Gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo,


    ich bin neu hier und erhoffe mir ein wenig Hilfe.


    Wir (der Vater des Kindes und ich) haben das gemeinsame Sorgerecht für unser noch ungeborenes Kind. In 3 Wochen ist es soweit und das Kind kommt.

    Nun ist es so, dass er sehr desinteressiert ist (dies sagt er auch) mir gegenüber und auch der Kleinen gegenüber. Gut, damit kann ich mich noch einigermaßen abfinden. Aber damit nicht: Er übt enormen psychischen Stress aus, will mich anzeigen, beschimpft mich usw.


    Ich überlege, ob ich das gemeinsame Sorgerecht irgendwie anfechten bzw. ihm entziehen kann. Zumal ich auch aus dieser Stadt von ihm wegziehen will und wieder zurück in meine Heimat möchte nach der Geburt. Wisst ihr das?


    Danke euch!

  • Hi,


    erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs.


    Nun zur Sorgerechtsfrage: wieso habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Seid Ihr verheiratet oder habt Ihr eine entsprechende Vereinbarung beim Jugendamt abgeschlossen? Wie auch immer, jetzt etwas lostreten, das bringt gar nichts. Auch ohne Sorgerecht hätte er den Anspruch, das Kind regelmäßig zu sehen.


    Warte erst einmal die Geburt ab, und dann sieht man weiter. Und - Sorgerecht ist doch gerade in den ersten Jahren nicht mehr als ein paar Unterschriften. Etwa für die Kita. Also, warum willst du dir jetzt unnötigen Stress machen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    wir sind nicht verheiratet. Er hat die Vaterschaft freiwillig anerkannt und er wollte das gemeinsame Sorgerecht.

    Unnötig Stress möchte ich natürlich nicht, er wird aber notwendig sein. Denn ich bin im Begriff die aktuelle Stadt zu verlassen aufgrund von ihm. Und er wird mir deswegen so viele Steine in den Weg legen, weil ich das Kind ja mitnehmen möchte dann. Daher kam mir dieser Gedanke.

  • Halo lotti,


    es gilt zu unterscheiden, das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    wenn man den Wohnsitz während der Schwangerschaft wechselt, geht das den Partner juristisch gesehen nichts an. Wenn das Kind da ist, sieht es anders aus. Dann müsste man letztlich - wie edy zutreffend anmerkte - sich um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bemühen.


    Herzlichst


    TK