab 1.1.2021 könnte der Unterhalt von beiden Seiten neu verhandelt werden. Sofern weder ich niedrigeren Unterhalt einklage bzw. meine Exfrau höheren Unterhalt einklagt, bleibt es bei dem Vergleich (Unterhalt lt. Notar Schuldanerkenntnis plus 1.000 € wie ab 1.6.2020). Ich bin daher etwas ratlos, was nun wirklich korrekt ist.