Es mag zwar eine solche Rechtsauffassung geben, es gibt aber auch eine andere:
(bei dir geht es bei dieser Frage nicht um die Höhe der Elternunterhalt, sondern "nur" darum ob du weniger als 100T Brutto durch Teilzeit verdienen "darfst" ohne gegen irgendwelche Gesetze/Urteile zu verstoßen)
Weil der Antrag auf Sozialhilfe im Jahr 2021 gestellt wurde, wird dein Brutto-Einkommen 2021 entscheidend sein, ob du über 100T liegst oder nicht, nicht dein Einkommen aus der Vergangenheit.
Danke Meg!
1) Der verlinkte Beitrag klingt beruhigend, allerdings weiß ich nicht was "Jörn Hauß, FamRB 2020, 76" aussagt. Was ich Meine: Ist das so etwas wie eine Stellungnahme eines Anwalts zu einem Gerichtsfall oder???
2) Kann ich einfach die Auskunft für 2020 verweigern und darauf bestehen erst für 2021 entsprechende Angaben zu machen?