Betreuungsunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich brauche dringend Rat zu einem Thema.

    Ich bin jetzt in der "glücklichen" Lage Betreuungsunterhalt für meine Ex-Freundin leisten zu müssen und habe ein Schreiben vom Job enter bekommen, in dem ich dazu aufgefordert werde ihr monatlich über 750€ Unterhalt zu zahlen.

    Zu dieser Summe kommt es folgendermaßen: Sie habe vor der Geburt unsere Tochter ca. 1250 € Netto monatlich verdient, jetzt bekommt sie durch Hartz IV noch ca. 950 € Netto monatlich.


    Ich verdiene ca. 2550 € monatlich, davon gehen monatlich ab: 500€ Miete, 275€ Kindesunterhalt und 620€ Kredit für mein Auto. Mit den 750 € zusätzlich müsste ich also jeden Monat rund 225€ ins Minus gehen und hätte mir noch keinen Bissen zu Essen gekauft, geschweige denn mein Auto getankt (immerhin habe ich einen Arbeitsweg von 70 km),


    Ich will mir jetzt nicht unbedingt auch noch für teures Geld einen Anwalt zulegen müssen, wenn daran sowieso nichts zu ändern ist. Jeder gute Rat hilft mir weiter!


    Danke im Voraus!


    Gruß,

    Franzty

  • Hi,


    ich fang mal an, hoffentlich schaltet sich unser edy auch noch ein, das ist eigentlich unser Unterhaltsberechner. Das JC hat im Zweifel dein Einkommen nicht gekannt, und hat einfach des letzte Einkommen der Kindsmutter genommen und die Differenz dir zugerechnet. Familienrechtlich wird aber anders gerechnet. Hier mal eine ganz grobe Anweisung: du nimmst dein Netto-Einkommen einschließlich Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung. Diesen Betrag dividierst du durch 12, dann hast du dein Einkommen. Dieses ist jetzt zu bereinigen. Der größte Posten dürften bei dir berufsbedingte Aufwendungen sein. Pro km Fahrt kannst du 0,30 Cent absetzen (auch für die Rückfahrt, da ist ein Unterschied zum Steuerrecht), ob weitere Posten abzugfähig sind, das kann ich jetzt nicht abschätzen. Mir fällt da noch Berufskleidung ein, um einfach mal was zu nennen. In Abzug können auch zusätzliche Versicherungskosten für Altersversorgung (Riester-Rente) u.s.w kommen. Nicht abgezogen werden können die Kosten für den PKW, die sind in den 0,30 Cent enthalten.


    Wenn du dein bereinigtes Netto-Einkommen hast, kannst du den Kindesunterhalt in Abzug bringen, ist der bei dir von jemand Fachkundigem berechnet worden? Ansonsten schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, lies dir bitte auch die Anmerkungen durch. Bei einem Kind kann es sein, dass du um eine Stufe hoch gestuft wirst, weil die DT von zwei Kindern ausgeht, da du aber noch für die Kindsmutter aufkommen sollst, wären wir ja eigentlich wieder bei den zwei Unterhaltsberechtigten.


    Nun zum nächsten Schritt, also zum Unterhalt für die Mutter: da bleibt nicht viel übrig. Ich habs nicht im einzelnen durchgerechnet, aber das ist die familienrechtliche Lage. Zumindest mal so ganz grob aufgezeigt.


    Nun zum Verhältnis familienrechtlicher Unterhalt/ALG II. ALG II ist immer subsidiär. Das bedeutet, der Staat springt finanziell nur dann ein, wenn das Einkommen und der familienrechtliche Unterhalt nicht ausreichen. Die Mutter dürfte ja Elterngeld bekommen, das auch in die Berechnung eingeht. Da stimmt auch was nicht in der Berechnung des JC. Und, du hast einen Selbstbehalt von ca. 1300 € + eben des Betrages, um den bereinigt worden ist.


