Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Meine Frau und ich haben uns 2019 getrennt. Um das Erbe für unseren Sohn zu erhalten haben wir einen Vertrag aufgesetzt, den wir per Anwalt/Notar besiegeln lassen wollten. Der Vertrag enthielt lediglich 3 Punkte:
1. Verzicht der Frau während der Trennungszeit auf sämtliche Ansprüche
2. Übertrag des gemeinsamen Hausanteils auf mich
3. Nach erfolgter Scheidung eine Einmalzahlung von mir an meine Frau und damit Verzicht auf sämtliche weitere Ansprüche seitens meiner Frau
Der Anwalt hat erklärt, dass dies nichtig sei, da dadurch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird.
Aber genau um das ging es uns ja, Wir einigten uns beim Anwalt darauf, ihm unsere Rentenbescheide zukommen zu lassen, damit der Versorgungsausgleich überprüft werden kann.
Im Nachgang haben wir es aber beruhen lassen und auch der Anwalt hat sich nicht mehr gemeldet, bis auf heute (nach ca. 22 Monaten). Jetzt will er abrechnen und fragt nach dem Wert unseres Hauses und weiteren Vermögenswerten. Ich bin etwas verwirrt, denn von weiteren Vermögenswerten war nie die Rede und seine ganze Tätigkeit bestand hauptsächlich nur darin, uns (ausführlich) zu erklären, dass unsere Vereinbarung nicht machbar wäre.
Meine Frage nun: Ist eine Abrechnung so rechtens und kann es dann sein, dass ich für so eine Beratung evtl. mehrere 1.000 € bezahlen muss? Unser Wunsch, unsere Vereinbarung notariell zu beurkunden wurde nicht umgesetzt. Es wurde uns auch keine modifizierte Vereinbarung vorgelegt.
Liebe Grüße
Yogilein