Ich habe eine Frage zum Aufstockungsunterhalt an einen nicht kindererziehenden Partner. Kurz zu den Gegebenheiten:
Mein Mann ist seit langer Zeit (weit vor der Ehe, die 15 Jahre gedauert hat) selbstständig, wir haben zwei Kinder (9 und 13 Jahre alt), für die ich zu fast 100% alles übernehme bzw. immer übernommen habe.
Seit dem ersten Kind habe bin ich beruflich kürzer getreten und habe meine Arbeitszeit je nach Alter des Kindes und den entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten angepasst. (von 20 Stunden während der Elternzeit bis zu 30 Stunden als das Kind im Kiga war. Nach der Geburt des zweiten Kindes war ich 1 Jahr voll zu Hause und bin danach wieder mit 30 Stunden eingestiegen. Nach einem Jobwechsel arbeite ich nun seit 2 Jahren wieder Vollzeit (40 Stunden) und betreue nebenbei die Kinder und mache den Haushalt zu 100%. Auch das Home Schooling habe ich vollständig übernommen, da ich das Glück habe vollständig im Home Office zu sein. Nun zu meiner Frage:
Ich verdiene mehr als mein Mann mit 5000€ pro Monat vs. Er hat ca. 2400€. Im Falle einer Trennung würde ich (hoffentlich) die Kinder weiter vollständig allein betreuen dürfen. Das gemeinsame Haus würde ich entweder (inklusive Kredit) übernehmen und ihn auszahlen (über weiteren Kredit) oder mit den Kindern ausziehen.
Kann es passieren, dass ich trotz allem noch einen Aufstockungsunterhalt an ihn zahlen muss, obwohl er wenig zum Funktionieren der Familie beigetragen hat, nur weil er einen weniger einträglichen Job hat und ich es trotz ehebedingter Nachteile trotzdem geschafft habe, einen meiner Ausbildung entsprechenden Job zu bekommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
-
-
Hi,
erst einmal herzlich willkommen im Forum.
Ja, du solltest dich auf Aufstockungsunterhalt für ein Jahr einstellen. Allerdings muss der Vater ja für die Kinder Unterhalt zahlen, so dass da nicht allzu viel rauskommen dürfte. Der Grund ist, dass es im Scheidungsrecht schon lange nicht mehr darauf ankommt, was wer erledigt. Letztlich ist das eine interne Regelung zwischen den Ehepartnern, die keiner Überprüfung unterliegt, ebenso wenig wie der Grund für die Trennung. Allerdings sehe ich wegen dieser Konstellation und dem Verbleib der Kinder bei dir wenig Raum für längere Zahlungen, und wenn, dann recht überschaubar.
Zu berücksichtigen wäre außerdem der gemeinsame Kredit, müsste also auch in die Berechnung des Ausgleichsbetrages für das Haus mit einfließen oder aber eventuell auch in die Unterhaltszahlungen. Aber, bei der Konstellation sehe ich keinen Grund für unbefristete ewige Zahlungen an den dann Ex. Ich würde mal von einem Jahr + eventuell einen weiteren engen Zeitraum ausgehen, wenn die Kids bei dir bleiben, von mehr nicht.
Herzlichst
TK
-
Hallo Me987,
In der Trennungszeit wirst du Trennungsuntehalt zahlen müssen.
Beide Netto-EK müssen bereinigt werden.
Bleiben die Kinder bei dir, wird der Kindesunterhalt von seinem Einkommen abgezogen.
Danach werden beide überbleibenden Netto addiert, und durch zwei geteilt ( jeder bekommt ca. die Hälfte.)
edy
-
Edy, ich würde erst den Unterhalt für den Mann berechnen, auf die Art, wie du beschrieben hast, und dann von seinen Gesamteinnahmen den Kindesunterhalt berechnen. Ich sehen Exenunterhalt nicht als unberücksichtigbar und überobligatorisch an.
LG
TK
-
Hallo TK,
- Kindesunterhalt: ja, bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts kann der Kindesunterhalt vorweg vom Einkommen abgezogen werden, wenn es sich um Unterhalt für gemeinsame Kinder handelt. Abgezogen wird stets der Tabellenbetrag, also nicht etwa der geringere Betrag, der sich nach Abzug des halben Kindergelds ergibt. Man kann mindestens den Unterhalt nach Stufe 6 abziehen, selbst wenn man tatsächlich nach einer niedrigeren Stufe Unterhalt zahlt (OLG Stuttgart Urteil vom 17. April 2003, Az. 16 UF 242/02 auch in FamRZ 2004,112).
edy
-
Wieder was dazu gelernt. Nur, ich denke mal, das macht rein rechnerisch keinen Unterschied. Entweder es wird vorab abgezogen oder aber im Nachhinein. Da das Urteil ja relativ alt ist, das OLG Stuttgart sowieso etwas eigensinnig ist, sollte man vielleicht mal beide Modelle gegenrechnen.
LG
TK
-
Hallo,
Nur, ich denke mal, das macht rein rechnerisch keinen Unterschied
Ich denke, dass kann schon ca. 400-500€ ausmachen ( oder mache ich einen Denkfehler ?).
edy
-
Hallo Zusammen,
vielen Dank für das nette Willkomen im Forum und die hilfreichen Kommentare. Nun weiß ich, was mich erwarten wird.
Auch wenn ich das persönlich nicht als gerecht empfinde, ist doch unser Rechtssystem so und dies ist sicher einer der selteneren Fälle.Eine begrenzte Zeit, wird man zu dritt auch mit weniger klar kommen.
Vielen Dank und alles Gute! -
Me, ja es ist einer der seltenen Fälle. Deine Haltung ist super. Es geht letztlich darum, einen Interessenausgleich zu finden, und da wir eben kein Verschuldensprinzip mehr haben, die Gerichte also weder in unseren Betten noch woanders im Haushalt rumwühlen dürfen, muss es eben so sein wie bei dir.
Viel Erfolg!
Herzlichst
TK