Hallo! Kann uns jemand helfen. Mein Partner hat zwei leibliche Kinder (10 und 14). Bisher lebten beide Kinder bei der Mutter. Die Mutter bezieht aktuell Hartz 4, Unterhaltsleistungen für beide Kinder und Kindergeld für beide Kinder. Jetzt kommt eine neue Situation auf uns zu. Die Kleine (10) soll zu ihrem Vater. Also bedeutet das logischerweise weniger Unterhalt. Seine Ex meinte, er müsste dann für sein 1. Kind - also dem 14-jährigen - den vollen Satz von seinem Geld bezahlen. Ich bin der Meinung, dass sie dazu verpflichtet wird, Unterhalt an ihn zu zahlen - was sie nicht kann - also entfällt der Beitrag. Dann müsste er den vollen Satz an sie zahlen. Ok das würde funktionieren. Sie behauptet nun, dass er genau das tun muss. Ich bin der Meinung, dass man es verrechnen müsste. Wie sieht es bei Euch aus. Vielleicht auch schon jetzt, wie es aussieht, wenn mein Partner und ich neu heiraten. Danke vorab für Eure Unterstützung. Ganz viele liebe Grüße Redrat
-
-
Hi,
kann man eigentlich auch "alt" heiraten?
Aber Spass beiseite. Nein die Heirat ändert nichts, einfach weil die Ehegatten unterhaltstechnisch erst nach den Kindern dran sind. Allerdings könnte schon jetzt der Selbstbehalt des Vaters herabgesetzt werden, wenn ihr zusammen lebt, mit Sicherheit wird das aber der Fall sein, wenn ihr heiratet. Wobei die Herabsetzung nur greift, wenn er ein Mangelfall ist, was ja hier der Fall zu sein scheint.
Wenn ein Kind zu euch zieht, dann bekommt ihr erst einmal das Kindergeld. So lange ihr nicht verheiratet seid, auch ergänzend Unterhaltsvorschuss. Die Mutter wird sich nicht schlechter stehen als jetzt, einfach, weil ja das Kindergeld voll reduzierend auf den ALG II Betrag angerechnet wird. Ihr Bezug erhöht sich also um den Betrag des Kindergeldes. Die Mutter steht sich also nicht schlechter als jetzt. Sie steht sich aber auch nicht besser, wenn der Vater für das große Kind mehr Unterhalt zahlen muss, einfach weil das eine Bedarfsgemeinschaft ist und alles in die Berechnung einfließt. Die Grenze ist da, wo das Kind aufgrund der Höhe des zu zahlenden Unterhalts sich völlig selbst versorgen kann, deshalb aus der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter raus fällt und mit ihr nur noch eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Das ist hier aber nicht der Fall.
Zu einer Erhöhung (die bei der Mutter ohnehin ja rechnerisch nichts ausmacht) wird es wohl nicht kommen, da müsste man sauber rechnen, deshalb das "wohl." Und wenn, dann nur geringfügig, sofern der Selbstbehalt wegen Heirat nicht herabgesetzt wird.
Meine Empfehlung: nicht heiraten, Kindergeld umleiten, Mutter darauf hinweisen, dass sich um diesen Betrag ihr ALG II erhöht, selbst die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch nehmen und abwarten, wie die ALG II Behörde rechnet. Dann sieht man weiter.
Herzlichst
TK
-
Hallo,
erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Aber... So ganz hab ich es nicht verstanden aber vielleicht hab ich auch falsch gefragt:
Aktuell = Mutter Hartz IV, Kind 1 (14), Kind 2 (10) beide bei ihr lebend / Vater Vollzeitjob kein Kind zusammenlebend mit mir
Ab April = Mutter Hartz IV, Kind 1 (14) / Vater Vollzeitjob Kind (10) zusammenlebend mit mirDie beiden haben gemeinsames Sorgerecht
Hab jetzt das gefunden. Zu zahlen hätte er 528 Euro weil Kind 1 bereits 14 J ist und bei Mutter lebt. Abzüglich 1/2 Kindergeld = 418,50 Euro an sie, da sie ja kein Einkommen hat. Wobei ich dachte, er kann mehr in Abzug bringen, da er von ihr ja eigentlich, wenn sie arbeiten würde, auch Unterhalt bekommen würde. Oder kann er das im Sinne von Unterhaltsvorschuss beantragen?
Aber was ist mit dem Kindergeld von dem Kind, das dann bei ihm lebt.
Kann der Mutter eigentlich jetzt Arbeit zugemutet werden, weil Kind 14 Jahre alt? Am Unterhalt wird sich dann trotzdem nichts ändern oder?
Sorry, wenn ich blöde Fragen stelle, aber ich versteh es im Moment noch nicht so ganz.
Danke und LG
-
Hi,
wir sind ja geduldig. Und helfen gerne.
Der Mutter wird schon lange Arbeit zugemutet, aber wenn es nicht funktioniert, dann sind wir eben im ALG II Bereich. Und geh mal davon aus, dass die Behörde auch Druck macht.
Nochmals: das Kindergeld für das Kind, was dann bei ihm lebt, das bekommt er, er muss den entsprechenden Antrag bei der Kindergeldkasse stellen. Und, solange (ich wiederhole mich) ihr nicht verheiratet seid, kann er aufstockend Unterhaltsvorschuss von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen, wenn er denn den Antrag stellt.
Die Mutter steht nicht schlechter da als zu der Zeit, als das Kind noch bei ihr lebte. Es sei denn, die Wohnung ist jetzt zu groß, aber das sind Nebenkriegsschauplätze, die den Vater nicht zu interessieren haben.
Herzlichst
TK