Wie stehen die Chancen? Nur alle 2 Wochen oder doch mehr?

  • Also, ich habe folgendes Problem. Ich hoffe ich hole nicht zu weit aus.

    Meine Frau hat mich betrogen, also sprich fremdgegangen, und tut es auch immer noch.

    Obwohl sie mir gesagt hatte dass sie zu ihm kein Kontakt mehr hat dass er wieder zu seiner Frau zurückgekommen ist, bla bla bla.

    Alles Lügengeschwätz. Naja wie auch immer - sie trifft sich weiterhin mit ihm und belügt mich.


    Wir haben einen achtjährigen Sohn zu dem ich eine extrem gute Bindung habe.


    Wir arbeiten gerade auf eine Scheidung halt hin - klar was sonst. Im Klartext heißt das bis jetzt erst mal sie bleibt in der Wohnung mit dem Sohn,

    ich ziehe aus habe auch schon bereits eine neue Wohnung gefunden - nur eine Straße weiter und auch nur 800 m entfernt. (inkl. eigenes Kinderzimmer für den Sohn)

    So dass ich immer in der Nähe meines Sohnes bin falls er mich mal sehen möchte.


    Wenn es nach meinem Sohn geht, möchte er mich natürlich am weiterhin jeden Tag sehen. Ist natürlich nicht möglich. Leider.


    Wir werden in den nächsten Wochen eine Mediation durch das Jugendamt haben. Allerdings hat mir meine Frau schon sehr lautstark und deutlich mitgeteilt, dass sie nichts unterschreiben wird was über die zwei Wochen Regel hinausgeht.


    D.h. wenn ich möchte dass der Junge mal vielleicht eine Nacht noch mal bei mir schläft zum Beispiel in der Woche wo ich ihn nicht am Wochenende bei mir habe, würde sie das nicht unterschreiben. Ich habe bereits einen Beratungstermin bei Jugendamt gehabt, und denen das auch so mitgeteilt.


    Die Frau vom Jugendamt, bei der wir auch die Mediation haben werden, spricht da so er "meine Sprache".


    Das macht absolut keinen Sinn den Jungen nicht ein, zwei Tage mal länger -sprich also bei mir schlafen zu lassen. Ich könnt ihn ja auch am nächsten Tag wenn das mit mein Job klappt auch zur Schule bringen.


    Meine Frau ist strikt dagegen. Sie hat wohl einfach Schiss das der Junge irgendwann mal ganz bei mir bleiben möchte.

    Das Jugendamt dagegen sagt das ich da wie meine Frau auch ich 50 % Sorgerecht habe.


    Und nur weil mein Sohn bei meiner Frau verbleiben wird heißt das nicht, dass sie den Umgang bestimmen darf.


    Das Jugendamt hat mir jetzt schon empfohlen mich anwaltlich beraten zu lassen.

    O-Ton Original Jugendamt: Ihre Frau müsste schon vor Gericht sehr gute Argumente daher bringen wieso sie das nicht möchte.


    Wie seht Ihr das? Habt ihr da Erfahrungswerte?

    Heute habe ich erfahren, dass eine Freundin von uns die eine Scheidung schon durch hat meine Frau mitgeteilt hat dass ich da keine Chance hätte.

    Alles was und über den zwei Wochen ist wird das Familiengericht gegen mich entscheiden.


    Das Jugendamt sagt mir aber eher nicht. Ich bin jetzt sehr verunsichert, was ich da tun soll.


    Ich möchte natürlich einerseits dem Jungen das Familiengericht und eine Aussage und den ganzen Stress und Scheiß drum herum ersparen,

    andererseits möchte ich natürlich meinen Jungen öfter sehen als nur diese besagten zwei Wochen beziehungsweise alle zwei Wochen.


    Gibt es da anwaltstechnisch Experten außer die normalen Fachanwälte für Familienrecht? Kennt ihr da einen Experten sowas wie Fachanwältin für Umgangsrecht?

