Folgende Frage: Welcher Unterhalt ist ab 1.1.2021 zu zahlen nach folgendem geschlossenem Vergleich vor dem Gericht:
1. Der Antragsgegner verpflichtet sich an die Antragstellerin ab 1.6.2020 einen über den in der Urkunde ... der Notarin ... vom 30.04.2020 titulierten Trennungsunterhalt hinausgehend zusätzlichen Trennungsunterhalt monatlich in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen.
2. Diese Vereinbarung ist unabänderlich bis 31.12.2020. Für die Zeit ab 1.1.2021 sind die Beteiligten an die in diesem Verfahren vorgenommene Berechnung des Unterhaltsanspruchs nicht gebunden.