Hallo liebe Leser,
meine Mutter ist seit kurzem im Pflegeheim und mein Vater zahlt solange es das Sparguthaben hergibt (minus Schonvermögen) den Eigenanteil der Pflegeheimkosten, dies sind ca. 1000 EUR pro Monat. Da die Einnahmen meiner Eltern sehr gering sind wird das Sparguthaben in absehbarer Zeit aufgebraucht sein. Ein Antrag auf Unterstützung ist deshalb beim Sozialamt bereits gestellt. Jetzt habe ich über das Angehörigenentlastungsgesetz gelesen und je nachdem wie man mein Jahresbruttoeinkommen nun berechnet bin ich knapp über der 100 TEUR Grenze. Somit müßte ich für den Eigenanteil aufkommen und nicht das Sozialamt. Ich habe seit Jahren einen Wechsel meines Vollzeitarbeitsvertrages in einen Teilzeitarbeitsvertrag vor, damit wäre ich auf jeden Fall unter der 100 TEUR Grenze. Leider scheint sich dies aber nicht auszuwirken, da es nach meiner Kenntnis den Punkt "fiktives Einkommen" bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens gibt. D.h. ich kann zwar auf einen Teilzeitarbeitsvertrag wechseln, aber muß dann trotzdem noch den vollen Unterhaltsbetrag bezahlen weil ich ja freiwillig auf Arbeitslohn verzichten würde. Ist das richtig?
Zweite Frage: Eine Staffelung für den Unterhalt gibt es nicht, d.h. bei einem Jahresbruttoeinkommen von 100001 EUR ist man bereits 100 % Unterhaltspflichtig?
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten!
Grüße!
Michael
P.S. Das mit dem fiktiven Einkommen habe ich hier gelesen. Dieses Juristendeutsch kann man Leider nicht als "einfache Sprache" bezeichnen, d.h. ist für mich teils schwer verständlich.