  • Hi,


    ihr habt nicht jeder ein 50%iges Sorgerecht (für welchen Teil des Kinde soll denn wer zuständig sein, längs geteilt oder quer)? Ihr habt ein gemeinsames Sorgerecht. Das nur mal zum Verständnis, und das soll auch so bleiben.


    So, jetzt zum Umgang. Die recht übliche 14-Tagesregelung ist zwar sehr häufig, aber eigentlich wurde die mal aus einer Not heraus geboren und für die Fälle entwickelt, wenn die Eltern sich nicht einigen konnten. Weil das auch eine Regelung ist, die die Kinder nicht überfordert, zu viel Unruhe ins Leben des Kindes bringt. Darauf kommt es letztlich an, denn es geht um das Kindeswohl. Letztlich muss man ausprobieren, was für alle Betroffenen gut realisierbar ist. Man muss weiter wissen, dass sich die Bedürfnisse ändern, auch hier wieder für alle. Ältere Kinder mit intensivem Vereinsleben, diverser ganz großer Lieben u.s.w. da sieht alles anders aus als bei einem Kleinkind oder auch einem Grundschulkind.


    Du siehst schon, auf was ich hinaus will, es ist nichts festgezurrt. Und das ist juristisch gesehen Pillepalle, noch einfacher geht es doch nicht. Es wird gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt, aber auch dann hat man nur eine vorübergehende Regelung.


    Wichtig für den Einstieg ist eine feste Regelung, denn alle drei müssen ja erst einmal üben. Man muss gucken, wie man all das mit den anderen Belangen vereinbaren kann. Ich schreibs hier immer wieder: mir würde z.B. nachfolgende Regelung gefallen, zum üben: alle 14 Tage, und in den Schulferien (ja immerhin 1/4 des Jahres) gaaaanz viel Zeit bei dir und mit dir verbringen. Dann merkt man, wo die Grenzen des Kindes sind, was ihm bekommt. Und der Mutter tut es dann vielleicht auch mal gut, wenn sie etwas Zeit für sich hat. Und man sollte auch regeln, ob ausgefallene Umgangswochenenden nachzuholen sind u.s.w.


    Die Freundin deiner Frau, das ist vielleicht nicht so sehr die ideale Rechtsberatung. Jedenfalls ist sie völlig unbelastet von Sach- und Fachkenntnis. Du brauchst für die Scheidung doch ohnehin einen Anwalt. Wenn du dich sicherer fühlst, mandatiere ihn schon jetzt, besprich die Problematik mit ihm. Und bitte, such dir deinen Anwalt nicht über das www, sondern nimm den örtlichen Anwalt. Ich hab irgendwo hier weiter unten im Vermischten man geschrieben, wie man den richtigen Anwalt findet.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo luka,


    noch eine kleine Ergänzung aus meiner Erfahrung.

    Wie TK es schon beschreibt geht es am Anfang um eine neue Struktur.

    Signalisiere der Mutter und deinem Sohn, das du auch flexibel sein kannst, wenn es die Situation erfordert.

    Fordere nichts, sondern biete etwas an, ohne die mögliche Ablehnung zu bewerten.

    Meine Erfahrung zeigt, das auch Eltern, die Belastung des "alleinerziehens" schnell unterschätzen.

    Das gilt für beide Seiten und daher ist jede Vereinbarung, die mühevoll erstritten werden musste, später oft wie ein Boomerang.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen,


    ich Danke Euch für Eure Antworten.


    Von Dir frase, kam ja der Ansatz der flexiblen Struktur. Bin ich absolut Deiner Meinung - sie will ja auch flexibel sein.

    Für meinen Geschmack etwas zu flexibel.


    O-Ton (Noch)Ehefrau: Er soll auf gar keinen Fall woanders schlafen. (Außer halt an jenen besagten Wochenende)

    Und wie stellst Du Dir das dann vor: Wir können uns ja dann mal am Wochenende zusammen setzen und dann mal anschauen was so ansteht...


