Trennungsunterhalt Ausland Sonderzahlungen USA

  • Guten Tag,


    ich weiß nicht, ob mir hier ggf. jemand helfen kann. Meine Frau (Amerikanerin) und ich (Deutscher) sind seit November 2020 getrennt, seit Januar lebt sie nun wieder in den USA.


    Nun haben wir uns noch während des Zusammenlebens im Nov/Dez einigen anwaltlichen Rat eingeholt und uns auf den Trennungsunterhalt geeinigt, der nun fortan basierend auf meinem reale Gehalt monatlich kalkuliert und überwiesen wird. Die letzten 12 Monate haben wir nicht zur Kalkulation genommen, da sich ja direkt im Januar meine Steuerklasse geändert hat.


    Aktuell hat sie noch keinen Job, entsprechend hoch fallen natürlich auch die Zahlungen aus. Sollte meine Frau nun eine oder mehrere Zahlungen zur COVID Entlastung der Regierung in den USA erhalten in diesem Jahr, kann ich diese dann mit dem zu zahlenden Unterhalt verrechnen?


    Es sind ja keine Einkünfte aus Arbeit und natürlich auch Sonderzahlungen, die bis zum letzten Jahr in der Form auch nicht existiert haben.


    Bevor ich mir hier teuren Rat einhole, kann mir ja vielleicht hier jemand aufzeigen, ob die Idee komplett durchfällt oder ggf. so durchsetzbar ist.


    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Montag!

  • Hi,


    das kann ich noch nicht einschätzen. Denn für diese Covid-Zahlungen greift dann US-Recht. Und da Familienrecht dort Landesrecht ist, wird es schwierig.


    Ich hoffe sehr, dass ihr eure Vereinbarung auf Unterhaltszahlungen zeitlich begrenzt habt. Diese Schnittstellen zwischen deutschem Recht und US-Recht sind immer schwierig. Noch etwas: von Interesse wäre für dich, möglichst schnell in Deutschland die Scheidung einzureichen, also etwa 9 Monate nach der Trennung. Dann erfolgt die Scheidung nach deutschem Recht, wenn sie in den USA die Scheidung vorher einreicht, nach US-Recht.


    Herzlichst


    TK

  • Vielleicht noch ein Hinweis: in vielen US-Staaten gibt es keinen Unterhalt für getrennt Lebende oder Geschiedene (z.B. Texas), allerdings vollstrecken auch diese Länder auswärtige Unterhaltstitel. Ist also alles etwas kompliziert.


    Wenn die Noch-Ehefrau einen Unterhaltstitel in Deutschland erwirkt hätte oder erwirken würde, in Texas leben würde, dann würde der dort vollstreckt werden. Das ist das Problem.


    Herzlichst


    TK