Heimlicher Vaterschaftstest

  • Hallo an alle,


    Ich hoffe hier bin ich richtig, komme noch nicht ganz zurecht mit dem Menü.


    Nun meine Frage, vor eine paar Tagen erhielt ich Post vom Amtsgericht, worin mir mitgeteilt wurde, das der Vater meiner Kinder, einen Vaterschaftstest wegen unserem großen Kind hat durchführen lassen. Da weder ich noch beteilgtes Kind wissen wie er das gemacht hat, möchte ich diesen Test zur Anzeige bringen. Bin aber etwas überfordert und weiß nicht wo? Da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, weiß ich nicht ob der weg zur Polizei der richtige ist? Vielleicht weiß hier jemand Rat?

    Und vorab schonmal, ich hätte gegen einen offiziellen Test nichts einzuwenden gehabt, bin aber sehr geschockt, ob des Vorgehens des Vaters.


    Liebe Grüße

    Geschockt?(

  • Hi,


    Mitteilung vom Amtsgericht. Also haben wir schon ein anhängiges Verfahren. Was ist denn der Gegenstand des Verfahrens? Das wäre zur Einschätzung schon wichtig. Und wird jetzt die Vaterschaft bestritten, etwas mehr Infos wären schon hilfreich.


    Grundsätzlich sind für einen solchen Test die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Da gibt es aber wieder die berühmten Ausnahmen. Es kann die Konstellation vorliegen, dass eben nur ein Elternteil auch berechtigt ist, den Test durchzuführen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein illegaler Test als Beweismittel bei Gericht eingereicht wird.


    Also, was ist konkret Sache?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Geschockt,


    die Anzeige kannst du auch beim Amtsgericht einreichen.


    Hat der Vater Umgang mit dem Kind?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo nochmal,


    Sorgeberechtigt sind wir beide. Also hätte meine Unterschrift sicher auch auf den Test gemusst.

    Mir ist es auch schleierhaft warum die Anwälte diesen heimlichen Test für die Verfahrenseinleitung nutzen wollen (da diese Tests verboten sind), aber sie haben es getan. Ich erhielt letzte Woche dieses Schriftstück erstmal nur als "Gesuch für Prozesskosten Hilfe" und daran war quasi geschrieben....HR. xy hat im Januar einen Test durchführen lassen (der ihn zu 100% ausschließt) und nun strebt er eine Vaterschaftsanfechtung an. Unser Kind ist fast 13 und hat auch keine Ahnung woher die Probe stammen soll. Ja sie haben sporadisch Kontakt (je nach Lust und Laune machen die Kinder was aus mit ihm). Vielleicht kann ich das Schreiben ja Mal (natürlich geschwärzt) hier rein stellen? Vielleicht ist es dann verständlicher wie mit meinen Erklärungen.

  • Hi,


    wir haben hier folgendes Problem. Der Test-Verursacher ist offensichtlich der juristische Vater des Kindes. Damit hat er nach BGB den juristischen Anspruch auf Durchführung des Tests. Die einzige Frage, die sich stellt, ist, ob die Mutter des Kindes hätte zustimmen müssen oder ob ihre Zustimmung gegebenenfalls durch einen Gerichtsentscheid zu ersetzen gewesen wäre. Wahrscheinlich letzteres. Ich vermute mal, die Anwälte bewerten diese "Vorwegnahme" einer gerichtlichen Entscheidung als unschön, aber unerheblich. Weil ja ein grundsätzlicher Anspruch auf den Test besteht.


    Mich interessiert viel mehr, ob der Test ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Denn Verunreinigungen kommen ja schnell zustande, wenn Laien so was machen, und dann stimmt das Ergebnis nicht. Und, wir sind ja noch nicht im eigentlichen Gerichtsverfahren. Ich würde mich aus taktischen Gründen erst im Verfahren äußern und dann auf einem Test unter amtlichen Voraussetzungen bestehen. Wenn der Kläger auch als Vater in Betracht kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Eventuell stehe ich ja auf dem Schlauch.

    Und vorab schonmal, ich hätte gegen einen offiziellen Test nichts einzuwenden gehabt, bin aber sehr geschockt, ob des Vorgehens des Vaters.

    Du bist also der Meinung, das der Test falsch ist?

    Dann wäre der Rat von TK ja hilfreich.

    Ich würde mich aus taktischen Gründen erst im Verfahren äußern und dann auf einem Test unter amtlichen Voraussetzungen bestehen. Wenn der Kläger auch als Vater in Betracht kommt.

    Es wäre ja auch für das Kind von Bedeutung, mal zu erfahren wer denn der biologische Vater ist.

    Das kommt dann als nächstes auf dich zu.


    Gruß frase

  • frase, wir wissen ja nicht, ob die Mutter überhaupt weiß, wer der Vater ist. Der Empfängniszeitraum ist ja bewusst sehr weit gefasst. Und wir haben immer wieder Fälle, und zwar gar nicht so selten, dass die Mutter fest überzeugt ist, xy sei der Vater und selbst aus allen Wolken fällt, wenn sie erfährt, dass dem nicht so ist. Da belügt einen wohl das eigene Gehirn, schwer nachvollziehbar, ist aber so.