    Also - bitte. Ich finde das doch sehr lasch. Und er darf keinen weiteren Tag bei mir schlafen. Und ich sitz zuhause und warte auf ihren Anruf.

    Zur Erinnerung: Ich wohne lediglich 800m entfernt.


    timekeeper: Alle 14 Tage - Absolutes NO GO. Mein Sohn möchte mich öfter sehen - und ich ihn natürlich auch.

    Warum muss man denn dann so einen harten Cut machen und das "erstmal" bei allen 14 Tagen belassen. Warum sollte ich meinem Sohn denn das antun?


    Das Jugendamt selbst, bei der wir grade die Mediation probieren (was aber definitv scheitern wird), hatte selbst diese Idee:

    Warum nicht Freitags bis Montags (alle 14 Tage) beim Papa schlafen + 2 bis 3 weitere Übernachtungen?

    Was spricht denn dagegen? Der Junge brauch einen festen Ablaufplan, "So, morgen ist Dienstag - da sehe ich endlich meinen Papa wieder"


    Die Anwältin: Ich war gestern bei einer Fachanwältin für Familienrecht und habe mich beraten lassen.

    Sie sieht auch keinen Grund warum er denn nicht auch mal zwischendurch bei mir schlafen darf. Die Beziehung zwischen Vater und Sohn ist 1A.

    Warum denn jetzt alle 14Tage? Absolut veraltetes Modell.

    Sie sieht meine Chancen beim Familiengericht als sehr gut ein. Klar, was soll sie auch anderes sagen, die Dame möchte natürlich auch Geld verdienen.

    Dennoch, diese lasche, nicht vorhandene Regelung meiner Frau werde ich so nicht akzeptieren.

  • Hi,


    na ja, dann ab zu Gericht. Was ich in so Fällen überhaupt nicht akzeptiere, dass ist das was du gemacht hast: das Kind so einbeziehen. Kinder wollen in dem Alter artig sein. Der Mutter wird er was ganz anderes erzählen. Diese Konfliktsituation ist für das Kind nicht gut.


    Ich lese bei dir nur "ich, ich, ich." Du scheinst nicht mal die Antworten hier genau zu lesen. Ich hatte doch ausdrücklich geschrieben, dass die 14-Tagesregelung eine sog. Auffangregelung ist. Die sich aber bewährt hat, das hat mit modern oder unmodern gar nichts zu tun. Sondern einfach damit, dass viele Kinder auf Dauer diese permanente Unruhe und den Wechsel einfach nicht vertragen. Jedes mal mit allem Schulkrempel umzuziehen u.s.w. Deshalb ja auch mein Hinweis darauf, erst einmal anzufangen mit ganz festen Regeln und dann eventuell behutsam ausbauen.


    Bei meinen Antworten steht das Kindeswohl im Vordergrund. Nicht die grenzenlose Selbstverwirklichung der Eltern und auch nicht der Missbrauch des Umgangsrechts als "Elternteil-Abstraf-Instrument."


    Vielleicht wäre es sinnvoller, dass du das Kind ganz zu dir nimmst, keine Ahnung. Aber das ist ja wohl nicht einmal angedacht.


    Herzlichst


    TK

  • Doch, es ist nur das akzeptabel, was in dein Weltbild passt. Alternativen gibt es nicht, hast du doch deutlich geschrieben.


    Das Gericht wird nicht nur den Sohn mindestens einmal hören, dazu das Jugendamt, dazu wird ein Gutachten erstellt. Das wird das Kind alles sehr glücklich machen.


    TK

  • Und du bist nicht zur 14-Tagesregelung bereit. Beide haben keine Alternativen im Kopf. Beide nur verneinend. In so Fällen bleiben die Kinder auf der Strecke. Aber, das ist ja egal.


    Ich werbe nochmals für einen starren Einstieg, Flexibilität in den 12 Wochen Schulferien und dann schaut man, wie sich das alles entwickelt, was das Kind gut verkraftet.


