Liebes Forum,
ich bin Inhaber der alleinigen Sorge für meinen 7jährigen Sohn. Er wohnt seit 4,5 Jahren bei mir. Die Kindsmutter hat Umgang alle 14 Tage über das Wochenende, 1 Tag in der Woche, und die Hälfte der Ferien.
Die Sorgerechtsentscheidung beruhte auf Verwahrlosungen im Haushalt der Mutter, Leben in einem kriminellen Umfeld (u.a. Festnahmen, Verfolgungsjagden im Beisein unseres Kindes usw.), emotionalen Störungen, Entwicklungsstörungen, Sprachentwicklungsstörungen und nicht zuletzt der Feststellung der eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter.
Es gab in den letzten 12 Monaten immer wieder massive Verstöße gegen die Corona-Verordnung und Gefährdung der Gesundheit unseres Kindes durch die Kindesmutter. Unter anderem Mitnahme nach England in den Sommerferien direkt in die Quarantäne und Leben auf 35 qm mit 5 Personen die im Pflegeheim putzen, offensichtliche Fremdbetreuung, weitere Verstöße usw. die dazu führten, dass unsere Sohn zwei weitere Quarantänen mitmachen musste, nicht geschult werden konnte etc..
Deswegen habe ich die Aussetzung angedroht, aber nicht vollzogen.
Es fand im Haushalt der Mutter im Februar eine polizeiliche Hausdurchsuchung statt. Diese erfolgte durch Auframmen der Tür und 8 Polizeibeamten. Nur einen Tag nachdem die Winterferien für unseren Sohn bei ihr endeten. Vermutlich ging es um den Lebenspartner der Kindsmutter. Das ist nicht sicher. Zudem berichtet unser Sohn, dass die Polizei auch mehrfach in seinem Beisein zu Gesprächen mit der Kindsmutter und dem Lebenspartner kam. Genaueres weiß ich nicht. Die Kindsmutter verweigert Auskunft.
Der Kleine besucht seit einem Jahr eine Therapie zur Verarbeitung des Trauma der Festnahme, den Loyalitätskonflikt, Ängste usw. Das alles habe ich in die Wege geleitet. In der Therapie berichtet unsere Sohn von massiver verbaler Gewalt aber auch körperlicher Gewalt zwischen der Kindsmutter und ihrem Lebenspartner. Der Lebenspartner ist wegen häuslicher Gewalt bei einem anderen Jugendamt bekannt. In diesem Fall geht aber die Gewalt wohl von der Kindsmutter aus. Der Nachweis ist schwierig.
Ich habe den Umgang wegen der Hausdurchsuchung ausgesetzt und Auskunft verlangt. Die Kindesmutter reagiert mit Ordnungsgeldanträgen gegen mich.
Ich habe über meine Rechtsvertretung die Situation beschrieben und Einleitung eines Kinderschutzverfahrens von Amts wegen empfohlen. Darüber könnte Auskunft in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren erlangt werden.
Das Gericht reagiert mit einem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamG. Ich bin einigermaßen schockiert. Denn ohne momentan die Begründung zu kennen, ist das ein böses Verfahren.
Was haltet ihr davon? Habt ihr Ratschläge?