    Wahrscheinlich ist da gar nicht viel bzw. gar nichts mehr zu leisten, rechne mal durch und melde dich dann wieder hier. Noch ein Hinweis auf das Schreiben des JC: wenn das ein Bescheid ist, bitte binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Und dort eine Gegenrechnung auf der Basis meiner Ausführungen vorlegen und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ich verdiene ca. 2550 € monatlich, davon gehen monatlich ab: 500€ Miete, 275€ Kindesunterhalt und 620€ Kredit für mein Auto. Mit den 750 € zusätzlich müsste ich also jeden Monat rund 225€ ins Minus gehen und hätte mir noch keinen Bissen zu Essen gekauft, geschweige denn mein Auto getankt (immerhin habe ich einen Arbeitsweg von 70 km),


    Bei den 70 km Arbeitsweg ist die einfache Strecke gemeint? (also ohne Rückfahrt ? ).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hey,


    wie alt ist denn euer Kind?

    Fakt bleibt aber, das dein Autokredit immer ein Problem bleibt.

    Bei den 70 km Arbeitsweg ist die einfache Strecke gemeint? (also ohne Rückfahrt ? ).

    Hallo edy, beim EU wurde auch die gesamte Fahrtstrecke angerechnet.

    Gibt es bei anderen Unterhaltszahlungen da Abweichungen?

    Es hängt auch von den LL der OLG ab. Manche kürzen ab 30 km auf 20 Cent jeden weiteren Km.


    Gruß


    frase

  • Hey, das ist ist jetzt 2jahre6 Monate alt.

  • So hatte ich es auch verstanden. Also, 140 km pro Arbeitstag. Die sind dann auch so zu berücksichtigen, wie ich bereits oben geschrieben hatte. In diesem Betrag ist auch der PKW-Kredit sowie der Unterhalt des PKWs berücksichtigt.


    Herzlichst


    TK

    In dem Formular vom Jobcenter ist nur "die einfache Strecke" geschrieben.

  • Hi,


    dann geht es offensichtlich nur noch um sechs Monate, dann ist das Kind drei und "Reif für die Kita."


    Trotzdem, ich würde mal rechnen. Denn das Problem ist doch, dass es viele Fälle gibt, in welchen auch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus Unterhalt für die Mutter gezahlt werden muss.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    und habe ein Schreiben vom Job center bekommen, in dem ich dazu aufgefordert werde ihr monatlich über 750€ Unterhalt zu zahlen.

    Bei der Forderung geht es nur um den Betreuungsunterhalt? Kindesunterhalt ist zusätzlich aufgeführt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Es gelten also die LL von Düsseldorf.


    die besagen zu den Fahrtkosten:


    Zitat: Quelle Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle


    10.2.2

    Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR
    pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer
    kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale für die Mehrkilometer

    auf 0,20 EUR in Betracht.


    Damit sollten die Fahrtkosten also 220 Tage x 30 Km zu 0.3 Cent, geteilt durch 12 Monate = 165€ plus

    220 Tage x 110 km zu 0,2 Cent, geteilt durch 12 Monate = 403,33 €, also 568,33€ pro Monat anrechbar sein.


    Teile das so dem Amt mit, wie TK es schon vorgeschlagen hat und überlege, ob es noch weitere berufsbedingte Aufwendungen gibt.


    Gruß


    frase

  • frase, hast recht mit deinem Hinweis auf die mögliche Kürzung auf 20 Cent. Rechnen war ja noch nie mein Ding, wie die regelmäßigen Leser hier wissen, außerdem ist das ja auch individuell verschieden. Wenn der Fragesteller z.B. verschiedene berufliche Anlaufstellen hat, dann muss nicht gekürzt werden. Also auch da ist genau zu gucken. Und auch ganz wichtig ist das Ende mit 3 Jahren beim Kind.


    Herzlichst


    TK

  • Danke!

    Gruß

    Franzty

  • Achso das Amt meinte dass ich Geld zurück zahlen muss.

    Gruß

    Franzty