    TK

  • Guten Morgen,


    vorab: Ich respektiere, was timekeeper geschrieben hat. So ein Denken wäre tatsächlich das Beste, ist aber leider nicht sehr weit verbreitet. Unser Rechtssystem sorgt systemimmanent dafür, dass die Eltern keine gemeinsamen Ziele verfolgen können, sondern wie sich beim Hahnenkampf bis aufs Blut bekämpfen.


    Lass mich kurz die andere, die hässliche Seite des Familienrechts umreißen, damit du nicht blauäugig und unvorbereitet bist. Ich spreche aus Erfahrung - probiere es nämlich gerade aus und der deutsche Staat sorgt mit aller Härte dafür, dass ich als Vater aufgeben muss und dauerhaft entsorgt werde. Das alles kann natürlich bei dir besser laufen, du kannst intelligentere Richter haben oder Jugendämter oder Verfahrensbeistände. Aber: glaube nicht an das Gute im System - das gibt es oft nicht. Wenn die Frau jetzt schon zeigt, dass sie dir nur Minimalumgang zugestehen wird, wird sich das evtl. auch in Zukunft nicht ändern.


    - Dein Auszug schafft Fakten: "Wer auszieht, verliert die Kinder" - hatte ich schon einmal vorher gehört, aber nicht geglaubt. Vor Gericht wird argumentiert, dass das Kind nicht so viel bei dir sein könne, weil es sich zuerst an die neue Umgebung gewöhnen müsse. Deine Chance, eine gerichtliche Umgangsregelung mit einem höheren Anteil gegen den Willen der Mutter zu bewirken, ist also vor einem Auszug am größten, weil du das Druckmittel des - evtl. nicht stattfindenden - Auszugs noch in der Hand hältst. Leider braucht man dafür ein ziemlich dickes Fell, und fürs Kind ist es auch absolut scheiße seine Eltern nur streiten zu sehen, das geht alles auf Kosten des Kindes. Hier muss eine Abwägung getroffen werden: Will ich meinem Kind das so intensiv zumuten? Ist die Aussicht, dadurch etwas für das Kind besseres zu erreichen, das wirklich wert?


    - Umgangsregelungen sind unveränderlich: Einmal vereinbart, kannst du eine Änderung gegen den Willen der Mutter vergessen. Bei Gericht wird dein Antrag abgeschmettert mit der Bemerkung, dass das aktuelle Modell doch problemlos funktioniere. Die Anhörung deines Kindes wird erfolgen, das Kind wird dann gefragt "wen magst du lieber" und "bei wem magst du lieber wohnen" und damit zerrissen. Wenn das Kind darauf keine eindeutige Antwort hat, wird sie ihm eine verwertbare Antwort durch Suggestivfragen wie "es ist doch alles ganz gut so, wie es ist, oder?" in den Mund gelegt. Falls es dann antwortet, dass es zwar jetzt alles ganz gut wäre, ihm aber etwas lieber wäre, wenn es öfter beim Papa ist, wird gefragt, ob es denn mit seinem Vater darüber gesprochen hätte. Falls ja > zack, hat der Vater das Kind beeinflusst und der Wille des Kindes zählt nicht. Dass es theoretisch etwas anderes gibt, kann das Kind aber nur von seinem Vater vermittelt bekommen.


    - Stellungnahmen des Jugendamts vor Gericht sind entweder pro Mutter ("warum der Vater mehr als den normalen Umgang haben will, erschließt sich uns nicht") oder vage ("das Jugendamt glaubt, dass die Quantität der Betreuung durch den Vater nicht entscheidend für das Kindeswohl ist und gibt daher keine Empfehlung für oder gegen den gerichtlichen Antrag").


    - Das Gericht wird ein familienpsychologisches Gutachten beauftragen. Dauert dann ca. 1 Jahr, in dem das Kind bereits im "neuen" Modell lebt, in dem die Fakten geschaffen wurden. Der Ausgang des Gutachtens ist wie würfeln, wobei deine Ansichten nur bei einer 6 ebenfalls vertreten werden, Würfelzahl 1 bis 5 gehört der Mutter.