    Das ist so der Ausgangspunkt auch der gesetzlichen Regelung im BGB. Der juristische Vater hat einen Anspruch auf die Feststellung der Vaterschaft, notfalls mit gerichtlicher Hilfe. Es kann sein, dass trotzdem die Anfechtungsfrist für die Vaterschaft vergeigt ist, aber erst einmal ist der Anspruch auf Feststellung da. Das sollte man klar sehen. Natürlich unschön, wenn so etwas heimlich passiert. Aber nicht alles, was unschön ist, ist strafbar.


    Nur eines ganz klar, der Personenkreis, der einen solchen Anspruch hat, ist ganz klar auf drei Personen beschränkt. Der Briefträger, der meint, das Kind einer seiner Kundinnen, die er irgendwann einmal vielleicht nicht nur mit Post beliefert hat, hat keinen Anspruch. Jedenfalls nicht auf dem einfachen Weg. Hier ist sauber zu unterscheiden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo an alle,


    Wie kann aber ein Gericht über mich hinweg entschieden haben, wenn ich gar nicht gefragt wurde? Der normale Weg wäre doch, sich an die Mutter zu wenden und nach der Zustimmung für einen Test zu fragen. Und wenn diese ablehnt dann ist der Gerichtsweg gefragt oder?

    Oder hat er einfach behauptet ich hätte abgelehnt?

    Bilder schicke ich gleich.

  • Ich kann die Bilder hier nicht hochladen...."Datei zu groß" wird dann hier in rot angezeigt. Verfahrenswert sind 4000 Euro. Unser Kind ist fast 13. Ich probiere es nochmal einzelne Ausschnitte hier hoch zu laden, vielleicht geht das.


    Lg

  • Hi,


    was er behauptet hat, das wissen wir nicht. Im Augenblick ist man bei Gericht ja erst im Bewilligungsverfahren für Prozesskostenhilfe. Da geht es offensichtlich um die Anfechtung der Vaterschaft.


    Der Test wurde vorher gemacht, ohne gerichtliche Hilfe. Was nicht korrekt war, aber er hatte einen Anspruch darauf, den durchzuführen, hätte mit deiner oder gerichtlicher Hilfe korrekterweise geschehen sollen. Nur, es bringt dich nicht weiter.


    Du bekommst noch Gelegenheit, zur Sache Stellung zu nehmen. wenn das Bewilligungsverfahren von PKH abgeschlossen ist. Du musst diesen Test nicht anerkennen, einfach, weil man nicht weiß, ob er sachgerecht durchgeführt worden ist. Aber, so weit sind wir ja noch nicht.


    Wie wäre es mit einem eigenen Anwalt?


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe bereits meine Anwältin beauftragt.


    Lg


    Das erste Bild ist die Antwort meiner Anwältin.

    Bilder

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    die Anwältin teilt offensichtlich meine Einschätzung. Man sollte sich auf die materiell-rechtliche Seite des Falles konzentrieren. Das hat sie zumindest getan. Und jetzt noch wegen dieser Unregelmäßigkeit ein Fass aufzumachen, es lohnt sich einfach nicht. Da wird auch nichts in strafrechtlicher Hinsicht passieren. Denn der Vater hat ja einen Anspruch auf die Durchführung des Tests, es geht ja lediglich um den Zeitpunkt.


    Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird nunmehr ein neuer Test erfolgen, quasi unter amtlicher Aufsicht. Dann ist das Ergebnis auch belastbar. Einfach, weil die Abnahme des Materials in einer Praxis erfolgt, eine Verwechselung ausgeschlossen sein sollte. Und die kann man ja zu Hause nie ausschließen. Beispiel: Man schickt ein Haar ein, glaubt, dieses stammt von Kind xy, stammt aber von jemand anderem. Und schon haben wir ein falsches Ergebnis.


    Also, lass das Verfahren seinen Gang gehen.


    Herzlichst


    TK

  • Dennoch ist dieser heimliche Vaterschaftstest in Deutschland verboten und wird als Ordnungswidrigkeit bestraft, nun ist meine Frage ja eigentlich gewesen wo ich diesen anzeigen kann, oder ob es jetzt reicht dass das Gericht davon Kenntnis hat. Und da mag man von mir halten was man möchte, aber genauso wie Mütter Rücksicht auf die Väter nehmen sollen, verlange ich das andersherum auch. Er hätte reden können und den offiziellen Weg wählen können, wollte er nicht. Dann muss aber auch mit den Konsequenzen Leben meiner Meinung nach. Und die Konsequenz ist nun Mal, das ich es anzeigen möchte, aber nicht weiss wo.


    LG

  • Hätte ich tun können, habe ich aber vergessen in all der Aufregung und nun ist sie die Woche aber nicht da, deshalb hab ich da Internet durchforstet. Montag wird sie mir hoffentlich dazu was sagen können. Ich wollte es einfach diese Woche schon klären, deshalb die Frage hier.


    Lg