    - Geht es bei eurem Streit in Wirklichkeit um Geld, also Kindesunterhalt und dessen Höhe? Falls ja: Streite erst einmal nicht darüber, sondern sei großzügig. Selbstverständlich bist du gerne bereit, den vollen Satz der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, auch wenn du "erweiterten Umgang" hast und daher eine Stufe weniger zahlen müsstest. Der Aufpreis, den du dann für deine Mehrbetreuung zahlst, ist im Verhältnis zu den Kosten des Rechtswegs unendlich viel niedriger!


    Überlege dir genau und ohne Eitelkeiten, warum du meinst dass dein Sohn es unbedingt nötig hat, mehr bei dir zu sein als seine Mutter es wünscht, und ob es es wert ist, dafür zu kämpfen. Der Fakt, dass deine Frau dich betrogen hat und weitere Themen zwischen den Eltern dürfen bei dieser Überlegung absolut keine Rolle spielen! Sei dir bei deiner weiteren Entscheidung auch dessen bewußt, dass jeder Gang vor Gericht eine Menge Geld verschlingt. Geld, das ihr nicht habt, und das sinnvoller bei deinem Sohn angelegt ist. Außerdem zerstört jede gerichtliche Intervention des Rest-Verhältnis der Eltern. Je nachdem, welches Betreuungsmodell du für deinen Sohn am besten hältst und wie weit ihr voneinander weg seid, kann es also auch sinnvoll sein es einfach zu schlucken und darauf zu hoffen, dass ihr beide im Laufe der Zeit zur Venunft kommt und eurem Sohn mehr Freiheit gebt, das für ihn passende Modell auszusuchen. Es soll ja (selten) Fälle geben, in denen Eltern das schaffen; die Intervention von Jugendamt und Gericht ist aber der Garant dafür, dass die Wahrscheinlichkeit gen Null geht, dass ihr als Eltern das schaffen werdet.


    Das Gute an deiner Schilderung ist: Es hört sich für mich ohnehin danach an, als ob dein Zielbild nicht etwa die gleichwertige Erziehung durch beide Elternteile wäre (die ist in D unmöglich durchzusetzen), sondern du von vornherein davon ausgehst, dass du arbeiten gehen musst und der Sohn bei seiner Mutter aufwächst und dich mehr oder weniger oft besucht. Vor Gericht einen Tag mehr durchzusetzen, sollte relativ problemlos möglich sein. Je näher du an die paritätische Verteilung kommst, was dann "Wechselmodell" heißt, desto geringer sind die Chancen.


    Viel Erfolg!

  • Hi,


    ein paar Korrekturen aus der Praxis heraus:


    Wer die Trennung herbei führt, der verliert nicht zwingend die Kinder. Die Masse der Trennungskinder hat nach wie vor zwei Elternteile, wir befassen uns halt nur mit den Fällen, wo es nicht funktioniert. Unrichtig ist auch das Statement, es gäbe keine Änderung der Umgangsregelungen. Die werden mit wachsenden Kindern und anderen Bedürfnissen doch auch ständig geändert. Nur, eben nicht mehr vom Gericht, weil sich die Verhältnisse eben irgendwann doch entspannen. Es ist halt sehr anstrengend, über Jahre wütend auf den/die Ex zu sein. Ich habe so ziemlich regelmässig gehört, das Jugendamt sei zu frauenfreundlich, zu männerfreundlich. Je nach dem, welches Geschlecht der vermeintliche Verlierer hatte. Fakt ist aber, dass die Eltern sich immer noch überwiegend für die traditionelle Rollenverteilung entscheiden. Also Mann draußen im feindlichen Leben, Frau Hauptverantwortliche für die "Aufzucht der Brut." Und bei dieser Konstellation gibt es nun mal häufig keinen Grund, nur wegen der Trennung etwas zu ändern.


    Wie sagte mal ein Kind so schön vor Gericht: die Mama ist zum kümmern da, der Papa zum Quatsch machen. Wie hat da wohl das Gericht entschieden?


    Es wird immer wieder verkannt: wer vor Gericht eine bestimmte Regelung will, der muss im Zivilrecht liefern. Und das - es fällt mir immer wieder auf - tun die Männer oft nicht. Und, sie konzentrieren sich auf ihre Bedürfnisse, tragen nicht vor, warum ein Wechsel der Verantwortlichkeiten Sinn macht. Nicht Sinn für sie, sondern für das Kind. Und sie können sich nicht in die Befindlichkeit des Kindes einfühlen.


    Was ein Kind verkraftet, das muss man austesten. Ich habe ein funktionierendes Einstiegsmodell vorgeschlagen, wenn man dafür keinen Gerichtsentscheid benötigt, ist doch prima. Und dann schaut man und geht dann vor Gericht, wenn man feststellt, dass was anderes sinnvoller ist (für das Kind!). So könnte es in diesem Fall klappen.


    Herzlichst


    TK

  • oh, na klar waren meine Aussagen etwas überspitzt formuliert...


    Umgangsregelungen können permanent geändert werden, wenn beide Eltern sich einig sind und das Kind nicht rebelliert.


    Ich bleibe bei meiner Warnung: Auszug und Interimsregelung schafft Fakten. Bei Nichtmitwirkung des anderen ET sind diese kaum noch vor Gericht zu ändern, weil bereits Fakten geschaffen wurden. Wenn Mann mit einer solchen Einstiegslösung auch dauerhaft leben kann (auch wenn das der eigenen Ansicht nach nicht ganz optimal ist), ist es sicherlich sinnvoll, auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten. Das Einbeziehen des Helfersystems schafft meist nur Verlierer - auf allen Seiten. Niemals würde ich wegen einem Tag hin oder her auf 14 Tage streiten; da sind die Chancen sicherlich gegeben dass das mit der Zeit von alleine kommt.


    Dass sich Familien überwiegend für das traditionelle Modell entscheiden, ist wohl wahr. Ich persönlich konnte dem noch nie etwas abgewinnen. Ich möchte für meine Kinder da sein, und zwar vollwertig und gleichwertig zur Mutter. Mein restliches Leben habe ich mir so darum herum gebaut, dass ich diesem Anspruch gerecht werden kann. Diese Einstellung ist ohne Konsenz mit der Mutter leider vor Gericht nicht durchzubekommen.

  • Hi,


    ich habe ja das traditionelle System nicht gelebt, war als Frau immer berufstätig. Wie oft ich als Rabenmutter beschimpft wurde, keine Ahnung. Ich war zu allem Überfluss auch noch politisch aktiv, saß im Stadtparlament, stand in der Öffentlichkeit, und immer wieder diese Vorwürfe. Dieselbe Gruppe schreit heute, ich habe ja gut leben, meine Rente scheine ja auszureichen. Aber, die anderen armen Frauen ......


    Ich hab unter Vermischtem mal was langes geschrieben, eben über die Rolle der Frau in diesem Zusammenhang, lies das mal.


    Jetzt klingt das bei dir auch etwas vernünftiger als vorher. Nur, es gibt recht viele Verfahren, in denen der Umgang geändert wird. Wirklich. Glaub es mir mal. Auch wegen geänderter Bedürfnisse der Kinder, wenn dann so der Fußballverein dazu kommt, die ersten gaaaaanz großen Lieben oder auch wegen des Berufs der Eltern. Und, ich als Mutter wäre froh gewesen, wenn mir meine Kinder mal abgenommen worden wären. Das ist doch eine Chance, mal Zeit für sich zu haben, vielleicht Überstunden aufzubauen, die man dann wieder abbaut, wenn die Kids einen brauchen.


    Nur, wenn wie hier die Verbitterung groß ist, dann bekommt man das am Anfang einfach nicht gebacken. Da müssen dann die Gerichte Starthilfe leisten. Aber, lies dir mal durch, was ich weiter unten geschrieben habe.


    Herzlichst


    TK